Sitzung: 07.01.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1
Vorlage: BV/797/2008
Beschlussvorschlag:
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Die Fassadenbeleuchtung wird in der in dieser
Sitzung vorgestellten Form und Ausdehnung als Ordnungsmaßnahme durchgeführt.
Voraussetzung der Durchführung dieses Auftrages ist
die Abstimmung mit der Denkmalpflege (Untere Denkmalschutzbehörde und
Landesamt für Denkmalpflege). Der Einverständnis des jeweiligen
Grundstückseigentümers zu der Maßnahme liegt vor.
Die Stadt Jever beteiligt sich an der Fassadenbeleuchtung
mit dem Rathaus. Die Kosten für diese Teilmaßnahme betragen 2.924,80 € netto.
Davon trägt die Stadt als Grundstückseigentümerin 1/3, während 2/3 über den
Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln gedeckt sind. |
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Boner. Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und erteilt Herrn
Boner das Wort. Dieser führt aus, dass die Fassadenbeleuchtung eine
nachgeschaltete Aktion zur eigentlichen Arbeit der Kirchplatzsanierung sei.
Hier habe man erst einmal Kontakt mit den Hauseigentümern aufgenommen und dann
Ende 2007 zu einem Termin eingeladen, an dem die verschiedenen
Beleuchtungsmöglichkeiten vorgestellt worden seien. Dann sei die Angelegenheit
noch einmal im Planungsausschuss erörtert worden, wo darum gebeten worden sei,
den Einsatz von Energiespartechnik zu prüfen. Dieses habe man getan und diese
auch kostenmäßig erfasst. Dann habe man nach der Beschlussfassung die
Eigentümer umfangreich angesprochen, wobei aber eine Vorstellung der möglichen
Leuchten nicht möglich gewesen sei, da diese aus Italien hätten angeliefert
werden müssen. Ende letzten Jahres habe sein Büro die Eigentümer angeschrieben
und um eine Aussage gebeten, ob sie eine Fassadenbeleuchtung wünschen. 80 %
hätten zugesagt. Bei einem Eigentümer stünde die Rückantwort noch aus, da hier
ein Gremium darüber zu entscheiden habe.
Herr Papenfuß erklärt dazu, dass, wenn man nicht
nachgebohrt hätte, die Angelegenheit immer noch ruhen würde. Er stelle
sich die Frage, ob die Fassadenbeleuchtung überhaupt benötigt werde. Vor einem
Jahr seien nur ein paar Lampen aufgestellt worden. Beispielsweise sei beim Haus
„Baumfalk“ keine Wirkung zu sehen gewesen. Auch die Beleuchtung des Pfarrhauses
sei nicht schön gewesen. Man habe sich blauäugig von den nicht so hohen Kosten
verführen lassen, da diese überwiegend aus Sanierungsmitteln finanziert würden.
Er habe sich zur Weihnachtszeit die vorhandene Beleuchtung angeschaut.
Diese habe gut ausgesehen. Eine neue Fassadenbeleuchtung sei daher nicht
notwendig. Herr Papenfuß beantragt, den Grundsatzbeschluss des Rates
über die Fassadenbeleuchtung aufzuheben.
Frau Rasenack erklärt dazu, dass unter diesen
Umständen die Angelegenheit in die Fraktionen zurück verwiesen und dann in der
nächsten Sitzung des Planungsausschusses erneut behandelt werden solle. Der
Vorsitzende führt aus, dass er die Angelegenheit für entscheidungsreif
halte und dass diese daher heute entschieden werden solle.
Auf Anfrage von Frau Rasenack
erklärt Herr Boner, dass mit einer einheitlichen Beleuchtungsfarbe und
einer einheitlichen Energiespartechnik ein einheitliches Konzept vorliege und
umgesetzt werden könne. Es sollen 2 Balkone weniger beleuchtet werden, so dass
sich die Kosten reduzieren. Auch sollen die Fenster des Pfarrhauses nicht
beleuchtet werden.
Herr Udo Albers fragt, ob die erforderliche Satzung nur
für diesen Zweck oder in eine andere Satzung integriert werden könnte. Herr
Papenfuß schlägt vor, diese evtl. mit in die geplante Gestaltungssatzung
aufzunehmen. Herr Röben sagt zu, dieses prüfen zu wollen.
Der Vorsitzende lässt erst über den Antrag von Herrn
Papenfuß abstimmen. Dieser wird mit 5 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme und 1
Enthaltung abgelehnt.
Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.