Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Stadtmitte / Alter Markt“ die 2. Änderung des Teilbereiches „Kattrepel / Grüner Garten“ durchzuführen. Ziel und Zweck ist die Überprüfung der Zulässigkeit einer Änderung in der Nutzung des Öffentlichen Parkplatzes Grüner Garten mit gleichzeitiger Zulässigkeit von privaten Einstellplätzen auf anliegenden Grundstücken.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Frau Rasenack fragt, warum die Änderung nicht bereits schon früher durchgeführt worden sei und ob diese Auswirkungen auf die Anliegergebühren haben könne.

 

Herr Röben antwortet, dass der genannte Eigentümer den Antrag auf Zulassung von privaten Einstellplätzen auf seinem Grundstück bereits öfter gestellt habe. Der Rat habe die Anträge jeweils abgelehnt. Letztmalig sei dieses im Jahr 1997 erfolgt.

 

Zur Frage der nachträglichen Hebung von Anliegergebühren bei einer eventuellen Stattgabe des Antrages erklären die Herren Rüstmann und Mühlena, dass dieses nicht möglich sei. Zum damaligen Zeitpunkt der Abrechnung der Anliegerbeiträge habe es keine Zufahrtsmöglichkeit für den Eigentümer gegeben, so dass eine Heranziehung nicht möglich gewesen sei. Eine Änderung des Bebauungsplanes, die gegebenenfalls die Erschließung vom Parkplatz her ermöglicht, werde letztendlich von der Stadt Jever herbeigeführt.

 

Auf Anfrage von Herrn Ludewig erklärt Herr Röben, dass alle Grundstückseigentümer, die eine Zufahrt vom Parkplatz Grüner Garten auf ihr Grundstück haben wollen, auf ihre Kosten ein schalltechnisches Gutachten beauftragen und dafür die Art der Nutzung angeben müssten.

 

Herr Schönbohm spricht sich gegen eine Änderung des Bebauungsplanes aus, da es hier nur um wenige Stellplätze gehe. Er halte den Aufwand, der für diese Änderung getrieben werden müsse, für unverhältnismäßig.

 

Bürgermeisterin Dankwardt führt aus, dass der vorliegende Antrag aus ihrer Sicht Sinn mache. Der damalige Ratsbeschluss sei nicht konsequent durchgeführt worden. Danach hätte eine Schranke aufgestellt werden müssen, um den hinteren Teil von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für den Verkehr zu sperren. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung diesen Aufwand zu treiben. Dieser sei aber zum Schutz der anderen Nachbarn erforderlich.

 

Der stv. Vorsitzende fragt an, ob die Angelegenheit nicht mit einer Umfrage bzw. im Gespräch mit den anderen Nachbarn bereinigt werden könne. Dieses verneint Herr Röben. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Friesland sei hier ein Grundzug der Planung berührt, so dass eine Planänderung erforderlich sei, um die Angelegenheit zu regeln. Er gibt zu bedenken, dass man nur mit den heutigen Anliegern sprechen könne, sich aber beispielsweise neue Mieter durch nächtlichen Parkverkehr belästigt fühlen könnten.