Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu" nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 

 


Herr Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus und weist auf die der Beschlussvorlage beigefügten, vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge hin. Fragen dazu könnten Herrn Winter und Frau Zayko gestellt werden, die er gleichzeitig begrüßt.

 

Frau Glaum erklärt zum Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass sie die Aussage, dass es fraglich sei, ob mit der Wiederaufnahme der Legenhennenhaltung zu rechnen sei, als unbefriedigend empfinde. Herr Winter bestätigt, dass es sich dabei um ein Dilemma handele. Zur Vermeidung von Problemen habe man aber eine textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach vor Genehmigungen von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet der Nachweis durch den Antragsteller zu erbringen sei, dass unzulässige Geruchsbelästigungen nicht auftreten. Die Wahrscheinlichkeit für die Wiederaufnahme der Legehennenhaltung sei seiner Ansicht nach sehr gering; durch die textliche Festsetzung löse man diese Problematik rechtlich sauber.

 

Frau Rasenack spricht an, dass in der Abwägung zur Stellungnahme des Landkreises auf einen Gesprächstermin in der 31. Kalenderwoche hingewiesen worden sei. Da jetzt die 32. Kalenderwoche sei, bittet Sie um Auskunft, was dieses Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde ergeben habe. Herr Winter führt dazu aus, dass man sich in der vergangenen Woche mit der unteren Naturschutzbehörde zusammengesetzt und abgestimmt habe. Die von der unteren Naturschutzbehörde geforderten Aussagen seien im Umweltbericht gemacht worden. Die Abwägung sei insofern aktualisiert worden. Der geänderte Abwägungsvorschlag werde dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Albers wirft die Frage auf, ob geprüft worden sei, ob die Legenhennenhaltung und die Nutzung des Industriegebietes durch die Brauerei miteinander verträglich seien, da es sich um Lebensmittelbetriebe handele. Herr Winter weist darauf hin, dass die Brauerei das Industriegebiet als Logistikzentrum nutzen wolle. Trotzdem müsse diese Problematik aber im Konfliktfall betrachtet werden. Auf Anfrage von Herrn Albers erklärt Herr Winter, dass im Konfliktfall Auflagen erteilt werden.

 

Herr Albers fragt, wer die Auflagen bezahlen müsse, wenn man von der Annahme ausgehe, dass die Brauerei sich im Industriegebiet ansiedele und der Hühnermastbetrieb seinen Betrieb wieder aufnehmen wolle. Herr Winter führt aus, dass der Hühnermastbetrieb 2 Jahre Zeit habe, seinen Betrieb wieder aufzunehmen. Danach müsse er dann Rücksicht auf das nehmen, was sich dann ansiedelt.

 

Herr Janßen bittet um Auskunft, ob das Wohnen von Betriebsangehörigen ausgeschlossen sei, wenn dort Biogasanlagen angesiedelt würden. Herr Winter antwortet, dass dann eine einzelgutachterliche Betrachtung erforderlich sei.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.