Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 66 „Gewerbegebiet nördlich der B 210 neu" nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 

 


Stadtamtsrat Röben führt kurz zur Beschlussvorlage aus.

 

Ohne weitere Wortmeldungen beschließt der Rat über die Beschlussempfehlung.