Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 2

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 7710.935001.2 in Höhe von 38.000,- € für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Durchführung von Mäharbeiten.

 

 

 

 

 

 


Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, es sei aus der Mitte des Rates angeregt worden, Maschinen für die Saison anzumieten. Diese Möglichkeit werde geprüft und bei der Angebotseinholung berücksichtigt. Der Rat werde darüber informiert, welche Lösung die günstigste sei.

 

Beigeordneter Schönbohm bemerkt, in der Vergangenheit habe die Verwaltung vehement darauf bestanden, diese Arbeiten an Fremdfirmen zu vergeben mit dem Hinweis auf geringere Kosten und dem Vorteil, dass krankheitsbedingte Kosten entfallen würden. Jetzt werde eine gegenteilige Position vertreten, die mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sei. Er bitte um nähere Erläuterung.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, die Mäharbeiten seien bisher zu einem bestimmten Preis vergeben worden. Es sei angekündigt worden, dass der Preis um 25 % erhöht werden müsse. Das sei ein Grund, der eine Vergabe unwirtschaftlich mache. Zum anderen sei das Tarifrecht im öffentlichen Dienst geändert worden und lasse andere Möglichkeiten zu, die natürlich zum Nachteil der Beschäftigten seien, aber zum Vorteil der Arbeitgeber. Arbeitskräfte, die für diese Arbeiten eingestellt würden, könnten kostengünstiger beschäftigt werden.

 

Außerdem spiele das Qualitätsmerkmal eine Rolle, wobei die Verwaltung sich bei eigenem Personal eine bessere Zugriffsmöglichkeit verspreche. Die Fahrzeuge würden betriebswirtschaftlich abgeschrieben, sie könnten auch wieder verkauft werden. Im Rahmen einer klaren Berechnung habe die Verwaltung sich für die Beschäftigung von Saisonarbeitern entschieden.

 

Beigeordneter Schönbohm stellt klar, es habe ihn lediglich irritiert, dass seitens der Verwaltung innerhalb von ein paar Jahren unterschiedliche Positionen zu diesem Thema vertreten würden.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: