Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Bleck erläutert anhand einer Grafik die Verteilung des festgestellten Energiebedarf je städtisches Wohngebäude. Danach ergäbe sich für etwa einem Drittel des Wohngebäudebestandes ein dringender Handlungsbedarf, da der Verbrauch oberhalb von 250 kWh je m² und Jahr liege. In der Bewertung mittels der Zielvorstellung der Energieeinsparverordnung (Farbbalken) sei dieses bereits der rote bis dunkelrote Bereich. Etwa ein weiteres Drittel des Hausbestandes ergäbe Bedarfswerte im „Warnbereich“ um 200 kWh. Bei dem letzten Drittel sei vorerst kein Handlungsbedarf - allerdings sei es das Ziel der Energieeinsparverordnung, den Bedarf unter 100kWh/m²a zu senken.

 

Ziel der Energiebedarfsausweise sei auch, über Maßnahmenvorschläge zu einer

Verminderung des Energieverbrauchs beizutragen. Diese Maßnahmen sollen für eine Prioritätenliste ausgewertet werden. Herr Bleck erläutert anhand der in einer Datenbank vorliegenden einzelnen Maßnahmen je untersuchtem Haus, wie hier vorgegangen werden können: denkbar seien Bewertungen nach möglichst kurzen Amortisation, nach Einsatz der absoluten Kosten etc.

 

Herr Hamacher ergänzt, dass solch eine Vorgehensweise jedoch einseitig sei. So werde die lange Amortisationszeit bei einem Fensteraustausch allein schon dadurch relativiert, dass durch einen Austausch zu Kunststofffenstern die fünfjährlichen Neuanstriche nicht mehr auftreten. Es sei für jedes Haus einzeln daher der Maßnahmenplan unter Einbeziehung weiterer Unterhaltungserfordernisse aufzustellen.

 

Herr Bleck betont, dass eine solche Auswertung noch nicht erfolgt sei, da dringendere Arbeiten zu erledigen gewesen seien. Die angekündigte Prioritätenliste werde jedoch erarbeitet und im Ausschuss vorgestellt.

 

Herr Hamacher  teilt mit, dass für die Mitte des nächsten Jahres erforderlichen Energieausweise für Nicht-Wohngebäude erst jetzt die erforderliche Vorarbeiten beginnen werden. Damit seien die jetzt bereitgestellten Haushaltsmittel  erst 2009 erforderlich.