Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever stimmt der Ausführung der von der EWE AG geplanten Maßnahme „Sanierung der Schmutz und Niederschlagswasserkanalisiation in der Sophienstraße zwischen Bismarckstraße und Lindenallee“ zu.

 

Diese Maßnahme ist entgeltwirksam.

 

 

 


Herr Janßen von der EWE fasst im Nachgang zur Ortsbesichtigung des Speicherbeckens noch einmal die Eckdaten der Baumaßnahme zusammen. Er veranschaulicht mit einer Bilderserie den Baufortschritt.

Das Gelände des jetzigen Rückhaltebeckens sei um 1955 als zentrale Kläranlage eingerichtet worden. Eine Luftbildaufnahme von 1957 veranschaulicht die Emscheranlage sowie die anderen baulichen Anlagen. Diese Emscheranlage sei im Zuge der jetzigen Arbeiten beseitigt worden. Herr Janßen betont, dass diese Anlage, die seit 1972 nicht mehr in Betrieb sei, ein erhebliches Sicherheitsrisiko und eine Gefahrenstelle dargestellt habe (tiefe Schächte, Wasserbecken, ungesicherte Gemäuer). Von daher sei eine Beseitigung erforderlich gewesen.

Die Schlussrechnung von 550.000 € zeige gegenüber der Kalkulation von 400.000 € Mehrkosten auf. Diese seien zu einem beträchtlichen Teil aus der Beseitigung der alten Emscheranlage entstanden.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss nach einer Abdeckung des Speicherbeckens erläutert Herr Janßen, dass eine Plane Kosten von ca. 60.000 €, eine feste Abdeckung (glasfaserverstärkter Kunstoff) von ca. 150.000 € mit sich bringe . Das Becken sei für eine nachträgliche Abdeckung bereits vorbereitet.

 

Herr Janßen (EWE) erläutert sodann die vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen  Sophienstraße. Der entgeltwirksame Anteil der Stadt betrage danach ca. 90.000 €.

Herr Schaus weist darauf hin, dass die in der Anlage zur Sitzungsvorlage angegebenen Kosten auf Schätzungen beruhten. Laut Schätzung betrage die daraus resultierende Erhöhung der Abwassergebühr 0,0091 €/m³. Die Auswertung der eingegangenen Angebote habe niedrigere Kosten ergeben.

 

Herr Harms weist darauf hin, dass die Pflasterung der Sophienstraße dem Denkmalschutz unterliege.

Herr Schaus ergänzt dazu, dass dieses bekannt sei und daher entsprechende Gespräche mit der Denkmalbehörde geführt worden seien.

Auf den Vorschlag von Herrn Andersen, bei der Baumaßnahme gleich die Nebenanlagen mit zu erneuern, antwortet Herr Schaus, dass dieses nicht möglich sei, da zum einen keine Haushaltsmittel vorhanden seien, zum anderen daraus eine beitragspflichtige Maßnahme entstehen würde. Dieses sei nicht abgestimmt. Dem entsprechend werde auf Kosten der EWE lediglich die alte Pflasterung wiederhergestellt und durch Granitsteine im Rinnstein ergänzt.

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.