Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 13
Vorlage: BV/747/2008/1
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Die Stadt Jever stellt für den Bereich des
Straßenzuges „Am Alten Hafen“ und und den östlichen Teil des Platzes
„Schlachte“ einen Bebauungsplan auf. Dieser Bebauungsplan wird örtliche
Bauvorschriften enthalten. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 95
„Am Alten Hafen“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Herr Harms führt aus, dass hier 2 Bebauungspläne
zusammengefasst werden, obwohl die Änderung eines Bebauungsplanes für den
Bereich Treidelweg ausreichen würde.
Zudem sehe er hier keine Dringlichkeit
einer Beschlussfassung. Des Weiteren liege noch die Anfrage einer Anwohnerin
vor. Verschiedene Unstimmigkeiten seien daher noch nicht ausgeräumt, so dass er
dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne.
Herr Husemann trägt vor, dass dieser B-Plan etwas neu
regele, was regelungsbedürftig sei. Seit 1998 sei es nicht gelungen, die an der
Schlachte bestehende unangemessene Grundstückssituation zu bereinigen. Mit
diesem Plan würden Fakten geschaffen, damit dieser Bereich nicht mit einer
Straße überplant werden müsse. Verkehrlich sollte dieser Bereich entlastet
werden, wovon nunmehr bereits aufgrund der positiven Beschlüsse zum Weiterbau
der B 210 -Ortsumgehung- ausgegangen werden könne. Die CDU-Fraktion werde daher
dem Aufstellungsbeschluss mit großer Mehrheit zustimmen.
In Anlehnung an die Anfrage der von
Herrn Harms genannten Anwohnerin führt Herr Husemann weiter aus, dass auch die
CDU auf substanzielle Einwände im Rahmen des weiteren Verfahrens sehr wohl
eingehen werde.
Herr Andersen erklärt, dass ihm bewusst sei, dass er
diesen Beschluss nicht verhindern könne, gleichwohl möchte er seine Meinung und
seine Bedenken zu diesem Bebauungsplan
vortragen. Mit der Aufgabe der geplanten so genannten „Spange“ entfalle für die
Zukunft unwiderruflich die Möglichkeit, die Schlachte vom Durchgangsverkehr zu
entlasten. Nur mit der Spange habe die Schlachte selbst
Entwicklungsmöglichkeiten, denn sie hebe die Wohnqualität von dortigen ca. 50
Wohneinheiten. Zudem würde dies die Attraktivität der Fußgängerzone in der
Schlachtstraße steigern. Die Stadt müsse zu ihrer Geschichte stehen und diesen
historischen Platz als solchen und damit besuchenswerten Bereich erhalten. Für
den Wegfall der Spange spreche nur die bessere Vermarktung von Wohngrundstücken,
die aus Spekulationsgründen erworben worden seien. Nach der seinerzeitigen
Auslagerung eines Baustoffhandels sei es der Stadt in der Vergangenheit leider
nicht möglich gewesen, an dieser Stelle Grundstücke zu erwerben, da andere
Firmen erheblich mehr geboten hätten. Es bleibe somit z. Zt. nur das
Allgemeinwohl einerseits und dass Interesse eines Grundstückspekulanten
abzuwägen, wobei er das Wort „Spekulant“ nicht negativ verstanden wissen
möchte.
Auch verstehe er die Eile nicht, mit der
der Bebauungsplan vorangetrieben werde. In Anlehnung an die Ausführungen von
Herrn Husemann sollte zunächst abgewartet werden, wie sich der Verkehr an der
Schlachte durch den Ausbau der B 210 entlaste bzw. entwickle.
Bezug nehmend auf die Begründung zum
anstehenden Aufstellungsbeschluss führt er aus, dass es ihm aus eigener
Erfahrung bekannt sei, dass keine einvernehmliche Lösung mit dem
Grundstückseigentümer möglich sei. Der aktuell verbindliche Bebauungsplan sehe
jedoch eine allgemeine Bedarfsfläche, nämlich eine Wegefläche vor. Sofern eine
Einigung nicht erzielt werden könne, sehe das Baugesetzbuch auch die
Möglichkeit der Enteignung vor. Er bezweifle, dass ein solcher Schritt nicht
möglich sein sollte. Bisher sei in dieser Richtung nichts unternommen worden, obwohl
doch die Verwaltung in anderen Bereichen wiederum sehr hartnäckig sein könne.
