Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Der Vorsitzende begrüßt die Herren Beenken und Viefhues und erteilt diesen das Wort. Herr Beenken stellt zur Anmerkung von Herrn Sender klar, dass die Abwärme größtenteils über Notkühler abgegeben und nur sein und das Haus seines Nachbarn, Herr Minssen, damit beheizt werden. Da aber noch mehr Häuser damit beheizt werden könnten, habe er die Firma EnergieNetzwerk Weser-Ems eG (ENWE) mit der Ausarbeitung eines Wärmelieferungskonzeptes beauftragt. Vorbild könne die Gemeinde Ihlowerfehn sein, in der künftig 110 Wohnhäuser durch eine Biomasseanlage mit Wärme versorgt werden sollen und vor Kurzem eine Wärme-Genossenschaft gegründet worden sei.

 

Sodann stellt  Herr Viefhues von der ENWE anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation seine Firma und das geplante Wärmelieferungskonzept vor.

Seine Firma sei von genossenschaftlichen Banken beauftragt worden, Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien vorzubereiten und zu begleiten. Ziel sei es insbesondere, die entstehende Wärme aus Biogas einer Wärmegenossenschaft zuzuführen. Zudem solle die entstehende Wärme aus der Verbrennung von Holzhackschnitzeln verwendet werden und zur letztendlichen Absicherung fossile Brennstoffe Verwendung finden.

 

Zur Sicherstellung der Wärmelieferung für die Wärme-Genossenschaft müsse Herr Beenken folgende Zusagen geben:

 

l  Lieferung der Energie für 20 Jahre zu festgelegten Preisen

l  Lieferung von ca. 4,6 Mio. kWh pro Jahr mit 2.400 Vollbenutzungsstunden

l  Versorgungssicherheit von 89 %

l  einen Reserve-Kessel für den Fall des Stillstandes der Anlage

l  Standort auf dem Grundstück von Herrn Beenken

l  Vorkaufsrecht bei Insolvenz der Anlage

 

Anhand eines Energieflussdiagramms zeigt Herr Viefhues auf, wer welche Aufgaben wahrnehmen solle. Herr Beenken habe als Wärmelieferant die Biogasanlage, das Biogas-Blockheizkraftwerk, den Brennwertgaskessel und einen Reservegaskessel zu stellen. Die Energie-Genossenschaft übernehme die Wärme, leite sie den teilnehmenden Genossen mittels eines Nahwärmenetzes zu. An dem per Karte vorgestellten Nahwärmenetz lägen insgesamt 277 Häuser. Man gehe von einem Zuspruch von 70 % aus, so dass man mit 188 Haushalten rechne, die sich an der Genossenschaft beteiligen würden. Die Genossenschaft sei für die Herstellung der Wärmeversorgungsleitungen zuständig. Diese würden zum Teil im öffentlichen Straßenraum verlegt, wofür der Straßenbaulastträger eine Konzessionsabgabe erhalten würde. In jedem Haus gebe es dann Übergabestationen, so dass eine eigene Heizung nicht mehr erforderlich wäre.

 

Auf die Frage von Frau Rasenack, ob die Abschaffung einer eigenen Heizung mit einem Risiko verbunden wäre, erklärt Herr Beenken, dass für den möglichen Ausfall der Biogasanlage ein Reservekessel bereitgehalten würde, der mit Öl oder Gas beheizt würde. Er müsse sich als Wärmelieferant verpflichten, diese Ersatzleistung vorzuhalten.

 

Frau Rasenack erkundigt sich, ob es möglich sei, die eigene Heizungsanlage zu behalten. Herr Viefhues antwortet, dass dieses möglich sei, sich aber nicht lohne. Herr Beenken ergänzt, dass seines Wissens die EWE die Leitung kappen werde, wenn man sich an der Wärme-Genossenschaft beteilige.

 

Herr Viefhues informiert sodann über die Vorteile einer Betreibergenossenschaft. U.a. könne der Gewinn steuerfrei ausgeschüttet werden. Er bejaht die Frage von Frau Rasenack, ob man nur als Mitglied an dem Gewinn partizipieren bzw. Wärme geliefert bekommen könne.

 

Auf weitere Anfrage von Frau Rasenack erklärt Herr Viefhues, dass die Stadt nicht Genosse werden müsse, sie könne es aber werden. Mit der Gemeinde müssten aber Gespräche geführt werden, inwieweit deren Flächen für die Leitungen genutzt werden dürfen. Herr Beenken bejaht die Frage, ob dadurch bedingte Eingriffe in den Straßenraum ausgeglichen werden müssen.

 

Frau Glaum erklärt, dass diese Betreibergenossenschaft einen großen Charme für ihre Fraktion habe, da viele ökologische Vorteile damit verbunden seien. Sie erkundigt sich, mit wie viel zusätzlichem Verkehr zu rechnen sei, wenn dort Holzhackschnitzel angeliefert werden müssen. Herr Beenken erwidert, dass man bezogen auf die Beheizung von 188 Häusern eine Gesamtjahreslieferung von 8 bis 12 Lastzügen errechnet habe.

 

Herr Viefhues führt aus, das jährlich ca. 4.500.000 kWh aus CO² neutralen Brennstoffen erzeugt werden sollen. Hinsichtlich der Energieerzeugung wären 2 Varianten denkbar. Bei Variante 1 nutze man die Abwärme der bestehenden Biogas-Anlage, des Holzkessels und im Notfalles des Öl-/Gas-Kessels. Bei der Variante 2 sei einer Erweiterung der bestehenden Biogasanlage vorgesehen. Er stellt dann die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für den Endverbraucher gegenüber den Gaskosten dar. Diese belaufen sich bei Variante 1 auf 683,00 Euro und bei Variante 2 auf 859 Euro.

 

Frau Glaum fragt, mit wie vielen zusätzlichen Fahrten zu rechnen sei, wenn die Biogasanlage vergrößert würde. Herr Beenken erklärt, dass eine Vergrößerung angesichts der schwierigen Versorgung mit Brennstoffen eher zweitrangig sei.

Auf Anfrage von Frau Rasenack erklärt er, dass das Verwaltungsgericht 800 Vorbeifahrten für die Anlieferung des jetzt benötigten „Brennstoffes“ festgestellt habe. Er weist darauf hin, dass das Klageverfahren abgeschlossen sei.

 

Herr Udo Albers bittet um Auskunft, ob die Holzhackschnitzel fertig geliefert werden. Dieses wird von Herrn Beenken bejaht. Für die Holzhackschnitzel würden vorrangig aus Weiden und Erlen hergestellt, die auf eigens dafür angegelegten Plantagen angebaut werden.

 

Zur Frage von Frau Glaum, wo die zusätzlich notwendigen Heiz- und Reservekessel untergebracht werden sollen, erklärt Herr Beenken, dass dafür eine Halle mit einer Größe von 20 x 25 m gebaut werden müsse.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass, wenn die Planungen konkreter werden, diese nochmals vorgestellt würden . Es handele sich erst einmal um eine Kenntnisnahme.