Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, es liege zum Erwerb der Schlachtmühle ein Antrag und eine Anfrage der SWG-Sender-Gruppe vom 17. Juni 2009 vor. Diese ziele darauf ab, dass die Frage der Finanzierbarkeit im Fachausschuss nicht öffentlich diskutiert worden sei. Während der Sitzung habe er deutlich darauf hingewiesen, dass diese Thematik öffentlich zu behandeln sei. Der Ausschuss habe sich sodann darauf verständigt, diesen Punkt in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses erneut zu behandeln, habe aber darum gebeten, zunächst in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Vertragsmodalitäten näher informiert zu werden. Dieses seien Punkte, die sicherlich nichtöffentlich beraten werden müssten.

Die Informationen seien so ergiebig und ausreichend gewesen, dass der Ausschuss sich nach der Diskussion entschieden habe, die Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt an den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten. Der Verwaltungsausschuss habe daraufhin einen endgültigen Beschluss gefasst, der seitens der Verwaltung jedoch noch nicht zum Anlass genommen werde, den notwendigen Vertrag abzuschließen. Vorher müsse die Frage der Finanzierbarkeit im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes  geklärt werden. Dem Landkreis Friesland sei deshalb bisher nur signalisiert worden, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zum Erwerb der Schlachtmühle bestehe,  eine Ausführung des Beschlusses momentan jedoch noch nicht möglich sei. Der 2. Nachtragshausplan werde im Monat August vorgelegt.

Der Landkreis Friesland habe an seine Beschlussfassung eine außerplanmäßige Ausgabe gekoppelt. Diese sei vom Kreistag zu beschließen, was dazu geführt habe, dass der Landkreis die Gesamtthematik auch in diesem Gremium behandelt habe, jedoch ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen.

Die Frage der Finanzierung sei im Verwaltungsausschuss zurückgestellt worden, weil zunächst zwischen den Lastenträgern darüber verhandelt werden sollte, ob eine Zahlung des Kaufpreises in diesem oder im nächsten Haushaltsjahr erfolgen solle. Außerdem könne die Frage der Finanzierbarkeit nicht abschließend geklärt werden, wenn die Beratung nichtöffentlich erfolge und im Verwaltungsausschuss abschließe. In diesem Fall müsse eine erneute Beratung im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt erfolgen.

Beigeordneter Husemann trägt vor, für ihn persönlich sei es unerträglich, wenn die SWG-Fraktion in der Öffentlichkeit suggeriere, die CDU sei Bestandteil einer Gruppierung der Mehrheit des Rates, die die Öffentlichkeit und die Vorschriften der NGO außer Kraft setzen wollten. In der Presse sei es vor kurzem so dargestellt worden, dass die CDU und die SPD Scheu davor hätten, diese Thematik öffentlich zu diskutieren. Herr Rüstmann habe gerade noch einmal genau erklärt, weshalb einzelne Elemente der Diskussion im nichtöffentlichen Teil geführt worden seien. Dieses sei immer dann der Fall, wenn Namen und Preise genannt würden. Eine Grundsatzentscheidung müsse dagegen selbstverständlich öffentlich geführt werden. Die vollkommen unnötigen Attacken der SWG wolle er im Namen der CDU weit von sich weisen.

Im Übrigen wolle er der Verwaltung Dank dafür sagen, dass die Stadt Jever durch gute Planung  und besondere Aktivität einen Zuschuss für die Sporthalle bei der Paul-Sillus-Schule erhalten werde. Dieses sei ein alleiniger Verdienst der Verwaltung, da der Rat an diese Möglichkeit sicher nicht gedacht hätte.

Beigeordneter Janßen trägt vor, er weise auch im Namen der SPD-Fraktion die öffentlich gemachten Anschuldigungen seitens der SWG strikt zurück. In der nichtöffentlichen Sitzung seien persönlich schützenswerte Punkte beraten worden. Der Ausschuss habe sich mehrheitlich für diese Vorgehensweise entschieden. Eigentlich könne erwartet werden, dass auch die SWG sich durch Mehrheitsbeschlüsse gebunden fühle. Die SPD-Fraktion sei für den Erwerb der Schlachtmühle und freue sich, dass der Landkreis sich an diesem Vorhaben beteiligen werde. Außerdem sei es begrüßenswert, dass Privatleute ehrenamtlich bereit sei, sich für dieses Projekt zu engagieren. Bei den bisherigen Beschlüssen handele es sich lediglich um Vorentscheidungen, die endgültige Entscheidung werde im Zusammenhang mit dem Nachtrag selbstverständlich in öffentlicher Sitzung getroffen.

Beigeordneter Schwanzar erklärt, durch die Diskussion in der Sitzung des Fachausschusses über eine eventuelle öffentliche Beratung sei die Angelegenheit bereits öffentlich geworden.  Ein Vertreter der NWZ sei anwesend gewesen und habe anschließend darüber berichtet. Danach habe sich seine Fraktion auch in der Öffentlichkeit geäußert und darauf hingewiesen, dass sie sich bereits seit zahlreichen Jahren für den Erwerb der Schlachtmühle einsetze.

Außerdem habe seine Fraktion vor einiger Zeit den Antrag gestellt, die städtischen Sporthallen zu sanieren. Zu dem Zeitpunkt habe noch keiner an Konjunkturmittel gedacht. Er gehe davon aus, die Verwaltung habe auch diesen Antrag zum Anlass genommen, die hohen Fördermittel für diesen Zweck zu beantragen.

Beigeordneter Schönbohm trägt vor, er habe sich in der Öffentlichkeit bewusst nicht inhaltlich mit der Thematik auseinander gesetzt und somit gegen den Mehrheitsbeschluss nicht  verstoßen. Seine Fraktion habe in der Fachausschusssitzung eine öffentliche Diskussion beantragt. Obwohl Herr Rüstmann deutlich darauf hingewiesen habe, dass dieses Thema öffentlich diskutiert werden müsse, habe der Ausschuss mehrheitlich eine nichtöffentliche Beratung beschlossen. In der Vergangenheit seien Anträge der SWG  auf eine öffentliche Beratung bereits mehrfach mehrheitlich abgelehnt worden. Seine Fraktion wehre sich nur gegen ein solches Vorgehen, dass ihres Erachtens nicht rechtmäßig sei.