Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der erneuten Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Bezüglich der Stellungnahme der Familie Witt ist die textliche Festsetzung Nr. 11 um folgenden Satz zu ergänzen: „Dies gilt zwingend für die Baulinie über eine Länge von 29,5 m beginnend beim Baugebiet MK 4.1“.

2.    Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 91 „Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13 a in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.

 

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wallraven vom Planungsbüro Stadt, Land, Fluss und Herrn Meyer vom Planungsbüro Metaplan. Herr Wallraven trägt dann anhand einer Powerpoint-Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor. Dabei zieht er die Stellungnahme der Familie Witt vor. Er beantwortet in diesem Rahmen auch die von Herrn Witt aufgeworfenen Fragen.

 

Er führt aus, dass man sich umfänglich mit der Besonnungs- und Belichtungsproblematik beschäftigt habe. In diesem Zusammenhang sei lediglich die Geschossigkeit mit 3 Geschossen zwingend im Bebauungsplan festgesetzt worden. Bei der festgesetzten Traufhöhe von 10,50 m und der festgesetzten Firsthöhe von 14 m handele es sich um Höchstgrenzen, die die Bebauung nach oben deckeln sollen. Diese seien nicht zwingend im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Hinsichtlich der Belichtungs- und Beschattungsverhältnisse zeigt Herr Wallraven anhand von Fotos den jetzigen Bestand auf. In Kenntnis der Steinstraße als enge Gasse habe man die textliche Festsetzung Nr. 11 in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach ab dem 1. Obergeschoss ein Rücksprung baulicher Anlagen um bis zu 1,5 Meter hinter die Baulinie je Geschoss zulässig sei. Aus städtebaulicher Sicht zeichnen enge Gassen mit einer hohen Bebauung die Altstadtqualität aus. An mehreren Stellen in der Altstadt in Jever und auch in anderen Altstädten seien solche Verhältnisse gegeben. Hier handele es sich um gewachsene Strukturen.

 

Anhand von schematischen Schnittdarstellungen zeigt er auf, wie sich die Situation mit den möglichen Rücksprüngen ab dem 1. bzw. 2. Obergeschoss darstellen würde.  Die trichterähnliche Öffnung nach oben verbessere die Qualität der Belichtung. Herr Wallraven weist darauf hin, dass die Steinstraße an ihrer engsten Stelle nach seinen Messungen 4,90 m breit sei und sich dann nach Süden zum Cafe´ Maria hin aufweite.

 

Sodann führt Herr Wallraven zu den Stellungnahmen des Landkreises Friesland aus. Sowohl die Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt als untere Naturschutzbehörde als auch die der unteren Denkmalschutzbehörde befassen sich nicht mit den Änderungen, wegen derer die erneute Auslegung notwendig geworden war. Zum Teil werden die angegebenen Anregungen jedoch berücksichtigt.

 

Frau Glaum erklärt, dass sie der Begründung entnommen habe, dass ab dem 1. Obergeschoss Rücksprünge von 1,50 m möglich seien. Nach ihrem Verständnis sei dieses für den künftigen Bauherrn nicht verpflichtend. Herr Wallraven erwidert, dass er dieses anders beurteile. Auch der Bauherr sei verpflichtet, gesunde Arbeits- und Lebensverhältnisse zu sichern.

 

Auf die Frage von Frau Glaum, ob die Rücksprünge nicht verbindlich vorgeschrieben werden können, erklärt Herr Wallraven, dass er dieses nur für einen bestimmten Bereich der Baulinie beschränken würde, und zwar an der engsten Stelle. Dieses könne in den textlichen Festsetzungen fixiert werden.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass er die Einwendungen der Familie Witt bezüglich der Belichtungsproblematik für berechtigt halte. Er fragt, ob es möglich sei, eine Regelung in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass Rücksprünge beim Engpass verpflichtend vorgesehen werden müssen. Dieses wird von Herrn Wallraven bejaht. Die textliche Festsetzung könne insofern klarer formuliert werden.

 

Herr Hartl gibt zu Bedenken, dass allgemein bekannt sei, dass, wenn man das Projekt hinsichtlich des Hotels realisieren wolle, ausreichende Flächen vorhanden sein müssen. Einerseits brauche man den Satzungsbeschluss, um Sicherheit für die potenziellen Investoren zu bekommen. Er stellt die Frage, ob der vorgestellte Abwägungsvorschlag gerichtsfest sei, wenn die Familie Witt vor Gericht gehe. Der Vorsitzende stellt fest, dass dieses die Kernfrage sei. Ein Bebauungsplan sei im Aufstellungsverfahren nie gerichtsfest. Man könne aber eine Regelung treffen, die den Einwender befriedige. Rat und Verwaltung der Stadt Jever liege viel daran, das Altstadt-Quartier im Konsens mit allen Betroffenen aus der Altstadt zu realisieren.

Herr Rüstmann berichtet, dass Herr Witt ihm gegenüber in dem mit ihm am vergangenen Freitag geführten Gespräch erklärt habe, dass er damit zufrieden wäre, wenn die Verpflichtung des Rücksprunges textlich im Bebauungsplan festgesetzt werde.

Herr Hartl fragt Herrn Meyer als Vertreter des Investoren, ob sich der Investor durch die verpflichtende Regelung des Rücksprunges in der Vermarktung der künftigen Flächen beeinträchtigt sehe. Dieses wird von Herrn Meyer verneint.

 

Der Vorsitzende stellt dann zum Beschlussvorschlag fest, dass hier der Buchstabe a. und der Buchstabe b. mit dem dazugehörigen Beschlusstext zu streichen seien. Unter Nr. 1 sei der Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass in der textlichen Festsetzung Nr. 11 der Rücksprung ab dem 1. Obergeschoss für den Bereich der Baulinie vom MK 4.1 bis zur Aufweitung verbindlich festgesetzt wird. Er vereinbart mit Herrn Wallraven, dass dieser den Bereich genau feststellt und eine genaue Formulierung für die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 11 erarbeitet, die dann in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll.

 

Auf Anfrage von Herrn Kaiser, ob diese Änderung eine erneute Auslegung nach sich ziehe, erklärt Herr Wallraven, dass er dieses zusammen mit der Verwaltung prüfen werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Sowohl Herr Wallraven als auch die Verwaltung haben geprüft, ob eine erneutes Auslegungsverfahren erforderlich ist. Herr Wallraven ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses nicht erforderlich ist. Gleiches hat die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Landkreis Friesland festgestellt. Herr Wallraven hat einen neuen Abwägungsvorschlag zu der Stellungnahme der Famile Witt erarbeitet. Diese liegt dieser Niederschrift an.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: