Sitzung: 07.01.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: AN/793/2008
Herr Röben führt zum Dringlichkeitsantrag der
Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ gemäß der Sitzungsvorlage aus. Zur Behandlung
des Punktes 2 des Antrages führt er aus, dass dem Erwerber durch
schriftlichen Bescheid weitere Maßnahmen untersagt worden seien. Der Eigentümer
habe aber angefragt, ob er das Grundstück auf eigene Kosten drainieren dürfe.
Dieser Wunsch sei dem Anliegersprecher vorgetragen worden, der die Anlieger der
Seetzenstraße schriftlich darüber informiert habe. Bis heute seien keine
Einwendungen dagegen erhoben worden, so dass die Verwaltung vorschlage, die
Untersagung dahingehend zurückzunehmen, dass eine Drainage ohne Kosten für die
Stadt eingebaut werden darf.
Herr Schwanzar stellt fest, dass die Fällung der Bäume
und die Zerstörung des Teiches passiert seien und daher an diesen vollendeten
Tatsachen nichts zu ändern sei. Im Kaufvertrag sei zwar die Fällung der Bäume
vereinbart worden. Er sei aber davon ausgegangen, dass diese erst nach
Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgen sollte. Seines Erachtens fühlen
sich die Bürger an der Nase herumgeführt, wenn der Rat den Bebauungsplan bereits vorweg beschlossen
habe. Dann bräuchten die Bürger auch keine Einwendungen mehr zu machen.
Alternativen für die Umsiedlung seien vorhanden. Beispielsweise könne der
Pferdehof auch westlich des Gewerbegebietes Am Leeghamm angesiedelt werden.
Somit werde dann auch nicht ein Biotop zerstört. Die Vorgehensweise bezüglich
der Baumfällaktion sei nicht in Ordnung gewesen. Man habe bereits über die
Mitteilungen der Verwaltung in der Ratssitzung auf die Durchführung der
Baumfällaktion hinweisen können.
Herr Udo Albers unterstützt die Ausführungen von Herrn
Schwanzar. Schließlich befinde man sich noch in der Phase der Aufstellung des
Bebauungsplanes, in der noch Einwendungen kommen können.
Herr Kaiser weist darauf hin, dass die Fläche
westlich der Seetzenstraße im derzeitigen Entwurf des Flächennutzungsplanes als
Grünfläche dargestellt sei. Von daher sei dort eine Wohnbebauung im größeren
Stile, wie von den Anwohnern befürchtet, gar nicht möglich. Gerade wegen der
Nähe zur Kläranlage habe man daher im Neuaufstellungs-verfahren für den
Flächennutzungsplan dort auf die Darstellung einer Wohnbaufläche verzichtet.
Ein privater Pferdehof sei wegen seiner landwirtschaftlichen Ausrichtung
dort zulässig. Er erinnert daran,
dass der derzeitig gültige Flächennutzungsplan für den Bereich einen Parkplatz
vorsehe. Hier könne man sich überlegen, welche Nutzung mehr auf die Nachbarn
einwirke.
Den Vorwurf mangelnder Seriösität des
Verhaltens seiner Fraktion zu dieser
Thematik durch Herrn Kaiser weist
Herr Schwanzar entschieden zurück. Herr Schwanzar stellt den
Antrag, eine Drainierung des Geländes durch Herrn Obst derzeit nicht
zuzulassen.
Er führt weiter aus, dass Herr Kaiser erklärt habe, dass dort
eine Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt sei. Herr Röben habe
jedoch das Gerücht gestreut, dass dort bereits früher ein Ponyhof vorgesehen
gewesen sei. Herr Röben stellt klar, dass im Entwurf des
Flächennutzungsplan diese Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Reiterhof dargestellt sei. Über die Bebaungsplanung sei steuerbar, dass dort nicht mehr als 4 Pferde gehalten werden
dürfen. Er bestätigt, dass vor der Darstellung eines öffentlichen
Parkplatzes dort eine Darstellung für einen Reiterhof im ursprünglichen
Flächennutzungsplan von 1979 enthalten gewesen sei.
Herr Schwanzar wiederholt seinen Antrag, dass Herrn
Obst nicht erlaubt werden soll, die Drainage vorab vorzunehmen.
Herr Ludewig unterstützt diesen Antrag. Die
Erlaubnis solle erst gegeben werden, wenn der Bebauungsplan fertig sei.
Herr Rüstmann weist darauf hin, dass es trotz des
laufenden Bebauungsplanverfahrens Wille der Stadt Jever sei, Herrn Obst und
seine Familie nach dort umzusiedeln. Man solle diesen daher nicht zu eng
begrenzen. Wenn der Bebauungsplan nicht zustande kommen sollte, wäre die
eingebaute Drainage kein Problem. Wenn man diese verbiete, mute es wie eine
Schikane an. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Drainage das Grundstück
aufwerte. Herr Rüstmann ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass es
Wunsch eines großen Teiles des Rates sei, dass Familie Obst dort ab Mitte des
Jahres dort bauen könne. Wenn die Drainage nicht jetzt erfolge, sei das
Grundstück bis dahin nicht hinreichend trocken für eine Bebauung.
Bürgermeisterin Dankwardt unterstützt die Ausführungen von Herrn
Rüstmann. Herr Obst habe ein Schreiben bekommen, in dem die Stadt Jever ihm
alle weiteren Maßnahmen untersagt habe. Bezüglich der Drainage wolle man jetzt
einen Schritt zurücknehmen. Zur Begründung führt sie aus, dass die Stadt
Jever ein hohes Interesse daran habe, dass der Tauschvertrag mit der Brauerei
schnellstmöglich realisiert werden solle, um die Flächen im Gewerbegebiet Am
Hillernsen Hamm/Am Bullhamm zu erhalten, die für Erweiterungspläne dort
ansässiger Gewerbebetriebe dringend benötigt werden. Herr Röben habe mit dem
Anliegersprecher gesprochen und dieser habe die Anlieger informiert. Da dieses
von den anwesenden Anliegern bestritten werde, könne sie nicht beurteilen, ob
die Kommunikation vor Ort nicht stimme. Sie plädiert dafür, im
ureigensten Interesse dem Antrag von Herrn Schwanzar nicht zuzustimmen.
Herr Udo Albers erklärt, dass seine Fraktion
grundsätzlich nicht für den Bebauungsplan Nr. 94 sei, aber eine Drainage
akzeptieren würde, da diese keinem weh tue. Es müsse aber sichergestellt
werden, dass keine Forderungen von Herrn Obst gegen die Stadt geltend gemacht
werden, wenn der Bebauungsplan nicht zustande komme.
Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Herrn
Schwanzar abstimmen. Dieser wird mit 2 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen
abgelehnt.