Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der erneuten Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Bezüglich der Stellungnahme der Familie Witt ist die textliche Festsetzung Nr. 11 wie folgt gefasst:

„Im Baugebiet MK5 verläuft beginnend im Norden ab der Grenze zum Baugebiet MK 4.1 entlang der Steinstraße bis zur Grenze zum Baugebiet MK 9 eine Baulinie. Für diese Baulinie auf einer Länge von 29,5 Metern beginnend beim Baugebiet MK4.1 gilt zwingend, dass ab dem 1. Obergeschoss ein Rücksprung baulicher Anlagen um 1,5 Meter hinter die Baulinie je Geschoss erfolgt. Für den Bereich der restlichen Baulinie ab 29,5 m bis zum Baugebiet MK 9 gilt, dass ab dem 1. Obergeschoss ein Rücksprung baulicher Anlagen um bis zu 1,5 Meter hinter die Baulinie je Geschoss zulässig ist.“.

2.    Der Rat beschließt  den Bebauungsplan Nr. 91 „Altstadt- Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 13 a in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung.

 

 

 


 

Herr Müller trägt vor, dass ein anwaltlicher Antrag vorliege, Herrn Witt die Möglichkeit zu geben, zu diesem TOP ein Modell vorzustellen, um seine Situation nochmals zu erklären. Herr Witt habe mitteilen lassen, dass er seine Einwände nicht zurücknehme und seine Sache weiter behandelt wissen möchte. Herr Müller schlägt vor, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da Herr Witt anderweitig ausreichende rechtliche Möglichkeiten habe, seine Interessen vertreten zu lassen. Sollte der Rat dies anders sehen, müsste dem Antrag mit einer 3/4- Mehrheit zugestimmt werden.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über diesen Antrag abstimmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Stimm- enthaltung abgelehnt.

 

Herr Röben trägt zum Sachverhalt vor. Er verliest den zur Ratssitzung nochmals überarbeiteten und entsprechend geänderten Beschlussvorschlag. 

 

Herr Hartl  führt aus, dass sich die FDP-Fraktion heute noch der Stimme enthalten werde. Allerdings sei auch die FDP über das Engagement des Herrn Dr. Harms sehr erfreut und habe bisher alle Beschlüsse entsprechend mitgetragen. Alle bisherigen Einwände seien berücksichtigt worden, aber daraus hätten sich zwangsläufig auch wesentliche Änderungen ergeben wie z.B. die Gegenläufigkeit des Verkehrs in der St. Annenstraße. Es seien hierbei immer wieder neue Fragen aufgetaucht, die bisher keine Beantwortung gefunden hätten. Umso verwunderter sei man gewesen, dass sowohl der Rat als auch die Verwaltung erst über die aktuelle Presseberichterstattung über neue Erkenntnisse informiert worden seien. Darüber hinaus seien noch keine konkreten Planungen der EDEKA-Gruppe hinsichtlich eines neuen Verbrauchermarktes erkennbar. Auch der Fortbestand des PLUS-Marktes sei noch ungeklärt. Gleiches gelte für die Hotelplanung und der Fragenkatalog könnte noch weiter ausgedehnt werden. Man verstehe zwar, dass die Investoren Planungssicherheit benötigten, nur wenn man die Planungen selbst bis zum heutigen Tage nicht kenne und auch die Absichten noch unklar seien, halte die FDP einen Satzungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für notwendig.

 

Herr Janßen  trägt vor, dass die SPD-Fraktion dem Satzungsbeschluss zustimmen werde, da man im Altstadtquartier eine große Chance für Jever sehe. Allerdings gebe er auch Herrn Hartl dahingehend Recht, dass die Investoren sich nunmehr zeitnah zu ihren Planungen erklären müssten. Er beantrage daher, dass der Arbeitskreis „Altstadtquartier“ kurzfristig tage, denn es könne nicht sein, dass der Rat über die Presse von den weiteren Entwicklungen erfahre.

 

Herr Schwanzar  erklärt, dass auch seine Fraktion über die Presseberichterstattung sehr verwundert gewesen sei und er es bedaure, dass die seinerzeitige Kommunikation mit dem Investor „abgerissen“ sei. Darüber hinaus hätte man viele Vorstellungen seiner Fraktion über das Altstadtquartier nicht umgesetzt. Insofern seien er und auch Frau Glaum nicht in der Lage, dem Satzungsbeschluss zuzustimmen.

