Sitzung: 20.08.2009 Rat der Stadt Jever
Trotz des Hinweises von Stadtoberamtsrat
Müller, dass im Rahmen dieses Tagesordungspunktes nur die fristgerecht
vorgelegten Anfragen von der Bürgermeisterin beantwortet werden, führt Herr Harms aus, dass nach § 39 a
NGO jedes Ratsmitglied des Recht habe, im Rat einen Antrag zu stellen. Zum
Zweck der Eigenunterrichtung könne jedes Ratsmitglied von der Bürgermeisterin
Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen. Er verweist
dazu auch auf § 16 der Geschäftsordnung des Rates, wonach solche Anfragen
spätestens 5 Tage vor der Ratssitzung schriftlich bei der Bürgermeisterin einzureichen seien, damit diese die Anfrage
in der Ratssitzung mündlich beantworten könne.
Er erklärt, dass er diese Frist nicht habe einhalten
können, da er am gestrigen Tage einen Hinweis erhalten habe, der für den
Rat und auch für die Öffentlichkeit sehr interessant sei.
Stadtoberamtsrat Müller führt dazu aus, dass die Geschäftsordnung
die 5-Tages-Frist für die Einreichung von Anfragen vorsehe, damit die
Verwaltung die Antworten auf die Anfragen vorbereiten könne. Es liege aber in
der Entscheidung des Rates, wenn man diese Anfrage zulassen wolle. Man könne
dann aber keine direkte Antwort erwarten. Herr Harms hätte die Verwaltung
bereits am Vormittag ansatzweise über diesen Antrag informieren können, damit
diese sich hätte vorbereiten können. Letztendlich müsse aber der Rat
entscheiden, ob man diesen Anfrage zulassen wolle.
Auf Anfrage der Ratsvorsitzenden
an den Rat, ob man der Bitte von Herrn Harms nachkommen und seine Anfrage
zulassen wolle, schlägt Herr Husemann, die Anfrage unter der Bedingung
zuzulassen, dass heute keine Antwort von der Bürgermeisterin erfolge, sondern
in 4 bis 5 Tagen schriftlich Herrn Harms zugeleitet und an die anderen
Ratsmitglieder zur Kenntnis gegeben werde. Dagegen erhebt sich kein
Widerspruch.
Herr Harms bedankt sich und verliest sodann seine
Anfrage, die dieser Niederschrift beigefügt ist. Bürgermeisterin Dankwardt
erklärt dazu, dass sie die Antwort schriftlich geben werde.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Antwort liegt dem Protokoll bei.