Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 wird gem. § 101                                        Abs. 1 NGO beschlossen.

Für das Haushaltsjahr 2007 wird der Bürgermeisterin die Entlastung gem. § 40 Abs 1 Ziff 9 NGO i.V.m. § 101 Abs 1 NGO erteilt.

 

 


Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor. Die Jahresrechnung sei vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden. Es habe keine Beanstandungen gegeben, so dass der Bürgermeisterin in dieser Hinsicht die Entlastung erteilt werden könne.