Sitzung: 10.09.2009 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/011/2009
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Den Neuregelungen zum Trägerschaftsvertrag vom
21.06.2007 wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem
Diakonischen Werk Jever e.V. eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung
abzuschließen. |
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Stadtamtmann Mühlena trägt zum Sachverhalt vor. Hierbei erläutert
er nochmals kurz die wesentlichen Neuerungen, insbesondere die Neuregelung
einer Verwaltungskostenpauschale gegenüber der bisherigen Prozentregelung, und
damit verbundenen Einsparungen von jährlich über 5.000,00 EUR. Ergänzend führt
er aus, dass die Kirche sich in den Gesprächen äußerst kooperativ gezeigt habe
und ebenfalls, mit Blick auf Sande und Schortens, an einheitlichen Regelungen
interessiert sei. Diesbezüglich wurde auch eine sog. „Besserstellungsklausel“
akzeptiert, wonach etwaige zukünftige günstigere Regelungen in den anderen
Kommunen analog anzuwenden sind.
Angestrebt werde zudem die Übernahme
sämtlicher Gebührenberechnungen durch die Stadt Jever, um im Hinblick auf den
Umzug des Rentamtes nach Roffhausen eine größtmögliche Bürgerfreundlichkeit vor
Ort zu gewährleisten.
Frau Lorentzen fragt an, in welcher Form die Stadt
Jever an Personaleinstellungen in den Kindertagesstätten des Diakonischen
Werkes beteiligt sei.
VA Heeren teilt mit, dass die Stadt Jever gemäß.
§ 9 des Trägerschaftsvertrages im geschäftsführenden Vorstand bei allen
Personalentscheidungen mitwirke. Entscheidungen über Leitungspositionen würden
jedoch von diesem Gremium nur vorbereitet und durch die Mitgliederversammlung
abschließend beschlossen werden.
Herr Fürlus führt aus, dass die Kostensteigerungen
im Personalbereich auch auf die Verkürzung der Schließzeit in den Sommerferien
von ursprünglich vier auf jetzt drei Wochen zurückzuführen sei und den damit
einhergehenden höheren Vertretungskosten.
VA Heeren erklärt hierzu, dass dies nur zu einem
geringen Teil zutreffe, wesentlicher Grund der Kostensteigerung jedoch der neue
Tarifvertrag sei, worauf weder von der Stadt noch von der Kirchenverwaltung
Einfluss genommen werden könne.
Herr Sender fragt an, ob die Verwaltungskostenpauschale
für jeden genehmigten Platz oder für jeden belegten Platz gezahlt werden müsse.
VA Heeren führt aus, dass die Pauschale für jeden
genehmigten Platz gezahlt werde wobei derzeit die Zahl der genehmigten Plätze
und die der belegten Plätze identisch sei. Größere Abweichungen seien auch in
der Zukunft nicht zu erwarten, da im Falle von rückläufigen Kinderzahlen
parallel dazu die Zahl der Plätze verringert würden.
Die Vorsitzende zieht abschließend ein positives Fazit
zu den Gesprächen mit der Kirche und den dabei vereinbarten Ergänzungen und
Neuregelungen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: