Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt Jever
Die Vorsitzende führt aus, dass zwei
Dringlichkeitsanträge der SWG vorlägen und zunächst über die Aufnahme dieser
Anträge auf die Tagesordnung abzustimmen sei. Zum einen betreffe dies den
Antrag, die EWE zu einer vorzeitigen Gaspreissenkung aufzufordern und zum
anderen, den TOP 23 des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung abzusetzen und
in der nächsten Sitzung öffentlich zu beraten.
Herr Müller trägt vor, dass auch
Dringlichkeitsanträge zunächst im VA zu beraten seien, da der VA die Beschlüsse
des Rates vorzubereiten habe. Für den Fall der Aufnahme dieses Antrages auf die
Tagesordnung müsse die Sitzung für eine Beratung unterbrochen werden, damit der
VA darüber beraten könne.
Herr Janßen schlägt vor, diesen Antrag gleich zu
Beginn des nächsten Jahres im VA zu behandeln und - sofern dies rechtlich
zulässig sei - ohne weitergehenden Ratsbeschluss dort zu beschließen.
Herr Albers erklärt, dass er hier sehr wohl eine
Dringlichkeit sehe, zumal die Heizperiode bereits begonnen hätte. Der Aufschub
einer Entscheidung in dieser Sache sei nicht sinnvoll.
Sodann lässt die Vorsitzende
darüber abstimmen, ob dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag zu bewerten und
auf die Tagesordnung zu setzen sei.
Der Dringlichkeitsantrag der SWG wird
bei 13 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt.
Herr Schönbohm beantragt für die SWG des Weiteren, den
TOP 23.1 im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.
Herr Müller führt hierzu aus, dass in dieser
Angelegenheit bisher nur nichtöffentlich beschlossen worden sei. Nunmehr
öffentlich zu beraten, halte er für bedenklich, da auch persönliche Dinge und Interessen Dritter
„mit ins Spiel“ kommen könnten. Letztendlich liege die Entscheidung beim Rat;
er persönlich würde hiervon jedoch abraten.
Sodann lässt die Vorsitzende über
den Antrag der SWG Fraktion auf Behandlung des TOP 23.1 im öffentlichen Teil
abstimmen.
Dieser Antrag der SWG Fraktion wird bei 12-Ja
Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Anschließend beantragt Herr Harms,
eine weitere Änderung der Tagesordnung und zwar den TOP 23 aus dem
nichtöffentlichen Teil abzusetzen und in der nächsten Sitzung nach
entsprechender vorheriger Bekanntmachung im öffentlichen Teil zu behandeln. Die
von der Verwaltung vorgelegte Begründung für die Nichtöffentlichkeit und die
Dringlichkeit dieser Angelegenheit sei nicht nachvollziehbar.
Herr Jones führt hierzu aus, dass auch diese
Thematik bisher nur nichtöffentlich beraten worden sei. Vor dem betreffenden
Finanzausschuss und auch nochmals kurz vor der Ratssitzung sei Rücksprache mit
der Kommunalaufsicht gehalten worden. Von dort sei die Zulässigkeit bestätigt
worden, diese Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Herr Harms entgegnet, dass auch er die
Kommunalaufsicht eingeschaltet habe und danach die Behandlung im
nichtöffentlichen Teil seinen Erkenntnissen zufolge zulässig, aber nicht
erforderlich sei.
Herr Werber trägt vor, dass seine Fraktion diesen
Antrag unterstütze. Oberster Grundsatz der Kommunalverwaltung sei es, dass
öffentlich verhandelt werde. Auch Bausachen unterlägen grundsätzlich der
Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Daher sei die FDP der festen Überzeugung,
dass diese Angelegenheit öffentlich verhandelt werden müsse und auch könne.
Herr Harms ergänzt, dass die Gemeindeordnung
Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit von Beratungsgegenständen regele. Weder
Fachausschuss noch Rat müssten regelmäßig hierüber befinden.
Herr Husemann schlägt vor, kurz zu klären ob in
dieser Sache zwingend nichtöffentlich verhandelt werden müsse oder ob auch
Öffentlichkeit hergestellt werden könne.
Herr Jones erklärt dazu, dass sämtliche
Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich nichtöffentlich behandelt werden
müssten. Hierbei handele es sich um eine Grundstücksangelegenheit, wobei jedoch
andererseits im Einzelfall eine konkrete Abwägung vorgenommen werden müsse.
Dies sei hier geschehen. Der Kommunalaufsicht sei der Fall auch unter
Berücksichtigung des Verlaufs im Finanzausschuss konkret geschildert worden.
Die Nichtöffentlichkeit sei noch kurz vor der Sitzung vom Landkreis, Herrn
Atzesdorfer, bestätigt worden, da ansonsten auch Interessen des
Grundstückseigentümers verletzt werden könnten.
Herr Werber gibt zu bedenken, dass ein in dieser
Sitzung gefasster etwaiger Beschluss nichtig sei, wenn er hätte öffentlich
behandelt werden müssen.
Die Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag
abstimmen.
Der Antrag auf Absetzung des TOP 23 und
Verlegung in den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung wird bei 11 Ja-Stimmen,
16 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Die Tagesordnung kann damit wie vorgesehen abgehandelt werden.