Sitzung: 05.08.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/952/2009
Beschlussvorschlag:
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Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und
weist auf die der Beschlussvorlage beigefügten, vom Planungsbüro Thalen Consult
GmbH ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge hin. Fragen dazu könnten Herrn Winter
und Frau Zayko gestellt werden, die er gleichzeitig begrüßt.
Frau Glaum erklärt zum Abwägungsvorschlag zur
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass sie die Aussage,
dass es fraglich sei, ob mit der Wiederaufnahme der Legenhennenhaltung zu
rechnen sei, als unbefriedigend empfinde. Herr Winter bestätigt, dass es
sich dabei um ein Dilemma handele. Zur Vermeidung von Problemen habe man aber
eine textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach vor
Genehmigungen von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet der
Nachweis durch den Antragsteller zu erbringen sei, dass unzulässige
Geruchsbelästigungen nicht auftreten. Die Wahrscheinlichkeit für die
Wiederaufnahme der Legehennenhaltung sei seiner Ansicht nach sehr gering; durch
die textliche Festsetzung löse man diese Problematik rechtlich sauber.
Frau Rasenack spricht an, dass in der Abwägung zur
Stellungnahme des Landkreises auf einen Gesprächstermin in der 31.
Kalenderwoche hingewiesen worden sei. Da jetzt die 32. Kalenderwoche sei,
bittet Sie um Auskunft, was dieses Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde
ergeben habe. Herr Winter führt dazu aus, dass man sich in der
vergangenen Woche mit der unteren Naturschutzbehörde zusammengesetzt und
abgestimmt habe. Die von der unteren Naturschutzbehörde geforderten Aussagen
seien im Umweltbericht gemacht worden. Die Abwägung sei insofern aktualisiert
worden. Der geänderte Abwägungsvorschlag werde dem Protokoll beigefügt.
Herr Albers wirft die Frage auf, ob geprüft worden
sei, ob die Legenhennenhaltung und die Nutzung des Industriegebietes durch die
Brauerei miteinander verträglich seien, da es sich um Lebensmittelbetriebe
handele. Herr Winter weist darauf hin, dass die Brauerei das
Industriegebiet als Logistikzentrum nutzen wolle. Trotzdem müsse diese
Problematik aber im Konfliktfall betrachtet werden. Auf Anfrage von Herrn
Albers erklärt Herr Winter, dass im Konfliktfall Auflagen erteilt
werden.
Herr Albers fragt, wer die Auflagen bezahlen müsse,
wenn man von der Annahme ausgehe, dass die Brauerei sich im Industriegebiet
ansiedele und der Hühnermastbetrieb seinen Betrieb wieder aufnehmen wolle. Herr
Winter führt aus, dass der Hühnermastbetrieb 2 Jahre Zeit habe, seinen
Betrieb wieder aufzunehmen. Danach müsse er dann Rücksicht auf das nehmen, was
sich dann ansiedelt.
Herr Janßen bittet um Auskunft, ob das Wohnen von
Betriebsangehörigen ausgeschlossen sei, wenn dort Biogasanlagen angesiedelt
würden. Herr Winter antwortet, dass dann eine einzelgutachterliche
Betrachtung erforderlich sei.
Sodann lässt der Vorsitzende über
die Beschlussempfehlung abstimmen.