Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Jones führt in den Sachverhalt ein und  erläutert anhand von Folien die Kostenentwicklung der einzelnen Ausgabepositionen der erstellten Gebührenbedarfsberechnung. Bezüglich der Abwassermenge sei ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, welcher auf verringerte Einleitungsmengen, vermehrte Absetzungsanträge und die Neubemessung des Starkverschmutzerzuschlages zurückzuführen sei. Da zwischen Leistung und Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis vorhanden sein muss und die Gebühr in keinem Mißverhältnis zur Leistung stehen darf, hält es die Verwaltung für geboten die Parameter Phoshor, Stickstoff und abfiltrierbare Stoffe zusätzlich in die Bemessung des Starkverschmutzerzuschlages mit einzubeziehen.

 

Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung schließt mit einem Gebührensatz von 2,97 €/cbm ab, welche eine Erhöhung um 0,27 €/cbm erforderlich mache, nachdem im Jahre 2008 eine Gebührensenkung vorgenommen wurde.

 

Herr Schüdzig bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen. Der Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: