Verwaltungsangestellter Rüstmann trägt vor, es sei vor einiger Zeit beschlossen worden, auf Geschäfte in der zweiten Reihe mit Schildern hinzuweisen. Bei der farblichen Gestaltung habe man sich auf blaue Schilder mit weißer Schrift geeinigt. Diese Schilder hätten sich als wenig effektiv herausgestellt, da sie häufig mit Straßenschildern verwechselt würden. Die Geschäftsinhaber hätten daher um eine Änderung gebeten. Man habe sich daraufhin für ein oranges Schild mit schwarzer Schrift entschieden. Diese Schilder seien gut erkennbar und somit effektiver in ihrer Wirkung.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann macht darauf aufmerksam, auf eine entsprechende Beschilderung hätten nur diejenigen Geschäfte einen Anspruch, die tatsächlich in zweiter Reihe lägen.