Die Ratsvorsitzende unterbricht die Sitzung sodann für die Einwohnerfragestunde.

 

Von der Möglichkeit, Fragen an Rat und Verwaltung zu stellen, wird seitens der BesucherInnen kein Gebrauch gemacht, so dass die Ratsvorsitzende die Sitzung unmittelbar nach der Fragestellung wieder eröffnet.