Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

a) Der Jahresabschluss 2007 mit dem Lagebericht wird gem. § 30                Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

b) Für das Haushaltsjahr 2007 wird der Werksleitung die Entlastung gemäß § 30 Eigenbetriebsverordnung erteilt.

c) Der Jahresverlust des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 14.605,08 Euro ist zu tilgen aus dem Gewinnvortrag mit 12.247,05 Euro und mit dem Restbetrag von 2.358,03 Euro aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen.

 

 

 

 

 


Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.:

 

Bereits am 14.07.08 wurde dem Ausschuss das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2007 vorgestellt. Nunmehr wurde der Jahresabschluss durch das RPA geprüft, wobei es keine Beanstandungen gegeben habe. Das Ergebnis stelle sich so dar, dass sich der Jahresverlust auf 14.605,08 € belaufe.12.247,05 € seien aus dem Gewinnvortrag zu tilgen, so dass 2.358,03 € aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen seien.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.