Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Röben führt zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ gemäß der Sitzungsvorlage aus. Zur Behandlung des Punktes 2 des Antrages führt er aus, dass dem Erwerber durch schriftlichen Bescheid weitere Maßnahmen untersagt worden seien. Der Eigentümer habe aber angefragt, ob er das Grundstück auf eigene Kosten drainieren dürfe. Dieser Wunsch sei dem Anliegersprecher vorgetragen worden, der die Anlieger der Seetzenstraße schriftlich darüber informiert habe. Bis heute seien keine Einwendungen dagegen erhoben worden, so dass die Verwaltung vorschlage, die Untersagung dahingehend zurückzunehmen, dass eine Drainage ohne Kosten für die Stadt eingebaut werden darf.

 

Herr Schwanzar stellt fest, dass die Fällung der Bäume und die Zerstörung des Teiches passiert seien und daher an diesen vollendeten Tatsachen nichts zu ändern sei. Im Kaufvertrag sei zwar die Fällung der Bäume vereinbart worden. Er sei aber davon ausgegangen, dass diese erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgen sollte. Seines Erachtens fühlen sich die Bürger an der Nase herumgeführt, wenn der Rat  den Bebauungsplan bereits vorweg beschlossen habe. Dann bräuchten die Bürger auch keine Einwendungen mehr zu machen. Alternativen für die Umsiedlung seien vorhanden. Beispielsweise könne der Pferdehof auch westlich des Gewerbegebietes Am Leeghamm angesiedelt werden. Somit werde dann auch nicht ein Biotop zerstört. Die Vorgehensweise bezüglich der Baumfällaktion sei nicht in Ordnung gewesen. Man habe bereits über die Mitteilungen der Verwaltung in der Ratssitzung auf die Durchführung der Baumfällaktion hinweisen können.

 

Herr Udo Albers unterstützt die Ausführungen von Herrn Schwanzar. Schließlich befinde man sich noch in der Phase der Aufstellung des Bebauungsplanes, in der noch Einwendungen kommen können.

 

Herr Kaiser weist darauf hin, dass die Fläche westlich der Seetzenstraße im derzeitigen Entwurf des Flächennutzungsplanes als Grünfläche dargestellt sei. Von daher sei dort eine Wohnbebauung im größeren Stile, wie von den Anwohnern befürchtet, gar nicht möglich. Gerade wegen der Nähe zur Kläranlage habe man daher im Neuaufstellungs-verfahren für den Flächennutzungsplan dort auf die Darstellung einer Wohnbaufläche verzichtet. Ein privater Pferdehof sei wegen seiner landwirtschaftlichen Ausrichtung dort  zulässig. Er erinnert daran, dass der derzeitig gültige Flächennutzungsplan für den Bereich einen Parkplatz vorsehe. Hier könne man sich überlegen, welche Nutzung mehr auf die Nachbarn einwirke.

 

Den Vorwurf mangelnder Seriösität des Verhaltens seiner Fraktion  zu dieser Thematik  durch Herrn Kaiser weist Herr Schwanzar entschieden zurück. Herr Schwanzar stellt den Antrag, eine Drainierung des Geländes durch Herrn Obst derzeit nicht zuzulassen.

 

Er führt weiter aus, dass Herr Kaiser erklärt habe, dass dort eine Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt sei. Herr Röben habe jedoch das Gerücht gestreut, dass dort bereits früher ein Ponyhof vorgesehen gewesen sei. Herr Röben stellt klar, dass im Entwurf des Flächennutzungsplan diese Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reiterhof dargestellt sei. Über die Bebaungsplanung sei steuerbar, dass  dort nicht mehr als 4 Pferde gehalten werden dürfen. Er bestätigt, dass vor der Darstellung eines öffentlichen Parkplatzes dort eine Darstellung für einen Reiterhof im ursprünglichen Flächennutzungsplan von 1979 enthalten gewesen sei.

 

Herr Schwanzar wiederholt seinen Antrag, dass Herrn Obst nicht erlaubt werden soll, die Drainage vorab vorzunehmen.

 

Herr Ludewig unterstützt diesen Antrag. Die Erlaubnis solle erst gegeben werden, wenn der Bebauungsplan fertig sei.

 

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass es trotz des laufenden Bebauungsplanverfahrens Wille der Stadt Jever sei, Herrn Obst und seine Familie nach dort umzusiedeln. Man solle diesen daher nicht zu eng begrenzen. Wenn der Bebauungsplan nicht zustande kommen sollte, wäre die eingebaute Drainage kein Problem. Wenn man diese verbiete, mute es wie eine Schikane an. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Drainage das Grundstück aufwerte. Herr Rüstmann ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass es Wunsch eines großen Teiles des Rates sei, dass Familie Obst dort ab Mitte des Jahres dort bauen könne. Wenn die Drainage nicht jetzt erfolge, sei das Grundstück bis dahin nicht hinreichend trocken für eine Bebauung.

 

Bürgermeisterin Dankwardt unterstützt die Ausführungen von Herrn Rüstmann. Herr Obst habe ein Schreiben bekommen, in dem die Stadt Jever ihm alle weiteren Maßnahmen untersagt habe. Bezüglich der Drainage wolle man jetzt einen Schritt zurücknehmen. Zur Begründung führt sie aus, dass die Stadt Jever ein hohes Interesse daran habe, dass der Tauschvertrag mit der Brauerei schnellstmöglich realisiert werden solle, um die Flächen im Gewerbegebiet Am Hillernsen Hamm/Am Bullhamm zu erhalten, die für Erweiterungspläne dort ansässiger Gewerbebetriebe dringend benötigt werden. Herr Röben habe mit dem Anliegersprecher gesprochen und dieser habe die Anlieger informiert. Da dieses von den anwesenden Anliegern bestritten werde, könne sie nicht beurteilen, ob die Kommunikation vor Ort nicht stimme. Sie plädiert dafür, im ureigensten Interesse dem Antrag von Herrn Schwanzar nicht zuzustimmen.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich nicht für den Bebauungsplan Nr. 94 sei, aber eine Drainage akzeptieren würde, da diese keinem weh tue. Es müsse aber sichergestellt werden, dass keine Forderungen von Herrn Obst gegen die Stadt geltend gemacht werden, wenn der Bebauungsplan nicht zustande komme.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Herrn Schwanzar abstimmen. Dieser wird mit 2 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.