Sitzung: 10.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: BV/841/2009
Beschlussvorschlag:
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1.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten
Abwägungsvorschläge zu den während der erneuten Auslegung gemäß § 4 a Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Bezüglich der
Stellungnahme der Familie Witt ist die textliche Festsetzung Nr. 11 um
folgenden Satz zu ergänzen: „Dies gilt zwingend für die Baulinie über eine
Länge von 29,5 m beginnend beim Baugebiet MK 4.1“. |
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Der Vorsitzende begrüßt Herrn Wallraven vom
Planungsbüro Stadt, Land, Fluss und Herrn Meyer vom Planungsbüro
Metaplan. Herr Wallraven trägt dann anhand einer Powerpoint-Präsentation,
die dieser Niederschrift beigefügt ist, die eingegangenen Stellungnahmen und
die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor. Dabei zieht er die
Stellungnahme der Familie Witt vor. Er beantwortet in diesem Rahmen auch
die von Herrn Witt aufgeworfenen Fragen.
Er führt aus, dass man sich umfänglich mit der Besonnungs-
und Belichtungsproblematik beschäftigt habe. In diesem Zusammenhang sei
lediglich die Geschossigkeit mit 3 Geschossen zwingend im Bebauungsplan
festgesetzt worden. Bei der festgesetzten Traufhöhe von 10,50 m und der
festgesetzten Firsthöhe von 14 m handele es sich um Höchstgrenzen, die die
Bebauung nach oben deckeln sollen. Diese seien nicht zwingend im Bebauungsplan
festgesetzt.
Hinsichtlich der Belichtungs- und
Beschattungsverhältnisse zeigt Herr Wallraven anhand von Fotos den
jetzigen Bestand auf. In Kenntnis der Steinstraße als enge Gasse habe man die
textliche Festsetzung Nr. 11 in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach ab dem 1.
Obergeschoss ein Rücksprung baulicher Anlagen um bis zu 1,5 Meter hinter die
Baulinie je Geschoss zulässig sei. Aus städtebaulicher Sicht zeichnen enge Gassen
mit einer hohen Bebauung die Altstadtqualität aus. An mehreren Stellen in der
Altstadt in Jever und auch in anderen Altstädten seien solche Verhältnisse
gegeben. Hier handele es sich um gewachsene Strukturen.
Anhand von schematischen
Schnittdarstellungen zeigt er auf, wie sich die Situation mit den
möglichen Rücksprüngen ab dem 1. bzw. 2. Obergeschoss darstellen würde. Die trichterähnliche Öffnung nach oben
verbessere die Qualität der Belichtung. Herr Wallraven weist darauf hin,
dass die Steinstraße an ihrer engsten Stelle nach seinen Messungen 4,90 m breit
sei und sich dann nach Süden zum Cafe´ Maria hin aufweite.
Sodann führt Herr Wallraven zu
den Stellungnahmen des Landkreises Friesland aus. Sowohl die Stellungnahme des
Fachbereiches Umwelt als untere Naturschutzbehörde als auch die der unteren
Denkmalschutzbehörde befassen sich nicht mit den Änderungen, wegen derer die
erneute Auslegung notwendig geworden war. Zum Teil werden die angegebenen
Anregungen jedoch berücksichtigt.
Frau Glaum erklärt, dass sie der Begründung
entnommen habe, dass ab dem 1. Obergeschoss Rücksprünge von 1,50 m möglich
seien. Nach ihrem Verständnis sei dieses für den künftigen Bauherrn nicht
verpflichtend. Herr Wallraven erwidert, dass er dieses anders
beurteile. Auch der Bauherr sei verpflichtet, gesunde Arbeits- und
Lebensverhältnisse zu sichern.
Auf die Frage von Frau Glaum, ob
die Rücksprünge nicht verbindlich vorgeschrieben werden können, erklärt Herr
Wallraven, dass er dieses nur für einen bestimmten Bereich der
Baulinie beschränken würde, und zwar an der engsten Stelle. Dieses könne in den
textlichen Festsetzungen fixiert werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass er die
Einwendungen der Familie Witt bezüglich der Belichtungsproblematik für
berechtigt halte. Er fragt, ob es möglich sei, eine Regelung in den
Bebauungsplan aufzunehmen, dass Rücksprünge beim Engpass verpflichtend
vorgesehen werden müssen. Dieses wird von Herrn Wallraven bejaht. Die
textliche Festsetzung könne insofern klarer formuliert werden.
Herr Hartl gibt zu Bedenken, dass allgemein
bekannt sei, dass, wenn man das Projekt hinsichtlich des Hotels realisieren
wolle, ausreichende Flächen vorhanden sein müssen. Einerseits brauche man den
Satzungsbeschluss, um Sicherheit für die potenziellen Investoren zu bekommen. Er
stellt die Frage, ob der vorgestellte Abwägungsvorschlag gerichtsfest sei, wenn
die Familie Witt vor Gericht gehe. Der Vorsitzende stellt fest, dass
dieses die Kernfrage sei. Ein Bebauungsplan sei im Aufstellungsverfahren nie
gerichtsfest. Man könne aber eine Regelung treffen, die den Einwender
befriedige. Rat und Verwaltung der Stadt Jever liege viel daran, das
Altstadt-Quartier im Konsens mit allen Betroffenen aus der Altstadt zu
realisieren.
Herr Rüstmann berichtet, dass Herr Witt ihm gegenüber
in dem mit ihm am vergangenen Freitag geführten Gespräch erklärt habe, dass er
damit zufrieden wäre, wenn die Verpflichtung des Rücksprunges textlich im
Bebauungsplan festgesetzt werde.
Herr Hartl fragt Herrn Meyer als Vertreter
des Investoren, ob sich der Investor durch die verpflichtende Regelung des
Rücksprunges in der Vermarktung der künftigen Flächen beeinträchtigt sehe.
Dieses wird von Herrn Meyer verneint.
Der Vorsitzende stellt dann zum Beschlussvorschlag
fest, dass hier der Buchstabe a. und der Buchstabe b. mit dem dazugehörigen
Beschlusstext zu streichen seien. Unter Nr. 1 sei der Beschlussvorschlag
dahingehend zu ergänzen, dass in der textlichen Festsetzung Nr. 11 der
Rücksprung ab dem 1. Obergeschoss für den Bereich der Baulinie vom MK 4.1 bis
zur Aufweitung verbindlich festgesetzt wird. Er vereinbart mit Herrn
Wallraven, dass dieser den Bereich genau feststellt und eine genaue
Formulierung für die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 11 erarbeitet,
die dann in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden soll.
Auf Anfrage von Herrn Kaiser, ob
diese Änderung eine erneute Auslegung nach sich ziehe, erklärt Herr
Wallraven, dass er dieses zusammen mit der Verwaltung prüfen werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Sowohl Herr Wallraven als auch die Verwaltung haben geprüft, ob eine erneutes Auslegungsverfahren erforderlich ist. Herr Wallraven ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses nicht erforderlich ist. Gleiches hat die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Landkreis Friesland festgestellt. Herr Wallraven hat einen neuen Abwägungsvorschlag zu der Stellungnahme der Famile Witt erarbeitet. Diese liegt dieser Niederschrift an.
Sodann lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: