Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Den Neuregelungen zum Trägerschaftsvertrag vom 21.06.2007 wird zugestimmt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Diakonischen Werk Jever e.V. eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung abzuschließen.

 

 


 

Stadtamtmann Mühlena trägt zum Sachverhalt vor. Hierbei erläutert er nochmals kurz die wesentlichen Neuerungen, insbesondere die Neuregelung einer Verwaltungskostenpauschale gegenüber der bisherigen Prozentregelung, und damit verbundenen Einsparungen von jährlich über 5.000,00 EUR. Ergänzend führt er aus, dass die Kirche sich in den Gesprächen äußerst kooperativ gezeigt habe und ebenfalls, mit Blick auf Sande und Schortens, an einheitlichen Regelungen interessiert sei. Diesbezüglich wurde auch eine sog. „Besserstellungsklausel“ akzeptiert, wonach etwaige zukünftige günstigere Regelungen in den anderen Kommunen analog anzuwenden sind.

Angestrebt werde zudem die Übernahme sämtlicher Gebührenberechnungen durch die Stadt Jever, um im Hinblick auf den Umzug des Rentamtes nach Roffhausen eine größtmögliche Bürgerfreundlichkeit vor Ort zu gewährleisten. 

 

Frau Lorentzen fragt an, in welcher Form die Stadt Jever an Personaleinstellungen in den Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes beteiligt sei.

 

VA Heeren teilt mit, dass die Stadt Jever gemäß. § 9 des Trägerschaftsvertrages im geschäftsführenden Vorstand bei allen Personalentscheidungen mitwirke. Entscheidungen über Leitungspositionen würden jedoch von diesem Gremium nur vorbereitet und durch die Mitgliederversammlung abschließend beschlossen werden.

 

Herr Fürlus führt aus, dass die Kostensteigerungen im Personalbereich auch auf die Verkürzung der Schließzeit in den Sommerferien von ursprünglich vier auf jetzt drei Wochen zurückzuführen sei und den damit einhergehenden höheren  Vertretungskosten.  

 

VA Heeren erklärt hierzu, dass dies nur zu einem geringen Teil zutreffe, wesentlicher Grund der Kostensteigerung jedoch der neue Tarifvertrag sei, worauf weder von der Stadt noch von der Kirchenverwaltung Einfluss genommen werden könne.

 

Herr Sender fragt an, ob die Verwaltungskostenpauschale für jeden genehmigten Platz oder für jeden belegten Platz gezahlt werden müsse.

 

VA Heeren führt aus, dass die Pauschale für jeden genehmigten Platz gezahlt werde wobei derzeit die Zahl der genehmigten Plätze und die der belegten Plätze identisch sei. Größere Abweichungen seien auch in der Zukunft nicht zu erwarten, da im Falle von rückläufigen Kinderzahlen parallel dazu die Zahl der Plätze verringert würden. 

 

Die Vorsitzende zieht abschließend ein positives Fazit zu den Gesprächen mit der Kirche und den dabei vereinbarten Ergänzungen und Neuregelungen. 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: