Sitzung: 22.04.2009 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/872/2009
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Für den im Wegeverzeichnis der Stadt
Jever unter C2 bezeichnete Addernhauser Fußweg wird gemäß § 8 Abs. 1 des Nds.
Straßengesetzes eine Teileinziehung angeordnet. Der Fußweg wird gegenüber der
bisherigen Breitenangabe (1,5 – 6 Meter) auf eine einheitliche Breite von 1,5
Meter beschränkt. Der Fußweg verläuft an der südlichen Seite des vorhandenen
Fahrweges. Die Verwaltung wird beauftragt, mit
der Stadt Schortens die Fortführung dieses Weges bis zur Siedlung
Addernhausen entsprechend der bisherigen Nutzung rechtlich zu regeln. |
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Herr Röben führt in die Problematik ein. Er weist
besonders darauf hin, dass der Weg auf Schortenser Gemeindegebiet als
öffentlicher Weg nicht weiterführe. Hier bestehe für Anlieger eine
privatrechtliche Regelung.
Herr Janßen erklärt für die Fraktion der SPD, dass
eine Entwidmung abgelehnt werde. Entscheidend seien dazu historische und
stadtplanerische Gründe. Für das geplante Radwegenetz und die Freizeit- und
Tourismusförderung werde dieser Weg benötigt. Geregelt werden müsse allerdings,
dass bei Schäden am Weg der Verursacher herangezogen werden müsse.
Herr Harms bekräftigt die Aussagen seines
Vorredners. Eine Entwidmung könne nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Schaden
am Weg müsse vom Verursacher beseitigt werden.
Herr Schwanzar besteht auf Erhalt der öffentlichen
Funktion des Weges.
Für ihn als Wind- und Wetterradler, so Herr
Andersen, sei es selbstverständlich, dass solche Wege erhalten werden. Für
ihn seien die Ausführungen der Sitzungsvorlage eine Begründung ausdrücklich für
den Erhalt einer Widmung.
Frau Vredenborg ergänzt, dass mit dem Erhalt als
öffentlicher Weg mit der Stadt Schortens kooperiert werden müsse.
Unter den Ausschussmitgliedern findet
breite Zustimmung, einen Beschlussvorschlag zum Erhalt der Widmung um die
Zusammenarbeit mit der Stadt Schortens zu erweitern.
Herr Janßen erhebt den Diskussionsstand zum
Beschlussantrag.
Herr Röben schlägt vor, die Gelegenheit bei dieser
Beschlussfassung zu nutzen, eine eindeutige Wegebreite von 1,5 Meter sowie die
räumlichen Lage an der Südseite des jetzigen Fahrweges neu zu bestimmen.
Damit, so Herr Sender, werde dann
allerdings das Bestimmen eines Verursachers bei einer Beschädigung des Fußweges
erschwert.
Die Vorsitzende stellt den neu gefassten Beschlußvorschlag zur Abstimmung.