Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

 

 

 

Für den im Wegeverzeichnis der Stadt Jever unter C2 bezeichnete Addernhauser Fußweg wird gemäß § 8 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes eine Teileinziehung angeordnet. Der Fußweg wird gegenüber der bisherigen Breitenangabe (1,5 – 6 Meter) auf eine einheitliche Breite von 1,5 Meter beschränkt. Der Fußweg verläuft an der südlichen Seite des vorhandenen Fahrweges.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Schortens die Fortführung dieses Weges bis zur Siedlung Addernhausen entsprechend der bisherigen Nutzung rechtlich zu regeln. 

 

 


Herr Röben führt in die Problematik ein. Er weist besonders darauf hin, dass der Weg auf Schortenser Gemeindegebiet als öffentlicher Weg nicht weiterführe. Hier bestehe für Anlieger eine privatrechtliche Regelung.

 

Herr Janßen erklärt für die Fraktion der SPD, dass eine Entwidmung abgelehnt werde. Entscheidend seien dazu historische und stadtplanerische Gründe. Für das geplante Radwegenetz und die Freizeit- und Tourismusförderung werde dieser Weg benötigt. Geregelt werden müsse allerdings, dass bei Schäden am Weg der Verursacher herangezogen werden müsse.

Herr Harms bekräftigt die Aussagen seines Vorredners. Eine Entwidmung könne nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Schaden am Weg müsse vom Verursacher beseitigt werden.

Herr Schwanzar besteht auf Erhalt der öffentlichen Funktion des Weges.

 

Für ihn als Wind- und Wetterradler, so Herr Andersen, sei es selbstverständlich, dass solche Wege erhalten werden. Für ihn seien die Ausführungen der Sitzungsvorlage eine Begründung ausdrücklich für den Erhalt einer Widmung.

 

Frau Vredenborg ergänzt, dass mit dem Erhalt als öffentlicher Weg mit der Stadt Schortens kooperiert werden müsse.

 

Unter den Ausschussmitgliedern findet breite Zustimmung, einen Beschlussvorschlag zum Erhalt der Widmung um die Zusammenarbeit mit der Stadt Schortens zu erweitern.

 

Herr Janßen erhebt den Diskussionsstand zum Beschlussantrag.

 

Herr Röben schlägt vor, die Gelegenheit bei dieser Beschlussfassung zu nutzen, eine eindeutige Wegebreite von 1,5 Meter sowie die räumlichen Lage an der Südseite des jetzigen Fahrweges neu zu bestimmen.

Damit, so Herr Sender, werde dann allerdings das Bestimmen eines Verursachers bei einer Beschädigung des Fußweges erschwert.

 

Die Vorsitzende stellt den neu gefassten Beschlußvorschlag zur Abstimmung.