Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13

 

 

 

Die Stadt Jever stellt für den Bereich des Straßenzuges „Am Alten Hafen“ und und den östlichen Teil des Platzes „Schlachte“ einen Bebauungsplan auf. Dieser Bebauungsplan wird örtliche Bauvorschriften enthalten.

 

Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 95 „Am Alten Hafen“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Herr Harms führt aus, dass hier 2 Bebauungspläne zusammengefasst werden, obwohl die Änderung eines Bebauungsplanes für den Bereich Treidelweg ausreichen würde. 

Zudem sehe er hier keine Dringlichkeit einer Beschlussfassung. Des Weiteren liege noch die Anfrage einer Anwohnerin vor. Verschiedene Unstimmigkeiten seien daher noch nicht ausgeräumt, so dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne.

 

Herr Husemann trägt vor, dass dieser B-Plan etwas neu regele, was regelungsbedürftig sei. Seit 1998 sei es nicht gelungen, die an der Schlachte bestehende unangemessene Grundstückssituation zu bereinigen. Mit diesem Plan würden Fakten geschaffen, damit dieser Bereich nicht mit einer Straße überplant werden müsse. Verkehrlich sollte dieser Bereich entlastet werden, wovon nunmehr bereits aufgrund der positiven Beschlüsse zum Weiterbau der B 210 -Ortsumgehung- ausgegangen werden könne. Die CDU-Fraktion werde daher dem Aufstellungsbeschluss mit großer Mehrheit zustimmen.

In Anlehnung an die Anfrage der von Herrn Harms genannten Anwohnerin führt Herr Husemann weiter aus, dass auch die CDU auf substanzielle Einwände im Rahmen des weiteren Verfahrens sehr wohl eingehen werde.

 

Herr Andersen erklärt, dass ihm bewusst sei, dass er diesen Beschluss nicht verhindern könne, gleichwohl möchte er seine Meinung und seine Bedenken zu diesem  Bebauungsplan vortragen. Mit der Aufgabe der geplanten so genannten „Spange“ entfalle für die Zukunft unwiderruflich die Möglichkeit, die Schlachte vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Nur mit der Spange habe die Schlachte selbst Entwicklungsmöglichkeiten, denn sie hebe die Wohnqualität von dortigen ca. 50 Wohneinheiten. Zudem würde dies die Attraktivität der Fußgängerzone in der Schlachtstraße steigern. Die Stadt müsse zu ihrer Geschichte stehen und diesen historischen Platz als solchen und damit besuchenswerten Bereich erhalten. Für den Wegfall der Spange spreche nur die bessere Vermarktung von Wohngrundstücken, die aus Spekulationsgründen erworben worden seien. Nach der seinerzeitigen Auslagerung eines Baustoffhandels sei es der Stadt in der Vergangenheit leider nicht möglich gewesen, an dieser Stelle Grundstücke zu erwerben, da andere Firmen erheblich mehr geboten hätten. Es bleibe somit z. Zt. nur das Allgemeinwohl einerseits und dass Interesse eines Grundstückspekulanten abzuwägen, wobei er das Wort „Spekulant“ nicht negativ verstanden wissen möchte.

Auch verstehe er die Eile nicht, mit der der Bebauungsplan vorangetrieben werde. In Anlehnung an die Ausführungen von Herrn Husemann sollte zunächst abgewartet werden, wie sich der Verkehr an der Schlachte durch den Ausbau der B 210 entlaste bzw. entwickle.

Bezug nehmend auf die Begründung zum anstehenden Aufstellungsbeschluss führt er aus, dass es ihm aus eigener Erfahrung bekannt sei, dass keine einvernehmliche Lösung mit dem Grundstückseigentümer möglich sei. Der aktuell verbindliche Bebauungsplan sehe jedoch eine allgemeine Bedarfsfläche, nämlich eine Wegefläche vor. Sofern eine Einigung nicht erzielt werden könne, sehe das Baugesetzbuch auch die Möglichkeit der Enteignung vor. Er bezweifle, dass ein solcher Schritt nicht möglich sein sollte. Bisher sei in dieser Richtung nichts unternommen worden, obwohl doch die Verwaltung in anderen Bereichen wiederum sehr hartnäckig sein könne.

