Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits-  und  Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein-gegangenen Anregungen und Hinweise.               

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr.  „26.1.2" „Stadtmitte/Alter Markt“ Teilbereich „Kattrepel/Grüner Garten“ - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

  3. Vor der Auslegung ist die Möglichkeit der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei abzustimmen.

 

 

 


Herr Winter erläutert anhand der Planzeichnung die eingegangenen Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei. Diese Stellungnahmen beinhalten keine Kritik an der Festsetzung des Bebauungsplanes sondern kritisieren Ausführung und Vollzug. Der erforderliche Lärmschutz sei reine Fiktion. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass keine Störung von einer zusätzlichen Nutzung als Zufahrt zu den privaten Einstellplätzen ausgehe. Die Stadt müsse jedoch Rechtssicherheit gewährleisten. Evtl. könnte dies durch die Erteilung widerruflicher Genehmigungen realisiert werden.

 

Herr Kaiser votiert dafür, den Erlass des Bebauungsplanes durchzuziehen. Ziel der Änderung sei der Wunsch der Anlieger, private Einstellplätze zuzulassen. Insofern sei das Risiko äußert gering, dass es zu Klagen komme.

 

Herr Udo Albers spricht sich dafür aus, zunächst keine Änderung der Bauleitplanung zu beschließen und statt dessen die Anordnung der Einstellplätze zuzulassen, um dann die Reaktionen abzuwarten.

 

Herr Jan-Edo Albers ist dagegen der Ansicht, dass eine Regelung wegen des rechtlich nicht geklärten Zustandes erforderlich sei. Was passiere mit einer Genehmigung eines Einstellplatzes, wenn ein Eigentümer des Grundstück veräußere? Er plädiere für eine Entschleunigung und nähere Prüfung.

 

Herr Hartl kann sich der Sichtweise von Herrn Udo Albers anschließen. Seit dem Aufstellungsbeschluss werde dieser Bebauungsplanentwurf kontrovers diskutiert. 

 

Herr Winter stimmt zu, eine Klärung kurzfristig herbeizuführen. Hier seien Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu führen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Punkt zu ergänzen, vor der Auslegung eine Klärung über den Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zu erhalten.