Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever stellt für den Bereich der Seetzenstraße zwischen Hookstief und der Rosenstraße einen Bebauungsplan auf. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines privaten Pferdehofes.

 

Dieser Bebauungsplan erhält die Nr. 94 „Seetzenstraße Nordwest“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Auf Anfrage von Herrn Papenfuß nach dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Parkplatz Rosenstraße“ besorgt Herr Röben eine Ausfertigung des Bebauungsplanes und erläutert diesen.

Herr Papenfuß und Frau Rasenack fragen, warum der derzeit als Parkplatz genutzte Bereich mit dem neuen Bebauungsplan überplant werden soll. Herr Hagestedt führt dazu aus, dass der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 als Parkplatz vorgesehen war. Ausgehend von dieser sehr viel größer geplanten Parkplatznutzung seien die Lärmschutzmaßnahmen für die Anlieger der Seetzenstraße und der Rosenstraße berechnet worden. Da nur noch die jetzt tatsächlich als Parkplatz genutzte Fläche als solche ausgewiesen werden soll, würden sich auch die damals festgesetzten Schutzmaßnahmen vermindern. Insofern mache es Sinn, den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 mit in den neuen Plan einzubeziehen, zumal die Pflicht bestünde, die Auswirkungen des verbleibenden Parkplatzes auf die mögliche Wohnnutzung des vorgesehenen Altenteilers  aus lärmtechnischer Sicht zu überprüfen.

 

Auf Anfrage von Herrn Ludewig, ob es einen Unterschied zwischen Pferde- und Reiterhof gebe, erklärt Herr Röben, dass hier nur ein privater Pferdehof ausgewiesen werden solle. Pensionspferdehaltung sei hier nicht vorgesehen.

 

Frau Glaum fragt an, ob diese landwirtschaftliche Einrichtung zu der benachbarten Wohnnutzung der Seetzenstraße passe. Sie glaube, dass dieses nicht unkritisch sei. Herr Röben antwortet, dass dieses auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht werde.