Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Röben führt in die Problematik ein.

 

Herr Hamacher erläutert, wodurch die massiven Bauschäden aufgetreten seien. Stand der Technik sei, dass zwischen Estrich und der Betonstütze eine Folie eingebaut wird. Bei einer Kernbohrung sei festgestellt worden, dass diese Folie nicht vorhanden sei. Damit konnte das Wasser in das Untergeschoss einsickern und die Betonauswaschungen verursachen, die als Stalaktiten sichtbar  seien.

Herr Hamacher schlüsselt die mittlerweile mit 90.000    projektiert Sanierung auf: Durch das Fehlen der Folie sei der vorhandene Estrich zu beseitigen (15.000 €), Dichtungsbahnen, Aufbau einer wasserdichten neuen Schicht durch Gussasphalt (45.000 €), Sanierung von Sichtbeton und Stützen (15.000 €). Zusätzlich seien jetzt noch Verfugungen sowie der Austausch der lädierten Beleuchtung  mit 15.000 € anzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Frau Vredenborg bestätigt Herr Hamacher, dass das Fehlen der Folie ein Baumangel sei.

 

Herr Andersen bittet die Verwaltung, zu klären, ob noch Regressansprüche bestehen, da der Mangel  erst jetzt festgestellt wurde.

 

Er schlägt zusätzlich vor, das Oberdeck vollständig mit einem Dach abzudecken. Damit dürfte das jetzige Problem auch eingegrenzt werden .

 

Herr Janßen bezeichnet die Bauschäden als grob fahrlässige Mängel. 24 Jahre seien für ein Gebäude kein Alter. Es sei angebracht, für die städtischen Gebäude Rücklagen zu bilden.

 

Herr Rüstmann erläutert, dass zu Zeiten eines defizitären Haushalts eine solche Rücklagenbildung nicht möglich sei. Jegliche Überlegungen der Problemlösung fänden ihre Grenzen in den Möglichkeiten des bestehenden Haushalts.

 

Im weiteren Verlauf  wird erläutert, dass zur Zeit zwei Parkplätze im Untergeschoss gesperrt seien. Damit solle vermieden werden, dass Schadensersatzforderungen  (Lackschäden etc.) an die Stadt gestellt werden. Die schon bestehenden Forderungen werden juristisch geprüft.

 

Herr Lüken betont, dass die Lehre aus diesem Missstand sei, eher auf Baumängel zu achten und Schäden schneller zu beseitigen.

 

Frau Glaum bittet zu prüfen, ob aus den Bauunterlagen der Schichtaufbau des Parkdecks ersichtlich  sei. Auch sei die Rolle der Bauaufsicht bei solchen Projekten zu hinterfragen.

 

Herr Rüstmann erläutert, dass die Bauaufsicht bei solchen Projekten in der Regel extern beauftragt werde. Nach 24 Jahren seien allerdings Grenzen der Nachforschung gegeben.