Er plädiere abschließend dafür, den Aufstellungsbeschluss jetzt noch nicht zu fassen und zunächst  den Erwerb der restlichen Wegefläche mit allen Mitteln zu fordern.

 

Herr Janßen  führt aus, dass doch allseits eine verdichtete Innenstadtbebauung gewünscht werde wozu auch die Schlachte gehöre. Dieser Bereich sehe derzeit nicht gut aus und beinhalte zum Teil Brachland. Die geplante Verbindung zwischen Hooksweg und der Wangerländischen Straße sei momentan nicht durchsetzbar, da der Eigentümer das hierfür erforderliche Grundstück nicht verkaufe. Von keiner Seite sei bisher eine Enteignung beantragt bzw. in Erwägung gezogen worden, wohl weislich auch deshalb, weil ein solches Verfahren viel Zeit in Anspruch nehme.

 

In Bezug auf die vorliegende Anfrage einer Anwohnerin, die erhebliche Nachteile für ihr Grundstück befürchtet, fragt er an, ob eine Änderung dieses Geltungsbereiches mit einem unverhältnismäßig großem Aufwand verbunden sei.

 

Frau Lorentzen  teilt mit, dass Herr Röben noch nicht anwesend sei. Um diese Frage und etwaige andere Fragen ausreichend und detailliert beantwortet zu bekommen schlage sie vor, die baubezogenen Tagesordnungspunkte 9 bis 13 zu verschieben und zunächst mit dem TOP 14 fortzufahren.

 

Dieser Vorschlag findet die einmütige Zustimmung des Rates.

 

 

Herr Röben erscheint um 18:45 Uhr zur Sitzung.

 

Er führt nochmals kurz in den Sachverhalt ein.

 

Bürgermeisterin Dankwardt bittet darum, die Fragestellungen aus den vorangegangenen Wortbeiträgen nochmals konkret für Herrn Röben zu formulieren.

 

Herr Janßen fragt nochmals an, welche finanziellen Auswirkungen eine Änderung des Geltungsbereiches habe und wer entsprechende Kosten zu tragen habe.

 

Herr Röben erklärt, dass sich diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten ergeben würden. Alle Änderungen würden einhergehen mit dem anstehenden Verfahren. So sei es auch möglich, den Geltungsbereich nicht zu ändern, sondern den betreffenden Teil z.B. nicht als Baugebiet sondern als Grünfläche auszuweisen.

 

Herr Albers trägt vor, dass er sich den detaillierten Ausführungen von Herrn Andersen anschließen könne. Er habe den Eindruck, dass sich die Ratsmitglieder aufgrund der umfangreichen Planungen zum Altstadtquartier nicht ausreichend mit dem Bereich Schlachte befasst hätten. Dieser Platz habe mehr Aufmerksamkeit verdient. Er beantrage daher, diesen Tagesordnungspunkt zurück in den Fachausschuss zu geben und nochmals eingehender zu beraten.

 

Herr Röben führt hierzu aus, dass der gesamte Bereich Schlachte bereits durch die Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 63 beplant sei. Ein Planerfordernis gäbe es daher dort nicht, es sei denn, es solle eine Änderung erfolgen. Bestandteil des anstehenden Änderungsverfahrens sollte sein, den Straßenzug am alten Hafen einzukürzen.  Gleichzeitig sollte im Rahmen des B-Planes Nr. 27 die östliche Begrenzung überdacht werden. Die im B-Plan Nr. 63 vorgesehene Sichtschneise zur Schlachtmühle würde durch eine mögliche Bebauung im Rahmen des B-Planes Nr. 27 nicht eingehalten werden können. Um diesen Fehler zu reparieren sei das Verfahren angestrebt worden, wobei am heutige Tage lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Antrag von Herrn Albers auf Zurückweisung dieses TOP in den Fachausschuss abstimmen.

 

Dieser Antrag wird bei 13 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Rat der Stadt Jever folgenden Beschluss: