Sitzung: 15.04.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: BV/869/2009
Der Vorsitzende begrüßt die Herren Beenken und Viefhues
und erteilt diesen das Wort. Herr Beenken stellt zur Anmerkung von Herrn
Sender klar, dass die Abwärme größtenteils über Notkühler abgegeben und nur
sein und das Haus seines Nachbarn, Herr Minssen, damit beheizt werden. Da aber
noch mehr Häuser damit beheizt werden könnten, habe er die Firma
EnergieNetzwerk Weser-Ems eG (ENWE) mit der Ausarbeitung eines Wärmelieferungskonzeptes
beauftragt. Vorbild könne die Gemeinde Ihlowerfehn sein, in der künftig 110
Wohnhäuser durch eine Biomasseanlage mit Wärme versorgt werden sollen und vor
Kurzem eine Wärme-Genossenschaft gegründet worden sei.
Sodann stellt Herr Viefhues von der ENWE anhand der
beigefügten Powerpoint-Präsentation seine Firma und das geplante
Wärmelieferungskonzept vor.
Seine Firma sei von genossenschaftlichen
Banken beauftragt worden, Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien
vorzubereiten und zu begleiten. Ziel sei es insbesondere, die entstehende Wärme
aus Biogas einer Wärmegenossenschaft zuzuführen. Zudem solle die entstehende
Wärme aus der Verbrennung von Holzhackschnitzeln verwendet werden und zur
letztendlichen Absicherung fossile Brennstoffe Verwendung finden.
Zur Sicherstellung der Wärmelieferung
für die Wärme-Genossenschaft müsse Herr Beenken folgende Zusagen geben:
l Lieferung der Energie für 20 Jahre zu
festgelegten Preisen
l Lieferung von ca. 4,6 Mio. kWh pro Jahr
mit 2.400 Vollbenutzungsstunden
l Versorgungssicherheit von 89 %
l einen Reserve-Kessel für den Fall des
Stillstandes der Anlage
l Standort auf dem Grundstück von Herrn
Beenken
l Vorkaufsrecht bei Insolvenz der Anlage
Anhand eines
Energieflussdiagramms zeigt Herr Viefhues auf, wer welche Aufgaben
wahrnehmen solle. Herr Beenken habe als Wärmelieferant die Biogasanlage, das
Biogas-Blockheizkraftwerk, den Brennwertgaskessel und einen Reservegaskessel zu
stellen. Die Energie-Genossenschaft übernehme die Wärme, leite sie den teilnehmenden
Genossen mittels eines Nahwärmenetzes zu. An dem per Karte vorgestellten
Nahwärmenetz lägen insgesamt 277 Häuser. Man gehe von einem Zuspruch von 70 %
aus, so dass man mit 188 Haushalten rechne, die sich an der Genossenschaft
beteiligen würden. Die Genossenschaft sei für die Herstellung der
Wärmeversorgungsleitungen zuständig. Diese würden zum Teil im öffentlichen
Straßenraum verlegt, wofür der Straßenbaulastträger eine Konzessionsabgabe
erhalten würde. In jedem Haus gebe es dann Übergabestationen, so dass eine
eigene Heizung nicht mehr erforderlich wäre.
Auf die Frage
von Frau Rasenack, ob die Abschaffung einer eigenen Heizung mit einem
Risiko verbunden wäre, erklärt Herr Beenken, dass für den möglichen
Ausfall der Biogasanlage ein Reservekessel bereitgehalten würde, der mit Öl
oder Gas beheizt würde. Er müsse sich als Wärmelieferant verpflichten,
diese Ersatzleistung vorzuhalten.
Frau
Rasenack erkundigt
sich, ob es möglich sei, die eigene Heizungsanlage zu behalten. Herr
Viefhues antwortet, dass dieses möglich sei, sich aber nicht lohne. Herr
Beenken ergänzt, dass seines Wissens die EWE die Leitung kappen werde, wenn
man sich an der Wärme-Genossenschaft beteilige.
Herr
Viefhues informiert
sodann über die Vorteile einer Betreibergenossenschaft. U.a. könne der Gewinn
steuerfrei ausgeschüttet werden. Er bejaht die Frage von Frau
Rasenack, ob man nur als Mitglied an dem Gewinn partizipieren bzw. Wärme
geliefert bekommen könne.
Auf weitere
Anfrage von Frau Rasenack erklärt Herr Viefhues, dass die Stadt
nicht Genosse werden müsse, sie könne es aber werden. Mit der Gemeinde müssten
aber Gespräche geführt werden, inwieweit deren Flächen für die Leitungen
genutzt werden dürfen. Herr Beenken bejaht die Frage, ob dadurch
bedingte Eingriffe in den Straßenraum ausgeglichen werden müssen.
Frau Glaum erklärt, dass diese
Betreibergenossenschaft einen großen Charme für ihre Fraktion habe, da viele
ökologische Vorteile damit verbunden seien. Sie erkundigt sich, mit wie
viel zusätzlichem Verkehr zu rechnen sei, wenn dort Holzhackschnitzel
angeliefert werden müssen. Herr Beenken erwidert, dass man bezogen auf
die Beheizung von 188 Häusern eine Gesamtjahreslieferung von 8 bis 12 Lastzügen
errechnet habe.
Herr
Viefhues führt aus, das
jährlich ca. 4.500.000 kWh aus CO² neutralen Brennstoffen erzeugt werden
sollen. Hinsichtlich der Energieerzeugung wären 2 Varianten denkbar. Bei
Variante 1 nutze man die Abwärme der bestehenden Biogas-Anlage, des Holzkessels
und im Notfalles des Öl-/Gas-Kessels. Bei der Variante 2 sei einer Erweiterung
der bestehenden Biogasanlage vorgesehen. Er stellt dann die sich daraus
ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für den Endverbraucher gegenüber den
Gaskosten dar. Diese belaufen sich bei Variante 1 auf 683,00 Euro und bei
Variante 2 auf 859 Euro.
Frau Glaum fragt, mit wie vielen zusätzlichen
Fahrten zu rechnen sei, wenn die Biogasanlage vergrößert würde. Herr Beenken
erklärt, dass eine Vergrößerung angesichts der schwierigen Versorgung mit
Brennstoffen eher zweitrangig sei.
Auf Anfrage von
Frau Rasenack erklärt er, dass das Verwaltungsgericht 800
Vorbeifahrten für die Anlieferung des jetzt benötigten „Brennstoffes“
festgestellt habe. Er weist darauf hin, dass das Klageverfahren
abgeschlossen sei.
Herr Udo
Albers bittet um
Auskunft, ob die Holzhackschnitzel fertig geliefert werden. Dieses wird von Herrn
Beenken bejaht. Für die Holzhackschnitzel würden vorrangig aus Weiden und
Erlen hergestellt, die auf eigens dafür angegelegten Plantagen angebaut werden.
Zur Frage von Frau
Glaum, wo die zusätzlich notwendigen Heiz- und Reservekessel untergebracht
werden sollen, erklärt Herr Beenken, dass dafür eine Halle mit einer
Größe von 20 x 25 m gebaut werden müsse.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass, wenn die Planungen konkreter werden, diese nochmals vorgestellt würden . Es handele sich erst einmal um eine Kenntnisnahme.