Sitzung: 03.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/926/2009
Beschlussvorschlag:
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Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mosebach und erteilt
diesem das Wort. Anhand einer Powerpoint-Präsentation, die dieser Niederschrift
anliegt, stellt Herr Mosebach den Geltungsbereich, das Planungsziel und
die Abwägungsvorschläge dar.
Der Fachbereich Planung und Bauordnung
des Landkreises Friesland habe im Rahmen der Auslegung angeregt, die von dem
geplanten Reitplatz möglichen ausgehenden Lärmimissionen zu untersuchen. Mit
der Untersuchung habe man das Büro ITAP beauftragt. Dieses habe im Rahmen der
Untersuchungen des Reitplatzes und des angedachten Alternativstandortes
festgestellt, dass die vom Reitplatz Bereich A
möglichen ausgehenden Emissionen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
für Wohngebiete für einige Anlieger der Seetzenstraße überschreiten würde,
während beim Reitplatz Bereich B die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
Daher werde nun vorgeschlagen, auf den Reitplatz Bereich A zu verzichten und
den Reitplatz Bereich B zu belassen. Es sei auch von einem Bürger im Rahmen
seiner Stellungnahme darauf hingewiesen worden.
Herr Mosebach betont, dass es gut sei, diese Anregung
zu würdigen und alle Nutzungen hinter die westliche Wallhecke zu verlegen.
Dieses führe zu einer deutlichen Trennung der Wohnnutzung an der Seetzenstraße.
Der Vorsitzende stellt fest, dass es sich bei dem Wegfall des
Reitplatzes Bereich A um eine erhebliche Änderung handele. Auf Anfrage erklärt
Herr Mosebach, dass diese Änderung mit dem künftigen Eigentümer abgestimmt
worden sei. Ohne weitere Diskussion stimmt der Ausschuss mehrheitlich dieser
Änderung zu.
Herr Mosebach geht dann auf die Anregungen von Herrn
Dr. Walsdorfer ein. Dieser verweise auf eine Urteil des VGH Mannheim, wonach
Pferdehaltung in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet nicht zulässig sei. Dabei
handele es sich um ein Urteil zu einem Einzelfall, der hier nicht vergleichbar
sei. Herr Dr. Walsdorfer spreche mögliche Staubimmissionen beim Betrieb von 2
Reitplätzen, Geruchsimmissionen ausgehend von der Dungplatte und die Gefahr von
Schädlingen an. Durch die Verlegung des Reitplatzes, der Dungplatte und des
Pferdestalles auf die westliche Seite der Wallhecke würden diese Immissionen
minimiert. Die konkreten Ausführungen dazu sind der beigefügten Präsentationen
zu entnehmen.
Herr Schönbohm erklärt, dass seine Fraktion Bedenken
gegen diese Planung habe. Er halte einen Reiterhof inmitten eines Wohngebietes
nicht für gut und werde sich daher enthalten.
Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.