Er plädiere abschließend dafür, den
Aufstellungsbeschluss jetzt noch nicht zu fassen und zunächst den Erwerb der restlichen Wegefläche mit
allen Mitteln zu fordern.
Herr Janßen führt aus, dass doch allseits eine verdichtete
Innenstadtbebauung gewünscht werde wozu auch die Schlachte gehöre. Dieser
Bereich sehe derzeit nicht gut aus und beinhalte zum Teil Brachland. Die
geplante Verbindung zwischen Hooksweg und der Wangerländischen Straße sei
momentan nicht durchsetzbar, da der Eigentümer das hierfür erforderliche
Grundstück nicht verkaufe. Von keiner Seite sei bisher eine Enteignung
beantragt bzw. in Erwägung gezogen worden, wohl weislich auch deshalb, weil ein
solches Verfahren viel Zeit in Anspruch nehme.
In Bezug auf die vorliegende Anfrage
einer Anwohnerin, die erhebliche Nachteile für ihr Grundstück befürchtet, fragt
er an, ob eine Änderung dieses Geltungsbereiches mit einem unverhältnismäßig
großem Aufwand verbunden sei.
Frau Lorentzen
teilt mit, dass Herr Röben noch nicht anwesend sei. Um diese Frage und
etwaige andere Fragen ausreichend und detailliert beantwortet zu bekommen
schlage sie vor, die baubezogenen Tagesordnungspunkte 9 bis 13 zu verschieben
und zunächst mit dem TOP 14 fortzufahren.
Dieser Vorschlag findet die einmütige
Zustimmung des Rates.
Herr Röben erscheint um 18:45 Uhr zur Sitzung.
Er führt nochmals kurz in den
Sachverhalt ein.
Bürgermeisterin Dankwardt bittet darum, die Fragestellungen aus
den vorangegangenen Wortbeiträgen nochmals konkret für Herrn Röben zu
formulieren.
Herr Janßen fragt nochmals an, welche finanziellen
Auswirkungen eine Änderung des Geltungsbereiches habe und wer entsprechende
Kosten zu tragen habe.
Herr Röben erklärt, dass sich diesbezüglich keine
zusätzlichen Kosten ergeben würden. Alle Änderungen würden einhergehen mit dem
anstehenden Verfahren. So sei es auch möglich, den Geltungsbereich nicht zu
ändern, sondern den betreffenden Teil z.B. nicht als Baugebiet sondern als
Grünfläche auszuweisen.
Herr Albers trägt vor, dass er sich den
detaillierten Ausführungen von Herrn Andersen anschließen könne. Er habe den
Eindruck, dass sich die Ratsmitglieder aufgrund der umfangreichen Planungen zum
Altstadtquartier nicht ausreichend mit dem Bereich Schlachte befasst hätten.
Dieser Platz habe mehr Aufmerksamkeit verdient. Er beantrage daher, diesen
Tagesordnungspunkt zurück in den Fachausschuss zu geben und nochmals
eingehender zu beraten.
Herr Röben führt hierzu aus, dass der gesamte
Bereich Schlachte bereits durch die Bebauungspläne Nr. 27 und Nr. 63 beplant
sei. Ein Planerfordernis gäbe es daher dort nicht, es sei denn, es solle eine
Änderung erfolgen. Bestandteil des anstehenden Änderungsverfahrens sollte sein,
den Straßenzug am alten Hafen einzukürzen.
Gleichzeitig sollte im Rahmen des B-Planes Nr. 27 die östliche
Begrenzung überdacht werden. Die im B-Plan Nr. 63 vorgesehene Sichtschneise zur
Schlachtmühle würde durch eine mögliche Bebauung im Rahmen des B-Planes Nr. 27
nicht eingehalten werden können. Um diesen Fehler zu reparieren sei das
Verfahren angestrebt worden, wobei am heutige Tage lediglich der
Aufstellungsbeschluss gefasst werden solle.
Sodann lässt die Vorsitzende über den
Antrag von Herrn Albers auf Zurückweisung dieses TOP in den Fachausschuss
abstimmen.
Dieser Antrag wird bei 13 Ja-Stimmen und
17 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend fasst der Rat der Stadt Jever folgenden Beschluss: