Sitzung: 31.08.2009 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Herr RA Carsten Groß-Klußmann, der die
Firma Schneider & Zajontz (Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH)
vertritt, stellt sich zunächst vor und verteilt zu Beginn seiner Ausführungen
jeweils ein Exemplar seiner Präsentation mit einem Selbstauskunftsbogen als
Muster an die Anwesenden. Diese Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
In seinem Vortrag nimmt Herr Groß-Klusmann
insbesondere zu der rechtlichen Notwendigkeit der Gebührensplittung, den
Auswirkungen auf den Gebührenzahler und dem Verfahren zur Datenerhebung
Stellung.
Er weist im Einzelnen darauf hin, dass
die Rechtsprechung ab einem bestimmten Verhältnis der Kostenanteile Regenwasser
zu Schmutzwasser - > 12% - zwingend eine Gebührentrennung verlange. Da die
Stadt Jever in diesen Korridor falle, sei eine gerichtsfeste Satzung nur durch
eine Gebührentrennung zu erreichen.
Weiterhin trägt er vor, dass der Gesamtaufwand
für den Bürger sich durch die Trennung
nicht erhöhe und die Stadt auch keine zusätzlichen Einnahmen erziele.
Allerdings werde sich eine geänderte Aufteilung ergeben, die in Einzelfällen zu
höheren oder niedrigeren Gebühren führen
könne, je nachdem, ob man geringe Wassermengen bei einer relativ großen
Grundfläche oder große Wassermengen bei einer relativ kleinen Grundfläche
abgebe.
Zur Datenerhebung sei abschließend
auszuführen, dass diese in der Praxis relativ problemlos funktioniere.
Herr Rüstmann erkundigt sich was
geschehe, sofern die Eigentümer den übersandten Fragebogen nicht zurückgeben
würden.
Herr Groß-Klußmann teilt mit, dass es
erfahrungsgemäß eine Rücklaufquote bis zu 95% gebe. Die restlichen Grundstücke
werden aufgrund der vorliegenden Daten im Lageplan geschätzt.
Herr Zillmer merkt an, dass im B-Plan
die Flächen geregelt seien, die maximal versiegelt werden dürften. Er möchte
wissen, was mit Flächen ist, die nicht angeschlossen seien.
Herr Groß-Klußmann erklärt, dass
zwischen angeschlossenen Flächen und Flächen, die zwar versiegelt, aber nicht
angeschlossen seien, unterschieden werden müsse. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass
Eigentümer die angeschlossen Flächen abklemmen würden, um Geld zu sparen.
Bei den Niederschlagswasseranlagen
handele es sich um Zisternen bzw. Regenfässer, deren Mindestgröße in Jever auf
2 m³ festgelegt werde. Der Maßstab zur Berechnung seien m² und nicht Liter.
Herr Schwanzar merkt an, dass ein Anreiz
zur Brauchwassernutzung gegeben werden solle.
Herr Groß-Klußmann erwidert, dass die
Brauchwassernutzung regional unterschiedlich geregelt sei. Es gebe Probleme mit
der Filtrierung von Brauchwasser, so dass die Umsetzung schwierig sei.
Frau Rasenack möchte wissen, warum auf
dem Selbstauskunftsbogen danach gefragt werde, ob Wasser aus der Zisterne für
die Toilettenspülung verwendet werde.
Der Referent erklärt dass dieser Passus
vorsorglich abgefragt werde. Man wolle auf eine eventuelle Entwicklung der
Rechtsprechung eingehen und vorab Informationen von den Eigentümern erhalten,
die vielleicht später erforderlich seien.
Herr Schüdzig möchte wissen, ob die neue
Gebührenberechnung eine gerechte
prozentuale Aufteilung auf Regen- und Schmutzwasser beinhalte.
Herr Groß-Klußmann erläutert, dass es
von Kommune zu Kommune unterschiedliche Aufteilungen gebe, und zwar betrügen
die Gesamtkosten der Regenwasserbeseitigung der Grundstücke und die
Schmutzwasserbeseitigung 60% und der Straßenentwässerungsanteil 40%.
Herr Zillmer erkundigt sich, wie die
Grundfläche des Hauses berechnet werde.
Herr Groß-Klußmann antwortet, dass die
Daten der Amtlichen Flurkarte (ALK) zugrunde gelegt würden.
Des weiteren führt der Referent aus,
dass es am 07. und 08.09.09 jeweils um 19.00 Uhr Bürgerinformationsveranstaltungen
im Graf-Anton-Günther-Saal gebe, bei denen er Details erläutere. Zusätzlich
werde ab dem 08.09.09 für 14 Tage ein Bürgerinformationsbüro im Rathaus für die
Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet.
Sodann bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Groß-Klußmann und hofft, dass möglichst viele Bürger die Gelegenheit zum Besuch der Informationsveranstaltungen wahrnehmen.