Diese Niederschrift wird bei einer Enthaltungen wegen Nichtteilnahme genehmigt.

 

Herr Lüken fragt zu den Regeln über die Abstimmung bei Doppelsitzung. Die Vorsitzende erläutert, dass gemäß einer Abmachung der je nach Thema zuständige Ausschuss führend sei. Nur diese Mitglieder dürfen abstimmen.

Sie schlage vor, dass in den Niederschriften solcher Doppelsitzungen durch den Hinweis auf den „stimmberechtigten Ausschuss“ dieses deutlicher werde. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.