Nachtrag: 25.05.2009

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 93 „Rahrdumer Straße/Südlich der Gotteskammer" nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Herr Mosebach führt anhand einer Powerpoint-Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, zu den Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen aus. Ziel des Bebauungsplanes sei es gewesen, eine Zäsur zwischen Jever und dem Ortsteil Rahrdum zu sichern. Die eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich vorrangig auf den Part des Natur- und Landschaftsschutzes.

 

Herr Mosebach führt aus, dass man davon ausgegangen sei, dass das Waldgebiet Gotteskammer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei, in dem zusätzliche Wege möglich seien. Aufgrund der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde habe man festgestellt, dass das Waldgebiet ab dem 01.01.2009 zu einem geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 28 NNatG umgewidmet worden sei. Damit sei ein Verbot der Neuanlage und Ausbau von vorhandenen Wegen verbunden. Aus diesem Grunde sei die Wegeführung im Entwurf des Bebauungsplanes geändert worden.

 

Herr Schönbohm vertritt die Ansicht, dass der Bebauungsplan überwiegend wegen des Planungszieles „Radweg um Jever“ aufgestellt werden sollte. Da dieser hier nicht realisiert werden könne, solle man diesen nicht weiter verfolgen, zumal der Eigentümer das Grundstück nicht an die Stadt Jever verkaufen wolle.

 

Herr Mosebach widerspricht der Ansicht. Es gehe vorrangig um die Zäsur zwischen Jever und Rahrdum und nicht unbedingt um den Radweg. Zur Sicherung dieses Planungszieles sei die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich, da andernfalls der Eigentümer das Baurecht für 2 Grundstücke an der Rahrdumer Straße habe. Es sei außerdem eine Wegeführung um die Gotteskammer denkbar.

 

Herr Schönbohm erklärt, dass er der Meinung sei, dass der Radweg vorrangiges Planungsziel gewesen sei. Herr Röben verneint dieses. Die Zäsur sei bereits im Arbeitskreis zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besprochen worden.

 

Auf die Frage von Frau Rasenack, ob eine Festlegung der Zäsur über einen Bebauungsplan überhaupt notwendig sei, da diese bereits im Flächennutzungsplan festgelegt worden sei und das Grundstück sich im privaten Eigentum befinde, erklärt der Vorsitzende, dass der Rat vor einiger Zeit eine Veränderungssperre erlassen habe, um dieses Planungsziel zu sichern. Man müsse jetzt entscheiden, ob man an dieser Zielsetzung festhalten wolle oder ob diese entfallen solle, weil sich erhebliche Änderungen ergeben haben.

 

Herr Rüstmann erklärt auf Anfrage von Frau Rasenack nach der Dauer des Bebauungsplanes, dass dieser keine Bauverpflichtung enthalte. Durch den Bebauungsplan werde gesichert, dass die Zäsur auch erhalten bleibe und nicht zugebaut werde.

 

Herr Schönbohm zweifelt daran, dass überhaupt eine Zäsur verbleibe. Es verbleibe nur ein schmaler Streifen. Bürgermeisterin Dankwardt widerspricht dieser Aussage. Das eigentliche Ziel sei laut lebhafter Diskussion im Arbeitskreis Flächennutzungsplan die Zäsur zwischen Jever und Rahrdum gewesen. Der Radweg sei eine Vision gewesen. Nun habe man erfahren, dass der Radweg nicht weiter durch die Gotteskammer geführt werden könne. Dadurch habe sich aber am eigentlichen Ziel nichts geändert. Sie warnt davor, an dieser Philosophie etwas zu ändern. Bezüglich der Radwegeführung gebe es die von Herrn Mosebach angesprochene Alternative.

 

Herr Mosebach weist abschließend darauf hin, dass die Abwägungsvorschläge noch um eine verspätet eingegangene Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung ergänzt wurde. Die dadurch ergänzten Abwägungsvorschläge liegen diesem Protokoll bei.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.