Sitzung: 04.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/817/2009
Beschlussvorschlag:
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Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66
„Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem
Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchzuführen. |
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Der Vorsitzende begrüßt Herrn Winter vom
Planungsbüro Thalen Consult GmbH und bittet diesen um die Vorstellung des
Vorentwurfes. Herr Winter erklärt einführend, dass der Bebauungsplan Nr.
66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu“ schon seit längerer Zeit im Verfahren
sei; nun sei man aber guter Hoffnung, aufgrund der Aussiedlung der jetzigen
Eigentümer mit der Planung zu einem fruchtbaren Ende zu gelangen, so dass die
Brauerei dort ein Logistikzentrum ansiedeln könne.
Anhand eines Auszuges aus dem aktuellen
Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes stellt er die Fläche
vor. Im Gegensatz zu der bisherigen Planung, die eine Fläche von 62 ha
ausgewiesen habe, verringere sich der neue Geltungsbereich erheblich. Es seien
jedoch im aktuellen Flächennutzungsplan noch erhebliche Flächenreserven an
gewerblichen Bauflächen vorhanden, so dass durch die Reduzierung keine Not
entstehe.
Der neue Geltungsbereich beinhalte eine
GI-Fläche (Industriegebiet) von 17 ha, wovon die Brauerei 16 ha benötige. Im
Vergleich zur bisherigen Planung reduzieren sich die GE-Flächen (Gewerbegebiet) von 30 ha auf 2
ha. Diese werden im Bereich der Hofstelle Berg ausgewiesen. Die vorher
ausgewiesen Grün- und Verkehrsflächen verringern sich entsprechend. Bei der
Oberflächenentwässerung sei nach wie vor zu berücksichtigen, dass die
Kleiburger Leide an den südlichen Rand des Geltungsbereiches verlegt werden müsse.
Durch die Verkleinerung des
Geltungsbereiches würden sich Immissionsprobleme hinsichtlich der
Geruchsemissionen der sich nördlich anschließenden landwirtschaftlichen
Betriebe entschärfen. Zur Absicherung dieser Problematik habe man eine
textliche Festsetzung aufgenommen, dass ausnahmsweise zulässige Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude bzw. eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung nur
unter der Voraussetzung zulässig seien, wenn durch gutachterliche Aussage eine
Verträglichkeit mit den nordöstlich bzw. nordwestlich des Plangebietes
gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich möglicher
Geruchsemissionen bestätigt wird.
Herr Winter führt aus, dass die Beurteilung der
Lärmemissionen etwas komplizierter sei und versucht diese komplizierte Materie
zu erläutern. Bei einem GI-Gebiet handele es sich um ein Industriegebiet, das
für solche Betriebe vorgesehen sei, die sich von den Lärmemissionen her nicht
in anderen Gebieten ansiedeln können. Solche Gebiete seien sehr schwer zu
finden und daher entsprechend wertvoll. Für ein Industriegebiet an dieser
Stelle müsse man die Nachtwerte für Lärmemissionen auf 56 dBA beschränken. Hier
sei ein Logistikzentrum vorgesehen, das günstigere Schalleigenschaften habe.
Dieses könne man sich zu Nutze machen und die tatsächlichen Schallemissionen
berechnen. Es sei jetzt eine weitergehende Betrachtung erforderlich, die zum
einen die Verkleinerung des Geltungsbereiches berücksichtige und zum anderen
die Darstellung von gewerblichen Bauflächen westlich der L 812.
Der Vorsitzende fragt, was die Stadt tun müsse, dass
die Brauerei dort bauen könne, ohne dass die Anlieger eine Klagebefugnis
hätten. Herr Winter erwidert, dass dafür eine genaue Festlegung der
möglichen Immissionen im Bebauungsplan erforderlich sei. Diese Werte seien vom
Schallgutachter zu ermitteln. Dieser habe bereits bei der bisherigen Planung
einen Lärmschutzwall vorgesehen.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob ein aktiver
Lärmschutz durch den Wall und die Lärmbeschränkung im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ausreichend sei. Herr Winter erwidert, dass zwar gewisse
Einschränkungen vorzusehen seien, die verbleibenden Werte aber eine intensive
Nutzung zuließen.
Herr Rüstmann weist darauf hin, dass bereits mehrere
Gutachten vorliegen und fragt, ob sich deren Ergebnisse durch eine neue
Begutachtung noch ändern könnten. Herr Winter erklärt dazu, dass der
Grund für die neue Begutachtung die Reduzierung des Geltungsbereiches und die
Darstellung von weiteren gewerblichen Bauflächen westlich der L 812 im neuen
Flächennutzungsplan seien. Er selbst sei euphorisch gewesen, dass die
Reduzierung des Geltungsbereiches um mehr als die Hälfte etwas in dieser
Hinsicht bringe. Dieses sei aber nicht so, da das geplante Industriegebiet in
Nähe der Wohnbebauung Am Woltersberg liege. Er habe bereits mit dem
Gutachter gesprochen; dieser habe signalisiert, dass sich die in den bisherigen
Gutachten errechneten Ergebnisse wohl nicht ändern werden. Ihm sei
bekannt, dass die Lärmkontingente im Tauschvertrag beschrieben seien und hoffe,
dass die Neuberechnung diese bestätige.
Auf die Frage von Frau Glaum, ob
der Lärmschutzwall die uneingeschränkte Nutzung des Industriegebietes schütze,
erklärt Herr Winter, dass die Wirkung des Lärmschutzwalles nicht
überschätzt werden dürfe. Dieser sei für die Nutzungen am wirksamsten, die in
seinem Schatten lägen. Insofern wäre es von Vorteil, wenn die Brauerei
lärmintensive Nutzungen in der Nähe des Walle ansiedeln würde.
Auf weitere Frage von Frau Glaum
führt Herr Winter aus, dass es sich bei dem flächenbezogenen
Schallleistungspegel um eine Rechengröße handele, die aussage, wieviel Lärm auf
einem m² Grundfläche gemacht werden dürfe. Am sinnvollsten sei es, wenn man
einzelne Lärmquellen berechnen könne, wie z.B. ein Flaschenlager.
Frau Glaum bittet um Auskunft, ob eine Einhausung
erforderlich sein könne. Herr Winter antwortet, dass dieses denkbar sei,
wenn die zulässigen Werte überschritten werden. Auf die Frage, wer dieses
bezahle, erklärt Herr Winter, dass dieses vom Vorhabenträger zu bezahlen
sei.
Herr Udo Albers fragt, ob für den Fall, dass die
Brauerei ihr Vorhaben dort nicht realisieren sollte, ein anderer Fabrikant dort
ohne erneute Untersuchung sein Projekt realisieren könne. Herr Winter
entgegnet, dass es dann darauf an komme, ob es sich bei dem Bebauungsplan um
einen Angebotsplan oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele.
Herr Winter stimmt der Aussage von Herrn Albers
zu, das Ziel die höchstmögliche Auslastung der Lärmkontingente sei.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
erklärt Herr Winter, dass die gutachtliche Antwort voraussichtlich in 2
Wochen vorliegen werde. Er führt weiter aus, dass der Gutachter keine
Angaben darüber habe, was die Brauerei dort genau plane. Frau Rasenack
weist darauf hin, dass dem Gutachter Werte für vergleichbare Nutzungen
vorliegen müssten, die er für solche Berechnungen verwenden könnte. Dieses
bestätigt Herr Winter.
Herr Jan Edo Albers stellt fest, dass der Knackpunkt die Lärmauswirkungen auf das gegenüberliegende Wohngebiet sei. Insofern sei es sicher positiv zu bewerten, wenn man mögliche Lärmemission aus dem Gebiet westlich der L 812 verringert. Herr Winter entgegnet, dass dieses jetzt mit untersucht werden soll. Herr Röben weist darauf hin, dass die Probleme wegen der Lärmkontingente nur nachts vorhanden sein können. Nachts werde aber in einem künftigen Gewerbegebiet westlich der L 812 nichts statt finden.