Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr RA Carsten Groß-Klußmann, der die Firma Schneider & Zajontz (Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH) vertritt, stellt sich zunächst vor und verteilt zu Beginn seiner Ausführungen jeweils ein Exemplar seiner Präsentation mit einem Selbstauskunftsbogen als Muster an die Anwesenden. Diese Unterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In seinem Vortrag nimmt Herr Groß-Klusmann insbesondere zu der rechtlichen Notwendigkeit der Gebührensplittung, den Auswirkungen auf den Gebührenzahler und dem Verfahren zur Datenerhebung Stellung.

 

Er weist im Einzelnen darauf hin, dass die Rechtsprechung ab einem bestimmten Verhältnis der Kostenanteile Regenwasser zu Schmutzwasser - > 12% - zwingend eine Gebührentrennung verlange. Da die Stadt Jever in diesen Korridor falle, sei eine gerichtsfeste Satzung nur durch eine Gebührentrennung zu erreichen.

 

Weiterhin trägt er vor, dass der Gesamtaufwand für den Bürger  sich durch die Trennung nicht erhöhe und die Stadt auch keine zusätzlichen Einnahmen erziele. Allerdings werde sich eine geänderte Aufteilung ergeben, die in Einzelfällen zu höheren oder niedrigeren Gebühren führen  könne, je nachdem, ob man geringe Wassermengen bei einer relativ großen Grundfläche oder große Wassermengen bei einer relativ kleinen Grundfläche abgebe.

 

Zur Datenerhebung sei abschließend auszuführen, dass diese in der Praxis relativ problemlos funktioniere.

 

Herr Rüstmann erkundigt sich was geschehe, sofern die Eigentümer den übersandten Fragebogen nicht zurückgeben würden.

 

Herr Groß-Klußmann teilt mit, dass es erfahrungsgemäß eine Rücklaufquote bis zu 95% gebe. Die restlichen Grundstücke werden aufgrund der vorliegenden Daten im Lageplan geschätzt.

 

Herr Zillmer merkt an, dass im B-Plan die Flächen geregelt seien, die maximal versiegelt werden dürften. Er möchte wissen, was mit Flächen ist, die nicht angeschlossen seien.

 

Herr Groß-Klußmann erklärt, dass zwischen angeschlossenen Flächen und Flächen, die zwar versiegelt, aber nicht angeschlossen seien, unterschieden werden müsse.  Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass Eigentümer die angeschlossen Flächen abklemmen würden, um Geld zu sparen. 

 

Bei den Niederschlagswasseranlagen handele es sich um Zisternen bzw. Regenfässer, deren Mindestgröße in Jever auf 2 m³ festgelegt werde. Der Maßstab zur Berechnung seien m² und nicht Liter.

 

Herr Schwanzar merkt an, dass ein Anreiz zur Brauchwassernutzung gegeben werden solle.

 

Herr Groß-Klußmann erwidert, dass die Brauchwassernutzung regional unterschiedlich geregelt sei. Es gebe Probleme mit der Filtrierung von Brauchwasser, so dass die Umsetzung schwierig sei.

 

Frau Rasenack möchte wissen, warum auf dem Selbstauskunftsbogen danach gefragt werde, ob Wasser aus der Zisterne für die Toilettenspülung verwendet werde.

 

Der Referent erklärt dass dieser Passus vorsorglich abgefragt werde. Man wolle auf eine eventuelle Entwicklung der Rechtsprechung eingehen und vorab Informationen von den Eigentümern erhalten, die vielleicht später erforderlich seien.

 

Herr Schüdzig möchte wissen, ob die neue Gebührenberechnung eine gerechte  prozentuale Aufteilung auf Regen- und Schmutzwasser beinhalte.

 

Herr Groß-Klußmann erläutert, dass es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Aufteilungen gebe, und zwar betrügen die Gesamtkosten der Regenwasserbeseitigung der Grundstücke und die Schmutzwasserbeseitigung 60% und der Straßenentwässerungsanteil 40%.

 

Herr Zillmer erkundigt sich, wie die Grundfläche des Hauses berechnet werde.

 

Herr Groß-Klußmann antwortet, dass die Daten der Amtlichen Flurkarte (ALK) zugrunde gelegt würden.

 

Des weiteren führt der Referent aus, dass es am 07. und 08.09.09 jeweils um 19.00 Uhr Bürgerinformationsveranstaltungen im Graf-Anton-Günther-Saal gebe, bei denen er Details erläutere. Zusätzlich werde ab dem 08.09.09 für 14 Tage ein Bürgerinformationsbüro im Rathaus für die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet.

 

Sodann bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Groß-Klußmann und hofft, dass möglichst viele Bürger die Gelegenheit zum Besuch der Informationsveranstaltungen wahrnehmen.