Trotz des Hinweises von Stadtoberamtsrat Müller, dass im Rahmen dieses Tagesordungspunktes nur die fristgerecht vorgelegten Anfragen von der Bürgermeisterin beantwortet werden,  führt Herr Harms aus, dass nach § 39 a NGO jedes Ratsmitglied des Recht habe, im Rat einen Antrag zu stellen. Zum Zweck der Eigenunterrichtung könne jedes Ratsmitglied von der Bürgermeisterin Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen. Er verweist dazu auch auf § 16 der Geschäftsordnung des Rates, wonach solche Anfragen spätestens 5 Tage vor der Ratssitzung schriftlich bei der Bürgermeisterin  einzureichen seien, damit diese die Anfrage in der Ratssitzung mündlich beantworten könne.  Er erklärt, dass er diese Frist nicht habe einhalten können, da er am gestrigen Tage einen Hinweis erhalten habe, der für den Rat und auch für die Öffentlichkeit sehr interessant sei.

 

Stadtoberamtsrat Müller führt dazu aus, dass die Geschäftsordnung die 5-Tages-Frist für die Einreichung von Anfragen vorsehe, damit die Verwaltung die Antworten auf die Anfragen vorbereiten könne. Es liege aber in der Entscheidung des Rates, wenn man diese Anfrage zulassen wolle. Man könne dann aber keine direkte Antwort erwarten. Herr Harms hätte die Verwaltung bereits am Vormittag ansatzweise über diesen Antrag informieren können, damit diese sich hätte vorbereiten können. Letztendlich müsse aber der Rat entscheiden, ob man diesen Anfrage zulassen wolle.

 

Auf Anfrage der Ratsvorsitzenden an den Rat, ob man der Bitte von Herrn Harms nachkommen und seine Anfrage zulassen wolle, schlägt Herr Husemann, die Anfrage unter der Bedingung zuzulassen, dass heute keine Antwort von der Bürgermeisterin erfolge, sondern in 4 bis 5 Tagen schriftlich Herrn Harms zugeleitet und an die anderen Ratsmitglieder zur Kenntnis gegeben werde. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Harms bedankt sich und verliest sodann seine Anfrage, die dieser Niederschrift beigefügt ist. Bürgermeisterin Dankwardt erklärt dazu, dass sie die Antwort schriftlich geben werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Antwort liegt dem Protokoll bei.