Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegagenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 94 „Seetzenstraße Nordwest" nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 


Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Beigeordneter Schönbohm erklärt, seine Fraktion habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sie eine sehr unterschiedliche Auffassung zu diesem Bebauungsplan habe und somit nicht einheitlich abstimmen werde. Die Notwendigkeit des Flächentausches werde schon gesehen, um der Brauerei sämtliche Möglichkeiten offen zu halten, dennoch sei es für sie problematisch, einen landwirtschaftlichen Betrieb wie einen Pferdehof in die Innenstadt zu verlagern. Eigentlich werde das umgekehrte Verfahren angestrebt. Auch einzelne Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Erschließung über die Seetzenstraße, seien nicht vollkommen nachvollziehbar, so dass er persönlich sich der Stimme enthalten werde.

 

Beigeordneter Husemann erklärt, von der Mehrheit des Rates werde diese Angelegenheit anders beurteilt. Es seien große Kraftanstrengungen und enormes Verhandlungsgeschick erforderlich gewesen, um diesen Punkt heute beschließen zu können. Doch damit werde ein planerisches Tor  weit aufgestoßen, wesentliche Flächen im Gewerbegebiet im Norden der Stadt könnten nunmehr vermarktet werden. Außerdem werde damit die Option für das Friesische Brauhaus eröffnet, sich dauerhaft in Jever zu plazieren. Das sei für Jever enorm wichtig, so dass es den Aufwand wert gewesen sei.

 

Beigeordneter Hartl teilt mit, er könne die Äußerungen des Beigeordneten Husemann im vollen Umfang unterstreichen. Die Stadt erhalte die Möglichkeit, das Gebiet, das noch nicht erschlossen sei, für die Stadt zu entwickeln. Interessenten für diesen Bereich Am Hillernsen Hamm und Am Bullhamm seien vorhanden. Sein Dank gelte allen Beteiligten für den einvernehmlichen Verfahrensgang, der zu dem nun vorliegenden Ergebnis geführt habe. Das gesamte Verfahren sei optimal gelaufen.

 

Beigeordneter Janßen führt aus, der Bebauungsplan sei kontrovers diskutiert worden, aber letztendlich sei eine gute Kompromisslösung erzielt worden. Er sei Teil eines Gesamtpaketes, mit dem der Brauerei langfristige Perspektiven eröffnet würden. Das sei  für Jever als Wirtschaftsstandort sehr wichtig. Der Reiterhof sei in diesem Bereich zulässig, die Belastungen für die BürgerInnen seien aufgrund der Kompromisse nicht sehr hoch. Der Bebauungsplan sei daher mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht worden.

 

Beigeordneter Schönbohm erklärt, auch die SWG-Fraktion begrüße die Tatsache, dass der Brauerei weitere Optionen offen gehalten würden. Es seien andere bekannte Faktoren, die zu der Haltung seiner Fraktion führten.

 

Beigeordneter Schwanzar trägt vor, seiner Fraktion sei der Preis zu hoch, der für den Flächentausch entrichtet werden müsse. Außerdem habe sie Zweifel, dass das, was beabsichtigt sei, tatsächlich jemals realisiert werde.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: