Sitzung: 07.05.2009 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/872/2009
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Für den im Wegeverzeichnis der Stadt
Jever unter C2 bezeichnete Addernhauser Fußweg wird gemäß § 8 Abs. 1 des Nds.
Straßengesetzes eine Teileinziehung angeordnet. Der Fußweg wird gegenüber der
bisherigen Breitenangabe (1,5 – 6 Meter) auf eine einheitliche Breite von 1,5
Meter beschränkt. Der Fußweg verläuft an der südlichen Seite des vorhandenen
Fahrweges. Die Verwaltung wird beauftragt, mit
der Stadt Schortens die Fortführung dieses Weges bis zur Siedlung
Addernhausen entsprechend der bisherigen Nutzung rechtlich zu regeln. |
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Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein und
erläutert, dass der Vorschlag der Verwaltung, den Fußweg einzuziehen, in den
Fachausschüssen nicht die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit bekommen habe.
Er trägt den, aus diesem Grund neu gefassten, Beschlussvorschlag vor.
Beigeordneter Schönbohm begrüßt den Kompromiss und ist erfreut
darüber, dass Bürgerproteste in diesem Fall etwas bewirkt hätten.
Beigeordneter Janßen erklärt, dass die SPD dafür sei, dass der Weg
gewidmet bleibe und seine öffentliche Funktion behalte, da man nicht genügend
Fuß- und Radwege in der Stadt haben könne; auch in Sinne der Anlieger und vor
allem für den Tourismus. In Zukunft müsse aber, besonders auch von der
Bauverwaltung, darauf geachtet werden, dass derjenige für den Schaden aufkomme,
der ihn verursacht habe – dies könne nicht immer auf Kosten der Steuerzahler
gehen.