Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 7, Enthaltungen: 2

 

 

 

Die Stadt Jever stellt für den Bereich der Seetzenstraße zwischen Hookstief und der Rosenstraße einen Bebauungsplan auf. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines privaten Pferdehofes.

 

Dieser Bebauungsplan erhält die Nr. 94 „Seetzenstraße Nordwest“. Die beigefügte Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Herr Röben erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Albers führt aus, dass dieses Vorhaben in diesem Bereich für ihn eine „Schnapsidee“ und einen Widerspruch gegen jede städteplanerische Entwicklung darstelle. Dies entspreche auch nicht dem Flächennutzungsplan.

 

Herr Röben entgegnet, dass im Entwurf des Flächennutzungsplanes dieser Bereich auch als Pferdehof dargestellt sei.

 

Frau Glaum trägt vor, dass der Pferdehof nicht in das dortige Wohngebiet passe und zudem gegenüber dem Eigentümer der Hofstelle zu weit gehende und nicht mehr angemessene Zugeständnisse gemacht worden seien.

 

Herr Hartl erklärt, dass er auch die kritischen Argumente nachvollziehen könne. Doch  dieser B-Plan sei lediglich ein Glied in einer Kette von Planungen wie z.B. in Bezug auf das gerade beschlossene eingeschränkte Industriegebiet. Er ergänzt, dass die Verwaltung hier gut argumentiert und kompetent verhandelt habe und man eben aus Abwägungsgründen gehalten sei, „diese Kröte zu schlucken“.

 

Anschließend fasst der Rat der Stadt Jever folgenden Beschluss: