Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1

Beschlussvorschlag:

Die Fassadenbeleuchtung wird in der in dieser Sitzung vorgestellten Form und Ausdehnung als Ordnungsmaßnahme durchgeführt.

Voraussetzung der Durchführung dieses Auftrages ist die Abstimmung mit der Denkmalpflege (Untere Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege). Der Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers zu der Maßnahme liegt vor.

Die Stadt Jever beteiligt sich an der Fassadenbeleuchtung mit dem Rathaus. Die Kosten für diese Teilmaßnahme betragen 2.924,80 € netto. Davon trägt die Stadt als Grundstückseigentümerin 1/3, während 2/3 über den Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln gedeckt sind.


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Boner. Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und erteilt Herrn Boner das Wort. Dieser führt aus, dass die Fassadenbeleuchtung eine nachgeschaltete Aktion zur eigentlichen Arbeit der Kirchplatzsanierung sei. Hier habe man erst einmal Kontakt mit den Hauseigentümern aufgenommen und dann Ende 2007 zu einem Termin eingeladen, an dem die verschiedenen Beleuchtungsmöglichkeiten vorgestellt worden seien. Dann sei die Angelegenheit noch einmal im Planungsausschuss erörtert worden, wo darum gebeten worden sei, den Einsatz von Energiespartechnik zu prüfen. Dieses habe man getan und diese auch kostenmäßig erfasst. Dann habe man nach der Beschlussfassung die Eigentümer umfangreich angesprochen, wobei aber eine Vorstellung der möglichen Leuchten nicht möglich gewesen sei, da diese aus Italien hätten angeliefert werden müssen. Ende letzten Jahres habe sein Büro die Eigentümer angeschrieben und um eine Aussage gebeten, ob sie eine Fassadenbeleuchtung wünschen. 80 % hätten zugesagt. Bei einem Eigentümer stünde die Rückantwort noch aus, da hier ein Gremium darüber zu entscheiden habe.

Herr Papenfuß erklärt dazu, dass, wenn man nicht nachgebohrt hätte, die Angelegenheit immer noch ruhen würde. Er stelle sich die Frage, ob die Fassadenbeleuchtung überhaupt benötigt werde. Vor einem Jahr seien nur ein paar Lampen aufgestellt worden. Beispielsweise sei beim Haus „Baumfalk“ keine Wirkung zu sehen gewesen. Auch die Beleuchtung des Pfarrhauses sei nicht schön gewesen. Man habe sich blauäugig von den nicht so hohen Kosten verführen lassen, da diese überwiegend aus Sanierungsmitteln finanziert würden. Er habe sich zur Weihnachtszeit die vorhandene Beleuchtung angeschaut. Diese habe gut ausgesehen. Eine neue Fassadenbeleuchtung sei daher nicht notwendig. Herr Papenfuß beantragt, den Grundsatzbeschluss des Rates über die Fassadenbeleuchtung aufzuheben.

Frau Rasenack erklärt dazu, dass unter diesen Umständen die Angelegenheit in die Fraktionen zurück verwiesen und dann in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses erneut behandelt werden solle. Der Vorsitzende führt aus, dass er die Angelegenheit für entscheidungsreif halte und dass diese daher heute entschieden werden solle.

Auf Anfrage von Frau Rasenack erklärt Herr Boner, dass mit einer einheitlichen Beleuchtungsfarbe und einer einheitlichen Energiespartechnik ein einheitliches Konzept vorliege und umgesetzt werden könne. Es sollen 2 Balkone weniger beleuchtet werden, so dass sich die Kosten reduzieren. Auch sollen die Fenster des Pfarrhauses nicht beleuchtet werden.

Herr Udo Albers fragt, ob die erforderliche Satzung nur für diesen Zweck oder in eine andere Satzung integriert werden könnte. Herr Papenfuß schlägt vor, diese evtl. mit in die geplante Gestaltungssatzung aufzunehmen. Herr Röben sagt zu, dieses prüfen zu wollen.

Der Vorsitzende lässt erst über den Antrag von Herrn Papenfuß abstimmen. Dieser wird mit 5 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.

Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.