Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever stellt für den Bereich des Straßenzuges „Am Alten Hafen“ und den östlichen Teil des Platzes „Schlachte“ einen Bebauungsplan auf. Dieser Bebauungsplan wird örtliche Bauvorschriften enthalten.

 

Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 95 „Am Alten Hafen“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Auf Anfrage von Frau Rasenack, ob die Grenzen des Geltungsbereiches noch geändert werden können, erklärt Herr Röben, dass dieses möglich sei, wenn es im Verfahren festgestellt werde. Frau Rasenack erklärt, dass ein Schreiben einer betroffenen Anliegerin vorliege, die ihre Bedenken gegen den Bebauungsplan geltend macht. Deren Bedenken nehme sie ernst.

 

Bürgermeisterin Dankwardt verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der vorliegenden Beschlussvorlage. Die Anliegerin mache ihr Bedenken bereits im Vorfeld geltend. Diese würde im weiteren Aufstellungsverfahren Berücksichtigung finden, hätten aber auf den Aufstellungsbeschluss, der heute vorbereitet werden solle, keine Auswirkungen. Sie weist darauf hin, dass zunächst das gelten müsse, was die Stadt Jever wolle. Die Einwendungen würden dann vom Rat abzuwägen sein.

 

Herr Ludewig führt aus, dass sich seine Fraktion mit dem Gesamtkonzept beschäftigt habe. Sie sei der Ansicht, dass die Schlachte vom Durchgangsverkehr entlastet werden solle. Wenn die Spange auf der bisher vorgesehenen Trasse nicht realisierbar sei, sei eine Verlegung an eine andere Stelle denkbar. Diese könne über das Grundstück Schlachte 10 (ehemals Bargen) geführt werden.

 

Der stv. Vorsitzende spricht sich unter Hinweis auf eines der Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes gegen diesen Vorschlag aus. Der Gutachter habe davor gewarnt, den Verkehr von der Schlachte wegzuziehen, da dieser Platz durch den Verkehr belebt werde. Der Vorschlag würde das Konzept konterkarieren.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass man mit diesem Vorschlag vom Regen in die Traufe kommen würde. Die betroffenen Flächen befänden sich nicht im Eigentum der Stadt und müssten teuer erworben werden. Hier müsse man die Gesamtzielsetzung sehen. Es werde schwer sein, dort Gewerbe anzusiedeln. Dort sei daher nur eine Wohnbebauung als Entwicklungsperspektive möglich. Ansonsten werde es bei dem derzeitigen Torso verbleiben.

 

Auch Herr Schönbohm spricht sich gegen den Vorschlag der FDP-Fraktion aus und fragt, warum der südliche Zipfel mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden sei und nicht im Bebauungsplan Nr. 27 verbleiben könne.

Herr Röben erwidert, dass im jetzigen Bebauungsplan Nr. 27 in diesem Bereich ein Bauteppich vorgesehen sei, der bei Ausnutzung durch eine Bebauung die von der Stadt gewollten Sichtbeziehung von der Schlachte zur Schlachtemühle  zunichte machen könne.

 

Auf Anfrage von Herr Papenfuß erklärt Herr Röben, dass der Durchgang von der Straße „Am Alten Hafen“ zum Hooksweg nur für Radfahrer und Fußgänger angelegt werden solle.