Sitzung: 15.04.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/860/2009
Beschlussvorschlag:
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Herr Röben führt kurz zur Sitzungsvorlage aus. Er
weist darauf hin, dass die Abwägungsvorschläge hinsichtlich der Stellungnahme
der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland vervollständigt worden
seien, da sich das Planungsbüro kurzfristig mit diesem abgestimmt habe. Diese
Ergänzung liege den Ratsmitgliedern noch nicht vor und werde daher von Herrn
Winter erläutert. Die nun vervollständigte Abwägung werde der
Sitzungsniederschrift beigefügt.
Herr Winter erklärt sodann, dass Stellungnahmen nur
von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange eingegangen seien, wobei von
insgesamt 14 Stellungnahmen insgesamt 10 mit Hinweisen und 3 mit Anregungen
abgegeben worden seien.
Zur Anregung des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege – Referat Archäologie – erläutert Herr Winter,
dass der Hof Berg an sich nicht unter Denkmalschutz stehe, sondern die Wurt ein
Bodendenkmal sei. Das Bodendenkmal solle von Bebauung frei gehalten werden.
Dieses habe man auch so vorgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes aus dem
Jahr 2006 habe noch 3 Bauteppiche im Bereich des Bodendenkmals enthalten. Im
neuen Entwurf sei lediglich noch 1 Bauteppich vorhanden, den man eng um das
vorhandene Gebäude gelegt habe.
Auf Anfrage von Frau Rasenack,
wie die Hofstelle genutzt werden könne, erwidert Herr Winter, dass hier
neben einer gewerblichen Nutzung das Wohnen von Betriebsangehörigen eines
Gewerbebetriebes möglich sei.
Zur Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer führt Herr Winter aus, dass diese sich mit den
Belangen der umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben befasst habe. Neben
zwei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gebe es einen Betrieb mit
Legehennenhaltung in unmittelbarer Nähe des Plangebietes. Dieser sei derzeit
nicht in Betrieb. Man müsse aber die Möglichkeit ins Auge fassen, dass dieser
seinen Betrieb wieder aufnehmen könne, da er Bestandsschutz habe. Die
Landwirtschaftskammer sei aber überzeugt, dass es sich selbst dann nicht um
eine intensive Viehhaltung handele, so dass nicht mehr als für 15 % der
Jahresstunden Geruchsemissionen zu erwarten seien.
Herr Udo Albers erkundigt sich, ob sich bei
Wiederaufnahme der Legehennenhaltung
durch die Windrichtung Beeinträchtigungen im neuen Plangebiet ergeben
können. Herr Winter antwortet, dass die Hauptwindrichtung Südwest sei,
so dass das Plangebiet nicht unmittelbar von Geruchsemissionen betroffen sei..
Außerdem ergebe sich eine Entschärfung durch eine bereits vorgesehene textliche
Festsetzung im Bebauungsplan.
Herr Winter erklärt, dass es ein
Abstimmungsgespräch mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde gegeben habe
und aufgrund dessen die Abwägungsvorschläge vervollständigt worden seien.
Wesentlich sei der Hinweis auf die Nähe des Plangebietes zu Brut- und
Rastvogelplätzen. Hier seien diesbezüglich im Jahr 2002 bereits Untersuchungen
vorgenommen worden. Dabei seien keine besonders schützenswerten Vogelarten
festgestellt worden. Es gehe im Endeffekt um10 Brutpaare, die beeinträchtigt
werden könnten, allerdings im ursprünglichen Geltungsbereich mit 240 ha. Im
Laufe der nächsten Woche soll eine ergänzende Untersuchung erfolgen.
Herr Winter führt weiter aus, dass die Verlegung
der Kleiburger Leide durch die untere Naturschutzbehörde als eine gravierende
Änderung der gesamten Gewässerstruktur beurteilt werde. Wegen der Verlegung der
Kleiburger Leide habe es eine Besprechung mit der unteren Wasserbehörde und der
Sielacht Wangerland gegen. Die Kleiburger Leide dürfe nicht, wie im alten
Planentwurf vorgesehen, durch das geplante Regenrückhaltebecken geführt werden,
sondern solle nordöstlich des Plangebietes neu angelegt werden, wobei aber auf
vorhandene Grabensysteme Rückgriff genommen werden solle. Die Verlegung der
Leide sei jedoch nicht im Bebauungsplan zu behandeln, da es sich dabei um ein
abgetrenntes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren handele. Die dafür
notwendigen Kompensationsmaßnahmen seien außerhalb des Plangebietes
vorzunehmen.
Herr Udo Albers bittet um Auskunft, ob und in welchem
Umfang Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Herr
Winter erwidert, dass diese Aussagen erst im weiteren Verfahren getroffen
werden können.
Auf die Frage von Frau Glaum nach
dem zeitlichen Umfang der Verlegung der Leide erklärt Herr Winter, dass er
darüber keine Aussage treffen könne, da noch keine letztendliche Entscheidung
über den Verlauf der Leide vorliege.
Herr Ludewig regt an, im Rahmen der in der nächsten
Woche terminierten Sitzung des Brauereiausschusses einen Zeitplan der Brauerei
zu erfragen, damit man nicht unnötig in Vorleistung trete. Bürgermeisterin Dankwardt
erklärt, dass dieses auf der Tagesordnung stehe.
Herr Udo Albers bitte für den Fall, dass es zu einer Erschließung komme, um Angabe, mit welchen Beträgen zu rechnen sei. Herr Röben erwidert, dass dieses erst dann möglich sei, wenn der Verlauf klar sei.