Der Vorsitzende  erklärt, dass die SWG-Sender-Gruppe im Hinblick auf die Frage, „ob man sich die Ausgaben leisten könne“ den Antrag stelle, den Tagesordnungspunkt 14 „Ankauf der Schlachtmühle“ im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten

 

 Herr Rüstmann teilt mit, dass dieser Aspekt keine schützenswerten Interessen umfasse und öffentlich zu behandeln sei.

 

Herr Zillmer erklärt, dass er dafür sei, den Antrag der SWG-Sender-Gruppe abzulehnen.

 

Frau Rasenack ist ebenfalls der Ansicht, dass dieser TOP im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden solle.

 

Herr Hartl weist darauf hin, dass er es grundsätzlich begrüße, über die finanziellen Auswirkungen im öffentlichen Teil zu verhandeln, da die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Information habe.

 

Herr Rüstmann gibt zu Bedenken, dass ein Beschluss unter Umständen angreifbar sei, wenn der Antrag der SWG-Sender-Gruppe  abgelehnt werde.

 

Herr Zillmer erkundigt sich, aus welchem Grunde über  diesen TOP nicht von Anfang im öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden sollte. Er regt an, nunmehr eine reine Grundsatzdiskussion ohne Beschluss zu führen und das Vertragswerk auszublenden.

 

Die Verwaltung erläutert, dass man davon ausgegangen sei, dass lediglich über die Vertragsgestaltung diskutiert würde.

 

Nach weiterer Diskussion wird über den Antrag der SWG-Sender-Gruppe abgestimmt.

 

Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen und 5-Neinstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Weiterhin kommt der Ausschuss überein, die Angelegenheit nach eingehender Information im nichtöffentlichen Teil in der nächsten Finanzausschuss-Sitzung abschließend zu beraten.