Sitzung: 25.11.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/779/2008
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever stellt für den Bereich der
Seetzenstraße zwischen Hookstief und der Rosenstraße einen Bebauungsplan auf.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines privaten Pferdehofes. Dieser Bebauungsplan erhält die Nr. 94
„Seetzenstraße Nordwest“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches
ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Auf
Anfrage von Herrn Papenfuß nach dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 67 „Parkplatz Rosenstraße“ besorgt Herr Röben eine Ausfertigung des
Bebauungsplanes und erläutert diesen.
Herr Papenfuß und Frau Rasenack fragen, warum der derzeit als Parkplatz
genutzte Bereich mit dem neuen Bebauungsplan überplant werden soll. Herr
Hagestedt führt dazu aus, dass der gesamte Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 67 als Parkplatz vorgesehen war. Ausgehend von dieser sehr
viel größer geplanten Parkplatznutzung seien die Lärmschutzmaßnahmen für die
Anlieger der Seetzenstraße und der Rosenstraße berechnet worden. Da nur noch
die jetzt tatsächlich als Parkplatz genutzte Fläche als solche ausgewiesen
werden soll, würden sich auch die damals festgesetzten Schutzmaßnahmen
vermindern. Insofern mache es Sinn, den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 67 mit in den neuen Plan einzubeziehen, zumal die Pflicht
bestünde, die Auswirkungen des verbleibenden Parkplatzes auf die mögliche
Wohnnutzung des vorgesehenen Altenteilers
aus lärmtechnischer Sicht zu überprüfen.
Auf Anfrage von Herrn Ludewig, ob
es einen Unterschied zwischen Pferde- und Reiterhof gebe, erklärt Herr Röben,
dass hier nur ein privater Pferdehof ausgewiesen werden solle.
Pensionspferdehaltung sei hier nicht vorgesehen.
Frau Glaum fragt an, ob diese landwirtschaftliche
Einrichtung zu der benachbarten Wohnnutzung der Seetzenstraße passe. Sie
glaube, dass dieses nicht unkritisch sei. Herr Röben antwortet, dass
dieses auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht werde.