Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

Für den im Wegeverzeichnis der Stadt Jever unter C2 bezeichnete Addernhauser Fußweg wird gemäß § 8 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes eine Teileinziehung angeordnet. Der Fußweg wird gegenüber der bisherigen Breitenangabe (1,5 – 6 Meter) auf eine einheitliche Breite von 1,5 Meter beschränkt. Der Fußweg verläuft an der südlichen Seite des vorhandenen Fahrweges.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Schortens die Fortführung dieses Weges bis zur Siedlung Addernhausen entsprechend der bisherigen Nutzung rechtlich zu regeln. 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein und erläutert, dass der Vorschlag der Verwaltung, den Fußweg einzuziehen, in den Fachausschüssen nicht die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit bekommen habe. Er trägt den, aus diesem Grund neu gefassten, Beschlussvorschlag vor.

 

Beigeordneter Schönbohm begrüßt den Kompromiss und ist erfreut darüber, dass Bürgerproteste in diesem Fall etwas bewirkt hätten.

 

Beigeordneter Janßen  erklärt, dass die SPD dafür sei, dass der Weg gewidmet bleibe und seine öffentliche Funktion behalte, da man nicht genügend Fuß- und Radwege in der Stadt haben könne; auch in Sinne der Anlieger und vor allem für den Tourismus. In Zukunft müsse aber, besonders auch von der Bauverwaltung, darauf geachtet werden, dass derjenige für den Schaden aufkomme, der ihn verursacht habe – dies könne nicht immer auf Kosten der Steuerzahler gehen.