Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Bürgern Gelegenheit für Fragen zu geben. Von dieser Möglichkeit macht Herr Erwin Witt Gebrauch, dessen Frau und Tochter Eigentümer des Grundstückes Steinstraße 2 a sind. Herr Witt befürchtet durch die zwingende Festsetzung der 3-Geschossigkeit starke Einschränkungen bezüglich der Belichtung und daraus resultierend einen Wertverlust der Immobilie. Er wirft dazu einige Fragen auf. Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Wallraven, dass er dazu im Rahmen des Vortrages der von ihm erarbeiteten Abwägungsvorschläge Stellung nehmen werde. Die Sitzung wird dann wieder eröffnet.