Bürgermeisterin Dankwardt teilt mit, dass die Verwaltung wegen der Pflege der Wallhecke ein Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geführt habe. Sie verliest sodann ein Mail, das von Herrn Tuimann von der unteren Naturschutzbehörde zu diesem Thema übersendet worden ist:

 

„Parallel zur Seetzentraße verläuft inmitten der westlich gelegenen Grünlandfläche eine Wallhecke in Nord - Südrichtung. Die Wallhecke ist über einen langen Zeitraum nicht mehr unterhalten und gepflegt worden. Die Folge ist, dass zum einen der Wallkörper nicht mehr im allerbesten Zustand ist und zum anderen die Gehölze überaltet und im unteren Bereich sehr licht geworden sind.

 

Der neue Eigentümer des Grundstücks wird nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland die Wallhecke wieder instandsetzen. Hierzu ist es erforderlich, dass Gehölze auf den Stock gesetzt werden, der Wallgraben auf der Ostseite der Wallhecke aufgereinigt und der Wallkörper wieder aufgesetzt wird. Derartige Arbeiten sind nach den Bestimmungen des § 33 des Nds. Naturschutzgesetzes zulässig.

 

Die Naturschutzbehörde betont, dass sie die Instandsetzung und Pflege von Wallhecken durch die Eigentümer sehr begrüßt, insbesondere, wenn diese Arbeiten nach Abstimmung naturschutzgerecht ausgeführt werden.“

 

Herr Rüstmann erklärt, dass diese Mitteilung im Zusammenhang mit den von Herrn Obst geplanten Drainagearbeiten und Aufreinigungsarbeiten des Grabens vor dieser Wallhecke stünde. Im Rahmen dieser Arbeiten würde Herr Obst gleichzeitig den Wall wie beschrieben instandsetzen. Die Verwaltung gebe dieses vorab bekannt, um erneute Irritationen zu vermeiden.