Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss bei-gefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzei-tigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Ab-satz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegange-nen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu" nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Herr Röben führt kurz zur Sitzungsvorlage aus. Er weist darauf hin, dass die Abwägungsvorschläge hinsichtlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland vervollständigt worden seien, da sich das Planungsbüro kurzfristig mit diesem abgestimmt habe. Diese Ergänzung liege den Ratsmitgliedern noch nicht vor und werde daher von Herrn Winter erläutert. Die nun vervollständigte Abwägung werde der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Herr Winter erklärt sodann, dass Stellungnahmen nur von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange eingegangen seien, wobei von insgesamt 14 Stellungnahmen insgesamt 10 mit Hinweisen und 3 mit Anregungen abgegeben worden seien.

 

Zur Anregung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege – Referat Archäologie – erläutert Herr Winter, dass der Hof Berg an sich nicht unter Denkmalschutz stehe, sondern die Wurt ein Bodendenkmal sei. Das Bodendenkmal solle von Bebauung frei gehalten werden. Dieses habe man auch so vorgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2006 habe noch 3 Bauteppiche im Bereich des Bodendenkmals enthalten. Im neuen Entwurf sei lediglich noch 1 Bauteppich vorhanden, den man eng um das vorhandene Gebäude gelegt habe.

 

Auf Anfrage von Frau Rasenack, wie die Hofstelle genutzt werden könne, erwidert Herr Winter, dass hier neben einer gewerblichen Nutzung das Wohnen von Betriebsangehörigen eines Gewerbebetriebes möglich sei.

 

Zur Stellungnahme der Landwirtschaftskammer führt Herr Winter aus, dass diese sich mit den Belangen der umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben befasst habe. Neben zwei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gebe es einen Betrieb mit Legehennenhaltung in unmittelbarer Nähe des Plangebietes. Dieser sei derzeit nicht in Betrieb. Man müsse aber die Möglichkeit ins Auge fassen, dass dieser seinen Betrieb wieder aufnehmen könne, da er Bestandsschutz habe. Die Landwirtschaftskammer sei aber überzeugt, dass es sich selbst dann nicht um eine intensive Viehhaltung handele, so dass nicht mehr als für 15 % der Jahresstunden Geruchsemissionen zu erwarten seien.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob sich bei Wiederaufnahme der Legehennenhaltung  durch die Windrichtung Beeinträchtigungen im neuen Plangebiet ergeben können. Herr Winter antwortet, dass die Hauptwindrichtung Südwest sei, so dass das Plangebiet nicht unmittelbar von Geruchsemissionen betroffen sei.. Außerdem ergebe sich eine Entschärfung durch eine bereits vorgesehene textliche Festsetzung im Bebauungsplan.

 

Herr Winter erklärt, dass es ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der unteren Naturschutzbehörde gegeben habe und aufgrund dessen die Abwägungsvorschläge vervollständigt worden seien. Wesentlich sei der Hinweis auf die Nähe des Plangebietes zu Brut- und Rastvogelplätzen. Hier seien diesbezüglich im Jahr 2002 bereits Untersuchungen vorgenommen worden. Dabei seien keine besonders schützenswerten Vogelarten festgestellt worden. Es gehe im Endeffekt um10 Brutpaare, die beeinträchtigt werden könnten, allerdings im ursprünglichen Geltungsbereich mit 240 ha. Im Laufe der nächsten Woche soll eine ergänzende Untersuchung erfolgen.

 

Herr Winter führt weiter aus, dass die Verlegung der Kleiburger Leide durch die untere Naturschutzbehörde als eine gravierende Änderung der gesamten Gewässerstruktur beurteilt werde. Wegen der Verlegung der Kleiburger Leide habe es eine Besprechung mit der unteren Wasserbehörde und der Sielacht Wangerland gegen. Die Kleiburger Leide dürfe nicht, wie im alten Planentwurf vorgesehen, durch das geplante Regenrückhaltebecken geführt werden, sondern solle nordöstlich des Plangebietes neu angelegt werden, wobei aber auf vorhandene Grabensysteme Rückgriff genommen werden solle. Die Verlegung der Leide sei jedoch nicht im Bebauungsplan zu behandeln, da es sich dabei um ein abgetrenntes wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren handele. Die dafür notwendigen Kompensationsmaßnahmen seien außerhalb des Plangebietes vorzunehmen. 

 

Herr Udo Albers bittet um Auskunft, ob und in welchem Umfang Kompensationsflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Herr Winter erwidert, dass diese Aussagen erst im weiteren Verfahren getroffen werden können.

 

Auf die Frage von Frau Glaum nach dem zeitlichen Umfang der Verlegung der Leide erklärt Herr Winter, dass er darüber keine Aussage treffen könne, da noch keine letztendliche Entscheidung über den Verlauf der Leide vorliege.

 

Herr Ludewig regt an, im Rahmen der in der nächsten Woche terminierten Sitzung des Brauereiausschusses einen Zeitplan der Brauerei zu erfragen, damit man nicht unnötig in Vorleistung trete. Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, dass dieses auf der Tagesordnung stehe.

 

Herr Udo Albers bitte für den Fall, dass es zu einer Erschließung komme, um Angabe, mit welchen Beträgen zu rechnen sei. Herr Röben erwidert, dass dieses erst dann möglich sei, wenn der Verlauf klar sei.