Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die beigefügte Umstufungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Aurich – abzuschließen. 

 

Diese Beschlussempfehlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Städtetag keine künftigen Zuschussregelungen für die Abstufung von Straßen bestätigt, durch die die Stadt Jever gegenüber der beabsichtigten Vorgehensweise begünstigt würde.

 

 


Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann fügt ergänzend hinzu, er habe Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde in Aurich aufgenommen und angefragt, weshalb die Vereinbarung zu einem so frühen Zeitpunkt abgeschlossen werden solle. Er habe daraufhin die Antwort erhalten, eigentlich sei es üblich, vor dem Baubeginn einer Umgehungsstraße entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Eine Umgehung werde grundsätzlich erst dann in Angriff genommen, wenn die Abstufung der entsprechenden Straße abgesichert sei. Dieses sei in dem vorliegenden Fall nicht möglich gewesen, da der Baubeginn durch die zusätzlich bereit gestellten Mittel sehr überraschend gekommen sei. Die Fachbehörde habe der Stadt Jever nachdrücklich empfohlen, jetzt die Vereinbarung abzuschließen.

 

Zu dem Aspekt, dass eventuell in Folgejahren ein besserer Kostenausgleich zu erreichen sei, sei gesagt worden, dass solche Spekulationen immer wieder einmal die Runde machten. Es gebe aber keinen konkreten Anlass zu denken, dass die Verhältnisse in einem Jahr besser seien. Es werde der Stadt dringend nahe gelegt, der Vereinbarung jetzt zuzustimmen.

 

Beigeordneter Hartl erklärt, seine Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit bestehe, die Vereinbarung zu unterschreiben. Diese werde gemäß der vorliegenden Unterlagen erst im Kalenderjahr nach der Fertigstellung der Straße, also frühestens im Jahr 2013, gesehen. Die Stadt wisse noch gar nicht, wie die zurückgestufte Straße konzeptionell eingebunden werden könne. Aufgrund der Äußerungen des Herrn Rüstmann werde seine Fraktion nicht mit Nein abstimmen, sondern sich der Stimme enthalten.

 

Beigeordneter Schönbohm bittet die Verwaltung noch einmal um Erklärung, weshalb die Straße zu einer Stadtstraße abgestuft werden müsse.

 

Stadtamtsrat Röben erklärt, die Straße werde künftig nur noch die Verbindung zwischen Jever und Schortens sein. Sie habe keine Kreisstraßenfunktion, diese werde bereits durch die Sillensteder Straße / Jeversche Straße (K 94) abgedeckt. Eine Bundes- bzw. Landesstraße bleibe es deswegen nicht, weil die Landesstraße mit der Bundesstraße aus Richtung Sillenstede ende. Eine weitere Verbindung über eine Landesstraße sei nicht erforderlich, so dass nur die Rückstufung zur Stadtstraße verbleibe.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: