Nachtrag: 25.05.2009
Sitzung: 03.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2
Vorlage: BV/938/2009
Beschlussvorschlag:
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Herr Mosebach führt anhand einer
Powerpoint-Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, zu den
Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen aus. Ziel des
Bebauungsplanes sei es gewesen, eine Zäsur zwischen Jever und dem Ortsteil
Rahrdum zu sichern. Die eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich vorrangig
auf den Part des Natur- und Landschaftsschutzes.
Herr Mosebach führt aus, dass man davon ausgegangen
sei, dass das Waldgebiet Gotteskammer als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
sei, in dem zusätzliche Wege möglich seien. Aufgrund der Stellungnahme der
unteren Naturschutzbehörde habe man festgestellt, dass das Waldgebiet ab dem
01.01.2009 zu einem geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 28 NNatG
umgewidmet worden sei. Damit sei ein Verbot der Neuanlage und Ausbau von
vorhandenen Wegen verbunden. Aus diesem Grunde sei die Wegeführung im Entwurf
des Bebauungsplanes geändert worden.
Herr Schönbohm vertritt die Ansicht, dass der
Bebauungsplan überwiegend wegen des Planungszieles „Radweg um Jever“
aufgestellt werden sollte. Da dieser hier nicht realisiert werden könne, solle
man diesen nicht weiter verfolgen, zumal der Eigentümer das Grundstück nicht an
die Stadt Jever verkaufen wolle.
Herr Mosebach widerspricht der Ansicht. Es gehe
vorrangig um die Zäsur zwischen Jever und Rahrdum und nicht unbedingt um den
Radweg. Zur Sicherung dieses Planungszieles sei die Aufstellung des
Bebauungsplanes erforderlich, da andernfalls der Eigentümer das Baurecht für 2
Grundstücke an der Rahrdumer Straße habe. Es sei außerdem eine Wegeführung um
die Gotteskammer denkbar.
Herr Schönbohm erklärt, dass er der Meinung sei, dass
der Radweg vorrangiges Planungsziel gewesen sei. Herr Röben verneint
dieses. Die Zäsur sei bereits im Arbeitskreis zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes besprochen worden.
Auf die Frage von Frau Rasenack,
ob eine Festlegung der Zäsur über einen Bebauungsplan überhaupt notwendig sei,
da diese bereits im Flächennutzungsplan festgelegt worden sei und das
Grundstück sich im privaten Eigentum befinde, erklärt der Vorsitzende,
dass der Rat vor einiger Zeit eine Veränderungssperre erlassen habe, um dieses
Planungsziel zu sichern. Man müsse jetzt entscheiden, ob man an dieser
Zielsetzung festhalten wolle oder ob diese entfallen solle, weil sich
erhebliche Änderungen ergeben haben.
Herr Rüstmann erklärt auf Anfrage von Frau
Rasenack nach der Dauer des Bebauungsplanes, dass dieser keine
Bauverpflichtung enthalte. Durch den Bebauungsplan werde gesichert, dass die
Zäsur auch erhalten bleibe und nicht zugebaut werde.
Herr Schönbohm zweifelt daran, dass überhaupt eine
Zäsur verbleibe. Es verbleibe nur ein schmaler Streifen. Bürgermeisterin
Dankwardt widerspricht dieser Aussage. Das eigentliche Ziel sei laut
lebhafter Diskussion im Arbeitskreis Flächennutzungsplan die Zäsur zwischen
Jever und Rahrdum gewesen. Der Radweg sei eine Vision gewesen. Nun habe man
erfahren, dass der Radweg nicht weiter durch die Gotteskammer geführt werden
könne. Dadurch habe sich aber am eigentlichen Ziel nichts geändert. Sie warnt
davor, an dieser Philosophie etwas zu ändern. Bezüglich der Radwegeführung gebe
es die von Herrn Mosebach angesprochene Alternative.
Herr Mosebach weist abschließend darauf hin, dass die
Abwägungsvorschläge noch um eine verspätet eingegangene Stellungnahme der
Wehrbereichsverwaltung ergänzt wurde. Die dadurch ergänzten Abwägungsvorschläge
liegen diesem Protokoll bei.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.