Sitzung: 18.06.2009 Rat der Stadt Jever
Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, es liege zum Erwerb der
Schlachtmühle ein Antrag und eine Anfrage der SWG-Sender-Gruppe vom 17. Juni
2009 vor. Diese ziele darauf ab, dass die Frage der Finanzierbarkeit im
Fachausschuss nicht öffentlich diskutiert worden sei. Während der Sitzung habe
er deutlich darauf hingewiesen, dass diese Thematik öffentlich zu behandeln
sei. Der Ausschuss habe sich sodann darauf verständigt, diesen Punkt in der
nächsten Sitzung des Finanzausschusses erneut zu behandeln, habe aber darum
gebeten, zunächst in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Vertragsmodalitäten
näher informiert zu werden. Dieses seien Punkte, die sicherlich nichtöffentlich
beraten werden müssten.
Die Informationen seien so ergiebig und
ausreichend gewesen, dass der Ausschuss sich nach der Diskussion entschieden
habe, die Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt an den
Verwaltungsausschuss weiterzuleiten. Der Verwaltungsausschuss habe daraufhin
einen endgültigen Beschluss gefasst, der seitens der Verwaltung jedoch noch
nicht zum Anlass genommen werde, den notwendigen Vertrag abzuschließen. Vorher
müsse die Frage der Finanzierbarkeit im Rahmen des 2.
Nachtragshaushaltsplanes geklärt werden.
Dem Landkreis Friesland sei deshalb bisher nur signalisiert worden, dass eine
grundsätzliche Bereitschaft zum Erwerb der Schlachtmühle bestehe, eine Ausführung des Beschlusses momentan
jedoch noch nicht möglich sei. Der 2. Nachtragshausplan werde im Monat August
vorgelegt.
Der Landkreis Friesland habe an seine
Beschlussfassung eine außerplanmäßige Ausgabe gekoppelt. Diese sei vom Kreistag
zu beschließen, was dazu geführt habe, dass der Landkreis die Gesamtthematik
auch in diesem Gremium behandelt habe, jedoch ausschließlich in
nichtöffentlichen Sitzungen.
Die Frage der Finanzierung sei im
Verwaltungsausschuss zurückgestellt worden, weil zunächst zwischen den
Lastenträgern darüber verhandelt werden sollte, ob eine Zahlung des Kaufpreises
in diesem oder im nächsten Haushaltsjahr erfolgen solle. Außerdem könne die Frage
der Finanzierbarkeit nicht abschließend geklärt werden, wenn die Beratung
nichtöffentlich erfolge und im Verwaltungsausschuss abschließe. In diesem Fall
müsse eine erneute Beratung im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt erfolgen.
Beigeordneter Husemann trägt vor, für ihn persönlich sei es
unerträglich, wenn die SWG-Fraktion in der Öffentlichkeit suggeriere, die CDU
sei Bestandteil einer Gruppierung der Mehrheit des Rates, die die
Öffentlichkeit und die Vorschriften der NGO außer Kraft setzen wollten. In der
Presse sei es vor kurzem so dargestellt worden, dass die CDU und die SPD Scheu
davor hätten, diese Thematik öffentlich zu diskutieren. Herr Rüstmann habe
gerade noch einmal genau erklärt, weshalb einzelne Elemente der Diskussion im
nichtöffentlichen Teil geführt worden seien. Dieses sei immer dann der Fall,
wenn Namen und Preise genannt würden. Eine Grundsatzentscheidung müsse dagegen
selbstverständlich öffentlich geführt werden. Die vollkommen unnötigen Attacken
der SWG wolle er im Namen der CDU weit von sich weisen.
Im Übrigen wolle er der Verwaltung Dank
dafür sagen, dass die Stadt Jever durch gute Planung und besondere Aktivität einen Zuschuss für
die Sporthalle bei der Paul-Sillus-Schule erhalten werde. Dieses sei ein alleiniger
Verdienst der Verwaltung, da der Rat an diese Möglichkeit sicher nicht gedacht
hätte.
Beigeordneter Janßen trägt vor, er weise auch im Namen der
SPD-Fraktion die öffentlich gemachten Anschuldigungen seitens der SWG strikt
zurück. In der nichtöffentlichen Sitzung seien persönlich schützenswerte Punkte
beraten worden. Der Ausschuss habe sich mehrheitlich für diese Vorgehensweise
entschieden. Eigentlich könne erwartet werden, dass auch die SWG sich durch
Mehrheitsbeschlüsse gebunden fühle. Die SPD-Fraktion sei für den Erwerb der
Schlachtmühle und freue sich, dass der Landkreis sich an diesem Vorhaben
beteiligen werde. Außerdem sei es begrüßenswert, dass Privatleute ehrenamtlich
bereit sei, sich für dieses Projekt zu engagieren. Bei den bisherigen
Beschlüssen handele es sich lediglich um Vorentscheidungen, die endgültige
Entscheidung werde im Zusammenhang mit dem Nachtrag selbstverständlich in
öffentlicher Sitzung getroffen.
Beigeordneter Schwanzar erklärt, durch die Diskussion in der
Sitzung des Fachausschusses über eine eventuelle öffentliche Beratung sei die
Angelegenheit bereits öffentlich geworden.
Ein Vertreter der NWZ sei anwesend gewesen und habe anschließend darüber
berichtet. Danach habe sich seine Fraktion auch in der Öffentlichkeit geäußert
und darauf hingewiesen, dass sie sich bereits seit zahlreichen Jahren für den
Erwerb der Schlachtmühle einsetze.
Außerdem habe seine Fraktion vor einiger
Zeit den Antrag gestellt, die städtischen Sporthallen zu sanieren. Zu dem
Zeitpunkt habe noch keiner an Konjunkturmittel gedacht. Er gehe davon aus, die
Verwaltung habe auch diesen Antrag zum Anlass genommen, die hohen Fördermittel
für diesen Zweck zu beantragen.
Beigeordneter Schönbohm trägt vor, er habe sich in der Öffentlichkeit bewusst nicht inhaltlich mit der Thematik auseinander gesetzt und somit gegen den Mehrheitsbeschluss nicht verstoßen. Seine Fraktion habe in der Fachausschusssitzung eine öffentliche Diskussion beantragt. Obwohl Herr Rüstmann deutlich darauf hingewiesen habe, dass dieses Thema öffentlich diskutiert werden müsse, habe der Ausschuss mehrheitlich eine nichtöffentliche Beratung beschlossen. In der Vergangenheit seien Anträge der SWG auf eine öffentliche Beratung bereits mehrfach mehrheitlich abgelehnt worden. Seine Fraktion wehre sich nur gegen ein solches Vorgehen, dass ihres Erachtens nicht rechtmäßig sei.