 

Herr Schönbohm  führt aus, dass der B-Plan 91 nun schon seit eineinhalb Jahren diskutiert werde. Im Laufe der Planung hätte sich dann auch einiges an Bedenken ergeben, wie z. B. die Straßenführung in der St. Annenstraße, Gebäudehöhen, Parkplätze und Ähnliches. Zwar seien viele Anregungen aufgenommen und umgesetzt worden, dennoch müsse ein Gesamtkonzept her. Zur Zeit bestünden noch viele offene Fragen, so dass Teile seiner Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könnten.

Andererseits würde ein Scheitern des B-Planes zum jetzigen Zeitpunkt das gesamte Projekt auf unbestimmte Zeit stoppen. Um dies zu verhindern, werde er dem Satzungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Husemann  erklärt, dass das Altstadtquartier für Rat und Verwaltung eine „Herkulesaufgabe“ sei. Er könne sich nicht erinnern, dass man eine vergleichbar schwierige Aufgabe in dieser Zügigkeit in Angriff genommen habe. Viele Probleme seien bereits gelöst worden. Er glaube auch, dass der Rat mit diesem Beschluss die vorerst letzte „Steilvorlage“ für die Investorenseite gebe, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.  Bevor nicht die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Vorhaben und Investitionen informiert sei und wichtige Kernfragen noch ungelöst seien, dürfe nicht der erste Spatenstich für die Tiefgarage erfolgen.

Er teile die Meinung von Herrn Janßen, dass der Arbeitskreis kurzfristig einberufen werden müsse.

 

Herr Harms  trägt vor, dass er den Eindruck habe, dass ihm Informationen vorenthalten worden seien, nicht zuletzt aufgrund der letzten Presseberichte. Für ihn sei zudem die Verkehrsanbindung noch nicht ausreichend geklärt, was jedoch zwingend erforderlich sei.

Hinsichtlich der weiteren anstehenden Vorhaben sehe er für die Zukunft große finanzielle Schwierigkeiten, insbesondere wegen des bereits bestehenden Fehlbedarfs von 2  bis 3 Mio. Euro.  Es nütze auch nichts, wenn die Projektgruppe erst nachträglich wieder zusammenkomme, denn im Falle einer jetzigen Beschlussfassung sei der „Zug abgefahren“.

 

Frau Dankwardt  erläutert, dass dieser Satzungsbeschluss auch ein deutliches positives Signal für den Investor, Herr Dr. Harms, beinhalte. Ob der PLUS-Markt gehe oder bleibe, ob ein neues Hotel gebaut werde oder nicht könne z.Zt. von niemandem beantwortet werden. Alle bisherigen diesbezüglichen Verhandlungen würden sich sehr schwierig gestalten. Nicht selten würden Absprachen auch wieder revidiert werden.

Herr Dr. Harms habe an einer Veranstaltung von „Jever-Aktiv“ teilgenommen, wo er offensichtlich sehr optimistisch gewesen sei, um auch nach Außen ein Signal zu setzen, dass er weiterhin das Altstadtquartier umsetzen möchte. Außer Herrn Dr. Harms gebe es zudem wohl kaum jemandem, dem es gelingen könne, dieses große und wichtige Projekt für Jever zu realisieren.  Zudem gehe es hier um Dimensionen und Größenordnungen, die sich so mancher noch gar nicht vorstellen könne.

Die Bürgereinwände seien weitestgehend berücksichtigt worden. Der Ausschussvorsitzende Herr Husemann habe sogar die letzte Sitzung des Planungsausschusses noch genutzt, um den Einwänden von Herrn Witt noch ein großes Stück entgegenzukommen, insbesondere hinsichtlich der Rückstufung der Bebauung um 1,50 Meter, wie von Herrn Röben zum geänderten Beschluss vorgetragen.

Abschließend appelliere sie nochmals an den gesamten Rat, dem Satzungsbeschluss zuzustimmen, da sie anderfalls niemanden sehe, der an dieser Thematik noch weiterarbeiten würde und kaum jemand noch bereit wäre, hier zu investieren und „Geld in die Stadt zu bringen“. Dabei sei es selbstverständlich, dass auch die Stadt investieren müsse, da ein solches Projekt nicht zum Nulltarif zu haben sei.

Gleichwohl bestätige sie die Argumentation von Herrn Husemann und Herrn Janßen, dass nach diesem Beschluss die weiteren Gespräche im Rahmen des Arbeitskreises kurzfristig wieder aufgenommen und verdichtet werden müssten.