Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Winter vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH und bittet diesen um die Vorstellung des Vorentwurfes. Herr Winter erklärt einführend, dass der Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu“ schon seit längerer Zeit im Verfahren sei; nun sei man aber guter Hoffnung, aufgrund der Aussiedlung der jetzigen Eigentümer mit der Planung zu einem fruchtbaren Ende zu gelangen, so dass die Brauerei dort ein Logistikzentrum ansiedeln könne.

 

Anhand eines Auszuges aus dem aktuellen Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes stellt er die Fläche vor. Im Gegensatz zu der bisherigen Planung, die eine Fläche von 62 ha ausgewiesen habe, verringere sich der neue Geltungsbereich erheblich. Es seien jedoch im aktuellen Flächennutzungsplan noch erhebliche Flächenreserven an gewerblichen Bauflächen vorhanden, so dass durch die Reduzierung keine Not entstehe.

 

Der neue Geltungsbereich beinhalte eine GI-Fläche (Industriegebiet) von 17 ha, wovon die Brauerei 16 ha benötige. Im Vergleich zur bisherigen Planung reduzieren sich die   GE-Flächen (Gewerbegebiet) von 30 ha auf 2 ha. Diese werden im Bereich der Hofstelle Berg ausgewiesen. Die vorher ausgewiesen Grün- und Verkehrsflächen verringern sich entsprechend. Bei der Oberflächenentwässerung sei nach wie vor zu berücksichtigen, dass die Kleiburger Leide an den südlichen Rand des Geltungsbereiches verlegt werden müsse.

 

Durch die Verkleinerung des Geltungsbereiches würden sich Immissionsprobleme hinsichtlich der Geruchsemissionen der sich nördlich anschließenden landwirtschaftlichen Betriebe entschärfen. Zur Absicherung dieser Problematik habe man eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass ausnahmsweise zulässige Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude bzw. eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung nur unter der Voraussetzung zulässig seien, wenn durch gutachterliche Aussage eine Verträglichkeit mit den nordöstlich bzw. nordwestlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich möglicher Geruchsemissionen bestätigt wird.

 

Herr Winter führt aus, dass die Beurteilung der Lärmemissionen etwas komplizierter sei und versucht diese komplizierte Materie zu erläutern. Bei einem GI-Gebiet handele es sich um ein Industriegebiet, das für solche Betriebe vorgesehen sei, die sich von den Lärmemissionen her nicht in anderen Gebieten ansiedeln können. Solche Gebiete seien sehr schwer zu finden und daher entsprechend wertvoll. Für ein Industriegebiet an dieser Stelle müsse man die Nachtwerte für Lärmemissionen auf 56 dBA beschränken. Hier sei ein Logistikzentrum vorgesehen, das günstigere Schalleigenschaften habe. Dieses könne man sich zu Nutze machen und die tatsächlichen Schallemissionen berechnen. Es sei jetzt eine weitergehende Betrachtung erforderlich, die zum einen die Verkleinerung des Geltungsbereiches berücksichtige und zum anderen die Darstellung von gewerblichen Bauflächen westlich der L 812.

 

Der Vorsitzende fragt, was die Stadt tun müsse, dass die Brauerei dort bauen könne, ohne dass die Anlieger eine Klagebefugnis hätten. Herr Winter erwidert, dass dafür eine genaue Festlegung der möglichen Immissionen im Bebauungsplan erforderlich sei. Diese Werte seien vom Schallgutachter zu ermitteln. Dieser habe bereits bei der bisherigen Planung einen Lärmschutzwall vorgesehen.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, ob ein aktiver Lärmschutz durch den Wall und die Lärmbeschränkung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausreichend sei. Herr Winter erwidert, dass zwar gewisse Einschränkungen vorzusehen seien, die verbleibenden Werte aber eine intensive Nutzung zuließen.

 

Herr Rüstmann weist darauf hin, dass bereits mehrere Gutachten vorliegen und fragt, ob sich deren Ergebnisse durch eine neue Begutachtung noch ändern könnten. Herr Winter erklärt dazu, dass der Grund für die neue Begutachtung die Reduzierung des Geltungsbereiches und die Darstellung von weiteren gewerblichen Bauflächen westlich der L 812 im neuen Flächennutzungsplan seien. Er selbst sei euphorisch gewesen, dass die Reduzierung des Geltungsbereiches um mehr als die Hälfte etwas in dieser Hinsicht bringe. Dieses sei aber nicht so, da das geplante Industriegebiet in Nähe der Wohnbebauung Am Woltersberg liege. Er habe bereits mit dem Gutachter gesprochen; dieser habe signalisiert, dass sich die in den bisherigen Gutachten errechneten Ergebnisse wohl nicht ändern werden. Ihm sei bekannt, dass die Lärmkontingente im Tauschvertrag beschrieben seien und hoffe, dass die Neuberechnung diese bestätige.

 

Auf die Frage von Frau Glaum, ob der Lärmschutzwall die uneingeschränkte Nutzung des Industriegebietes schütze, erklärt Herr Winter, dass die Wirkung des Lärmschutzwalles nicht überschätzt werden dürfe. Dieser sei für die Nutzungen am wirksamsten, die in seinem Schatten lägen. Insofern wäre es von Vorteil, wenn die Brauerei lärmintensive Nutzungen in der Nähe des Walle ansiedeln würde.

Auf weitere Frage von Frau Glaum führt Herr Winter aus, dass es sich bei dem flächenbezogenen Schallleistungspegel um eine Rechengröße handele, die aussage, wieviel Lärm auf einem m² Grundfläche gemacht werden dürfe. Am sinnvollsten sei es, wenn man einzelne Lärmquellen berechnen könne, wie z.B. ein Flaschenlager.

Frau Glaum bittet um Auskunft, ob eine Einhausung erforderlich sein könne. Herr Winter antwortet, dass dieses denkbar sei, wenn die zulässigen Werte überschritten werden. Auf die Frage, wer dieses bezahle, erklärt Herr Winter, dass dieses vom Vorhabenträger zu bezahlen sei.

 

Herr Udo Albers fragt, ob für den Fall, dass die Brauerei ihr Vorhaben dort nicht realisieren sollte, ein anderer Fabrikant dort ohne erneute Untersuchung sein Projekt realisieren könne. Herr Winter entgegnet, dass es dann darauf an komme, ob es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele.

 

Herr Winter stimmt der Aussage von Herrn Albers zu, das Ziel die höchstmögliche Auslastung der Lärmkontingente sei.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Winter, dass die gutachtliche Antwort voraussichtlich in 2 Wochen vorliegen werde. Er führt weiter aus, dass der Gutachter keine Angaben darüber habe, was die Brauerei dort genau plane. Frau Rasenack weist darauf hin, dass dem Gutachter Werte für vergleichbare Nutzungen vorliegen müssten, die er für solche Berechnungen verwenden könnte. Dieses bestätigt Herr Winter.

 

Herr Jan Edo Albers  stellt fest, dass der Knackpunkt die Lärmauswirkungen auf das gegenüberliegende Wohngebiet sei. Insofern sei es sicher positiv zu bewerten, wenn man mögliche Lärmemission aus dem Gebiet westlich der L 812 verringert. Herr Winter entgegnet, dass dieses jetzt mit untersucht werden soll. Herr Röben weist darauf hin, dass die Probleme wegen der Lärmkontingente nur nachts vorhanden sein können. Nachts werde aber in einem künftigen Gewerbegebiet westlich der L 812 nichts statt finden.