Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu“ und hebt gleichzeitig den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 26.02.1998 auf.

 

Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Herr Röben trägt zum Sachverhalt vor.

 

Herr Schönbohm stellt fest, dass diese Thematik eine unendliche Geschichte sei.

Die SWG werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, um die Flächenvermarktung am Hillernsen Hamm voranzutreiben, der Brauerei eine Weiterentwicklung zu ermöglichen und der Umsetzung eines Industriegebietes am Lükenshof entgegenzuwirken.

 

Herr Schwanzar führt aus, dass seine Fraktion gewisse „Probleme“ mit dieser Angelegenheit habe. 1993 habe die Brauerei das Filetstück im Gewerbegebiet erhalten, verbunden mit der Hoffnung der Stadt, dass die Brauerei dort eine Abfüllanlage realisiere und gegebenenfalls auch ein Verwaltungsgebäude errichte. Seit 15 Jahren sei leider nichts dergleichen geschehen. Die Ausweisung dieses Industriegebietes koste nun viel mehr Geld als jemals geplant. Dem jetzt erzeugten Zugzwang werde er nicht folgen und den Bebauungsplan daher ablehnen.

 

Herr Janßen trägt vor, dass mit dieser Planung der Brauerei die Möglichkeit gegeben werde, sich am Standort Jever weiter zu etablieren und nicht Betriebsteile auslagern zu müssen. Die nicht unerheblich aufzuwendenden Mittel würden zudem erst dann benötigt, sobald sich die Brauerei dazu bekannt habe, ihre weitere Logistik auch an diesem Standort aufzubauen.

 

Herr Harms erklärt, dass er nicht zustimmen werde, da eine unbegründete Anschuldigung gegen die SWG/Sender Gruppe, die nicht direkt aber doch indirekt mit dieser Thematik in Verbindung zu bringen sei, noch nicht ausgeräumt sei.

 

Sodann fasst der Rat der Stadt Jever folgenden Beschluss: