Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 7

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die zu diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 93 „Rahrdumer Straße/Südlich der Gotteskammer" nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 

 


Stadtamtsrat Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus.

 

Herr Schönbohm führt aus, dass seine Gruppe bereits mehrere Male ihre Bedenken gegen den Bebauungsplan geäußert habe. Der Bebauungsplan sei unnötig und könne  nicht realisiert werden. Die beabsichtigte Trennung der Ortsteile Jever und Rahrdum, wie sie durch den Flächennutzungsplan angedacht sei, werde durch diesen Bebauungsplan nicht erreicht. Der Radweg, wie er einmal geplant war, sei aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die aus dem Hut gezaubert Alternative der Radwegführung Richtung Rahrdum sei für seine Fraktion nicht überzeugend. Daher werde seine Gruppe den Bebauungsplan ablehnen.

 

Frau Vredenborg spricht sich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für diesen Bebauungsplan aus. Der Arbeitskreis Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes habe in vielen Sitzung den neuen Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser Bebauungsplan sei die logische Fortsetzung aus dem Flächennutzungsplan.

 

Sodann lässt die Ratsvorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.