Die Vorsitzende führt aus, dass zwei Dringlichkeitsanträge der SWG vorlägen und zunächst über die Aufnahme dieser Anträge auf die Tagesordnung abzustimmen sei. Zum einen betreffe dies den Antrag, die EWE zu einer vorzeitigen Gaspreissenkung aufzufordern und zum anderen, den TOP 23 des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Sitzung öffentlich zu beraten.

 

Herr Müller trägt vor, dass auch Dringlichkeitsanträge zunächst im VA zu beraten seien, da der VA die Beschlüsse des Rates vorzubereiten habe. Für den Fall der Aufnahme dieses Antrages auf die Tagesordnung müsse die Sitzung für eine Beratung unterbrochen werden, damit der VA darüber beraten könne.

 

Herr Janßen schlägt vor, diesen Antrag gleich zu Beginn des nächsten Jahres im VA zu behandeln und - sofern dies rechtlich zulässig sei - ohne weitergehenden Ratsbeschluss dort zu beschließen.

 

Herr Albers erklärt, dass er hier sehr wohl eine Dringlichkeit sehe, zumal die Heizperiode bereits begonnen hätte. Der Aufschub einer Entscheidung in dieser Sache sei nicht sinnvoll.

 

Sodann lässt die Vorsitzende darüber abstimmen, ob dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag zu bewerten und auf die Tagesordnung zu setzen sei.

 

 

Der Dringlichkeitsantrag der SWG wird bei 13 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt.

 

 

Herr Schönbohm beantragt für die SWG des Weiteren, den TOP 23.1 im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

 

Herr Müller führt hierzu aus, dass in dieser Angelegenheit bisher nur nichtöffentlich beschlossen worden sei. Nunmehr öffentlich zu beraten, halte er für bedenklich, da  auch persönliche Dinge und Interessen Dritter „mit ins Spiel“ kommen könnten. Letztendlich liege die Entscheidung beim Rat; er persönlich würde hiervon jedoch abraten.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Antrag der SWG Fraktion auf Behandlung des TOP 23.1 im öffentlichen Teil abstimmen.

 

Dieser Antrag der SWG Fraktion wird bei 12-Ja Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend beantragt Herr Harms, eine weitere Änderung der Tagesordnung und zwar den TOP 23 aus dem nichtöffentlichen Teil abzusetzen und in der nächsten Sitzung nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung im öffentlichen Teil zu behandeln. Die von der Verwaltung vorgelegte Begründung für die Nichtöffentlichkeit und die Dringlichkeit dieser Angelegenheit sei nicht nachvollziehbar.

 

Herr Jones führt hierzu aus, dass auch diese Thematik bisher nur nichtöffentlich beraten worden sei. Vor dem betreffenden Finanzausschuss und auch nochmals kurz vor der Ratssitzung sei Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gehalten worden. Von dort sei die Zulässigkeit bestätigt worden, diese Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

 

Herr Harms entgegnet, dass auch er die Kommunalaufsicht eingeschaltet habe und danach die Behandlung im nichtöffentlichen Teil seinen Erkenntnissen zufolge zulässig, aber nicht erforderlich sei.

 

Herr Werber trägt vor, dass seine Fraktion diesen Antrag unterstütze. Oberster Grundsatz der Kommunalverwaltung sei es, dass öffentlich verhandelt werde. Auch Bausachen unterlägen grundsätzlich der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Daher sei die FDP der festen Überzeugung, dass diese Angelegenheit öffentlich verhandelt werden müsse und auch könne.

 

Herr Harms ergänzt, dass die Gemeindeordnung Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit von Beratungsgegenständen regele. Weder Fachausschuss noch Rat müssten regelmäßig hierüber befinden.

 

Herr Husemann schlägt vor, kurz zu klären ob in dieser Sache zwingend nichtöffentlich verhandelt werden müsse oder ob auch Öffentlichkeit hergestellt werden könne.

 

Herr Jones erklärt dazu, dass sämtliche Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich nichtöffentlich behandelt werden müssten. Hierbei handele es sich um eine Grundstücksangelegenheit, wobei jedoch andererseits im Einzelfall eine konkrete Abwägung vorgenommen werden müsse. Dies sei hier geschehen. Der Kommunalaufsicht sei der Fall auch unter Berücksichtigung des Verlaufs im Finanzausschuss konkret geschildert worden. Die Nichtöffentlichkeit sei noch kurz vor der Sitzung vom Landkreis, Herrn Atzesdorfer, bestätigt worden, da ansonsten auch Interessen des Grundstückseigentümers verletzt werden könnten.

 

Herr Werber gibt zu bedenken, dass ein in dieser Sitzung gefasster etwaiger Beschluss nichtig sei, wenn er hätte öffentlich behandelt werden müssen.

 

 

Die Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag abstimmen.

 

Der Antrag auf Absetzung des TOP 23 und Verlegung in den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung wird bei 11 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

 

 

Die Tagesordnung kann damit wie vorgesehen abgehandelt werden.