Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die beigefügte Umstufungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Aurich – abzuschließen. 

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Herr Schönbohm fragt an, ob es zwingend sei, dass die B 210 für den genannten Teil zur Stadtstraße umgestuft werden solle, da dieses mit Folgekosten verbunden sei. Der Teil könne doch auch zur Landes- oder Kreisstraße umgestuft werden.

 

Herr Röben erklärt, dass die L 807 von der B 210-Zufahrt bis zur Esso-Tankstelle zur Kreisstraße herabgestuft werde, die dann Richtung Siebetshaus weiter laufe. Der Teil der dann alten B 210 zwischen Esso-Tankstelle und Schortens verliere dann seine Funktion.