Sitzung: 24.11.2008 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/775/2008
Herr
Jones führt in den Sachverhalt ein und
erläutert anhand von Folien die Kostenentwicklung der einzelnen
Ausgabepositionen der erstellten Gebührenbedarfsberechnung. Bezüglich der
Abwassermenge sei ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, welcher auf
verringerte Einleitungsmengen, vermehrte Absetzungsanträge und die Neubemessung
des Starkverschmutzerzuschlages zurückzuführen sei. Da zwischen Leistung und
Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis vorhanden sein muss und die Gebühr in
keinem Mißverhältnis zur Leistung stehen darf, hält es die Verwaltung für
geboten die Parameter Phoshor, Stickstoff und abfiltrierbare Stoffe zusätzlich
in die Bemessung des Starkverschmutzerzuschlages mit einzubeziehen.
Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung schließt mit einem Gebührensatz von 2,97 €/cbm ab, welche eine Erhöhung um 0,27 €/cbm erforderlich mache, nachdem im Jahre 2008 eine Gebührensenkung vorgenommen wurde.
Herr
Schüdzig bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen. Der Ausschuss
empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: