Sitzung: 11.12.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/779/2008
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Die Stadt Jever stellt für den Bereich der
Seetzenstraße zwischen Hookstief und der Rosenstraße einen Bebauungsplan auf.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines privaten Pferdehofes. Dieser Bebauungsplan erhält die Nr. 94
„Seetzenstraße Nordwest“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches
ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Herr Röben erläutert den Sachverhalt.
Herr Albers führt aus, dass dieses Vorhaben in
diesem Bereich für ihn eine „Schnapsidee“ und einen Widerspruch gegen jede städteplanerische
Entwicklung darstelle. Dies entspreche auch nicht dem Flächennutzungsplan.
Herr Röben entgegnet, dass im Entwurf des
Flächennutzungsplanes dieser Bereich auch als Pferdehof dargestellt sei.
Frau Glaum trägt vor, dass der Pferdehof nicht in
das dortige Wohngebiet passe und zudem gegenüber dem Eigentümer der Hofstelle
zu weit gehende und nicht mehr angemessene Zugeständnisse gemacht worden seien.
Herr Hartl erklärt, dass er auch die kritischen
Argumente nachvollziehen könne. Doch
dieser B-Plan sei lediglich ein Glied in einer Kette von Planungen wie
z.B. in Bezug auf das gerade beschlossene eingeschränkte Industriegebiet. Er
ergänzt, dass die Verwaltung hier gut argumentiert und kompetent verhandelt
habe und man eben aus Abwägungsgründen gehalten sei, „diese Kröte zu
schlucken“.
Anschließend fasst der Rat der Stadt Jever folgenden Beschluss: