Sitzung: 11.06.2009 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: BV/933/2009
Beschlussvorschlag:
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Die geplante Vorgehensweise zur
ehrenamtlichen Weiterführung des Bündnisses für Familie ab dem 01. August
2009 wird zur Kenntnis genommen. |
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Herr Mühlena führt zur Beschlussvorlage
aus und erklärt, dass die Verwaltung das Bündnis für Familie Jever zwei Jahre
begleitet habe. Nun sei der Verwaltung mit Einsparung der entsprechenden
Teilzeitstelle die Unterstützung des Bündnisses nicht mehr im bisherigen Umfang
möglich. Daher müsse die Arbeit ab jetzt vorwiegend auf ehrenamtlicher Basis
weiterlaufen. Hierzu müsse ein Umbauprozess in Angriff genommen werden.
Herr Friedel befürchtet, dass eine
Unterstützung des Bündnisses mit lediglich 3 Stunden wöchentlich nicht
ausreichen könne, um die Arbeit aufrecht zu erhalten. Daher beantrage er im
Namen der SPD-Fraktion, dass die Verwaltung prüfen solle, ob dieser
Stundenanteil verdoppelt werden oder die Arbeit durch eine geringfügig
beschäftigte Kraft mit pädagogischem Hintergrund begleitet werden könne.
Der Antrag wird mit 2 Ja- Stimmen und 5
Nein- Stimme mehrheitlich abgelehnt.
Herr Schwanzar gibt zu bedenken, dass
gerade für die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit ein fester Ansprechpartner
wichtig sei.
Herr Müller macht deutlich, dass die für
die Stadt einzig mögliche Lösung die Unterstützung der Bündnisarbeit mit den
vorhandenen Mitteln sei. In diesem Zusammenhang solle zunächst abgewartet
werden, wie sich das Bündnis für Familie Jever in Zukunft entwickle.
Frau Huckfeld weist darauf hin, dass
damals ohnehin angedacht war, das Bündnis durch die Verwaltung anzuschieben
aber dieses letztendlich ehrenamtlich begleitet werden sollte.
Auch Herr Werber sieht in Zeiten der
angespannten Haushaltslage nur die Möglichkeit, mit den vorhandenen Mitteln
zurechtzukommen.
Frau Dankwardt erklärt, dass das
vorgeschlagene Konzept mit der Koordinatorin des Bündnisses für Familie, Frau
Loers, und der Verwaltung abgesprochen sei. Eine Doppelung der Stunden oder
eine geringfügig beschäftigte Kraft können im Hinblick auf die Haushaltslage
nicht verantwortet werden.