TOP Ö 14: 1. Antrag des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Jever der Freiwilligen Feuerwehr Jever, Oberbrandmeister Stefan Uber, auf Entlassung aus seinem Dienstposten und dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 38 NBG mit Ablauf des 31. Mai 2009 dazu VA Nr. 49 vom 28. April 2009 2. Neuberufung des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Jever der Freiwilligen Feuerwehr Jever, Oberlöschmeister Olaf Rieken, in das Ehrenbeamtenverhältnis ab 01. Juni 2009
Der Ortsbrandmeister der Ortswehr Jever der
Freiwilligen Feuerwehr Jever, Oberbrandmeister
Stefan Uber, wird mit Ablauf des 31. Mai 2009gem. § 38 NBG auf eigenen Antrag aus
dem Ehrenbeamtenverhältnis unter Beendigung der vorgenannten Funktion
entlassen.
Gemäß § 13 Abs. 5 Nds. Brandschutzgesetz i.V.m.
§§ 6 ff des Nds. Beamtengesetzes wirdOberlöschmeister Olaf Rieken zum
01. Juni 2009 zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion
des Ortsbrandmeisters der Ortswehr Jever der Freiwilligen Feuerwehr
Jever längstens für 2 Jahre unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
beauftragt. Die kommissarische Beauftragung erfolgt, da die Ausbildungsvoraussetzungen
noch nicht erfüllt sind. Während dieser zwei Jahre sind die
Ausbildungslehrgänge eines Zugführers erfolgreich zu absolvieren.
Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne
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