Nachtrag: 05.02.2009

Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Röben führt kurz aus, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage von zwei Antragstellern gegen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jever, die die Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen betrifft, abgewiesen habe. Nun liege die Begründung vor. Diese habe er in Kurzform zusammengefasst, die der dieser Niederschrift anliegenden Mitteilungsvorlage zu entnehmen sei.