Sitzung: 21.01.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Bürgermeisterin Dankwardt teilt mit, dass die Verwaltung wegen
der Pflege der Wallhecke ein Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises geführt habe. Sie verliest sodann ein Mail, das von Herrn Tuimann
von der unteren Naturschutzbehörde zu diesem Thema übersendet worden ist:
„Parallel zur
Seetzentraße verläuft inmitten der westlich gelegenen Grünlandfläche eine
Wallhecke in Nord - Südrichtung. Die Wallhecke ist über einen langen Zeitraum
nicht mehr unterhalten und gepflegt worden. Die Folge ist, dass zum einen der
Wallkörper nicht mehr im allerbesten Zustand ist und zum anderen die Gehölze
überaltet und im unteren Bereich sehr licht geworden sind.
Der
neue Eigentümer des Grundstücks wird nach Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland die Wallhecke wieder
instandsetzen. Hierzu ist es erforderlich, dass Gehölze auf den Stock gesetzt
werden, der Wallgraben auf der Ostseite der Wallhecke aufgereinigt und der
Wallkörper wieder aufgesetzt wird. Derartige Arbeiten sind nach den
Bestimmungen des § 33 des Nds. Naturschutzgesetzes zulässig.
Die
Naturschutzbehörde betont, dass sie die Instandsetzung und Pflege von Wallhecken
durch die Eigentümer sehr begrüßt, insbesondere, wenn diese Arbeiten nach
Abstimmung naturschutzgerecht ausgeführt werden.“
Herr Rüstmann erklärt, dass diese Mitteilung im
Zusammenhang mit den von Herrn Obst geplanten Drainagearbeiten und Aufreinigungsarbeiten
des Grabens vor dieser Wallhecke stünde. Im Rahmen dieser Arbeiten würde Herr
Obst gleichzeitig den Wall wie beschrieben instandsetzen. Die Verwaltung gebe
dieses vorab bekannt, um erneute Irritationen zu vermeiden.