Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 93 „Rahrdumer Straße/Südlich der Gotteskammer" nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Beigeordneter Schönbohm trägt vor, seine Fraktion werde den Abwägungen zu diesem Bebauungsplan nicht zustimmen, da der geplante Radweg, der eigentlich Grundlage des Bebauungsplanes sei, gar nicht möglich sei. Es werde somit kaum ein Sinn darin gesehen, diesen Bebauungsplan aufzustellen, der zudem viel Geld koste. Bei der jetzigen Umsetzung handele es sich um eine Vision für die ferne Zukunft.

 

Beigeordneter Husemann stimmt dem Beigeordneten Schönbohm dahingehend zu, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um das kleine Mosaiksteinchen einer Vision handele. Die Idee, an gewissen Stellen des Stadtrandes eine grüne Zone zu schaffen,  sei im Zusammenhang mit den Beratungen über den Flächennutzungsplan entstanden. Sie müsse nunmehr durch den Bebauungsplan verankert werden, damit sie weiter verfolgt werden könne.

 

Die von Herrn Schönbohm angesprochene Verschlechterung bezüglich des Radweges sei nur unwesentlich, es dürfe kein gepflasteter Geh- und Radweg geradeaus in die Gotteskammer hergestellt werden. Der vorhandene, naturbelassene Weg bleibe selbstverständlich weiterhin bestehen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: