Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Den Planungen zur Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhaus wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den beabsichtigten Nutzungszweck das Einvernehmen des Jugendherbergswerks einzuholen.

 

Haushaltsmittel stehen für die Gestaltung der Außenanlagen nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die zur Realisierung der Planungen jeweils erforderlichen finanziellen Mittel über Sponsoren, Stiftungen und Spenden einzuwerben.

 

Mit dem Bau des Multifunktionshauses wird erst begonnen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.

 

 


 

Stadtjugendpfleger Berger trägt zum Sachverhalt vor. Er führt ergänzend  aus, dass auch die Verantwortlichen der Jugendherberge, dass Ehepaar Zillmer, an einer weiteren Gestaltung der Außenanlagen im näheren Umfeld des Jugendhauses sehr interessiert seien, nicht zuletzt um den dortigen Pflegeaufwand zu reduzieren.

Konkret seien drei Projekte geplant und zwar eine Skulptur am Eingangsbereich des Jugendhauses in Zusammenarbeit mit der Jugendkunstschule, ein Volleyballfeld in Eigenregie und die Errichtung eines Multifunktionshauses durch den Stadtjugendring, ebenfalls unter Beteiligung der Kunstschule.

 

Herr Waldemar Janssen, Ehrenvorsitzender des Stadtjugendringes, stellt anschließend die Planungen zur Realisierung des Multifunktionshauses im Rahmen einer Präsentation kurz vor. Detailansichten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Bodenraum des Hauses soll dem Stadtjugendring als Lagerraum dienen und das Erdgeschoss in erster Linie der Jugendkunstschule als Bildhauerwerkstatt. Ein entsprechendes Konzept wurde von der Kunstschule bereits erarbeitet. Eine Umsetzung dieses Konzeptes sei in den bestehenden Räumlichkeiten im Dachgeschoss des Jugendhauses nicht möglich.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, würden viele Arbeiten in Eigenarbeit durch Mitglieder des Stadtjugendringes geleistet. Nach den derzeitigen Planungen wäre eine Umsetzung des Projektes in den nächsten Sommerferien möglich.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach dem erforderlichen Finanzvolumen.

 

Herr Janssen erklärt, dass sich die Gesamtkosten auf ca. 16.000,00 EUR belaufen würden. Die bereits vorhandenen Spendengelder und Eigenmittel des Stadtjugendringes beliefen sich auf derzeit 7.000,00 EUR, so dass die aktuelle  Finanzierungslücke noch 9.000,00 EUR betrage.

Er führt des Weiteren ausdrücklich aus, dass die Finanzierung ausschließlich vom Stadtjugendring und der Jugendkunstschule sicherzustellen sei und beide auch die Gesamtverantwortung für dieses Projekt tragen würden.  

 

Herr Berger ergänzt, dass zwischenzeitlich mehrere Zuschussanträge bei verschiedenen Stiftungen gestellt wurden. Es lägen zwar noch keine schriftlichen Zusagen vor, jedoch habe er bereits „positive Signale“ verschiedener Institutionen erhalten.

 

Herr Schwanzar trägt vor, dass ggfls. eine kleine Finanzierungslücke in den nächsten Haushalt mit eingestellt werden sollte. 

 

Frau Lorentzen fragt nach der rechtlichen Situation im Falle einer Auflösung des Stadtjugendringes.

 

Herr Janssen erklärt, dass über den Bau des Multifunktionshauses zwischen der Stadt Jever und dem Stadtjugendring eine gesonderte Vereinbarung geschlossen werden sollte. Dies sei unproblematisch, zumal in der Satzung des Stadtjugendringes konkret geregelt sei, dass alle Vermögenswerte des Stadtjugendringes im Falle einer Auflösung der Stadt Jever zufließen würden.

 

Frau de Buhr stellt anschließend auf Bitte der Vorsitzenden das Skulpturenprojekt im Eingangsbereich des Hauses anhand eines Modells vor. Erläuternd führt sie aus, dass die Skulptur in Form einer Sitzgelegenheit aus einer Idee und einer freien Entscheidung der Jugendlichen heraus entstanden sei. Gerade dies sei für die Jugendlichen wichtig, um sich mit Ihrer Arbeit stärker identifizieren zu können. Hinzu komme, dass damit die Verbundenheit zum Jugendhaus gefördert und eine optische Abgrenzung zur Jugendherberge geschaffen werde.

Es solle zunächst eine kleine Sitzgruppe geschaffen werden, die jedoch über die Jahre ausbaufähig sei, um auch zukünftigen Nutzern des Jugendhauses und der Jugendkunstschule die Möglichkeit einer Mitwirkung an diesem Projekt zu geben.

 

Herr Berger trägt vor, dass die Finanzierung allein über Stiftungs- bzw. Spendengelder erfolge.

 

Die Vorsitzende stellt fest, dass die Zusammenarbeit des Jugendhauses und der Jugendkunstschule sehr gut sei und man die Identifikation der Kinder mit beiden Einrichtungen unbedingt fördern sollte.

 

Zum Geplanten Volleyballfeld an der Südseite des Hauses führt Herr Berger aus, dass sich die Umsetzung lediglich in einem Geringen finanziellen Rahmen bewege und daher aus dem Budget des Jugendhauses bestritten werden könne.

 

Stadtamtmann Mühlena führt zur Grundstücksfrage aus, dass der Erbbaurechtsvertrag eine Nutzung des Geländes durch die Stadt Jever ausdrücklich vorsehe. Dennoch werde man im Vorfeld das Benehmen mit dem Jugendherbergswerk Bremen/Weser-Ems über die geplanten Vorhaben herstellen.

 

Anschließend besichtigt der Ausschuss das Außengelände wobei Herr Berger konkret die örtlichen Begebenheiten für alle drei Vorhaben erläutert.

 

Im Anschluss an die Ortsbegehung wird die Sitzung im Aufenthaltsraum des Jugendhauses fortgesetzt.

 

Frau Dankwardt fragt an, ob sich das Problem der unorganisierten Jugendtreffs wieder verschärfen könnte, insbesondere durch die geplante Sitzgruppe vor dem Jugendhaus.

 

Herr Berger führt aus, dass dies nicht zu erwarten sei, da sich die Jugendlichen durch die Nähe zum Haus eher beobachtet fühlten. Im übrigen sei diese Problematik in der näheren Vergangenheit eher rückläufig. Vermehrte Kontrollen durch die Mitarbeiter des Hauses und von der Polizei hätten offensichtlich Wirkung gezeigt. Auch seitens der Jugendherberge habe es in den vergangenen Monaten keine Beschwerden mehr gegeben.

 

Frau Dankwardt verweist abschließend nochmals auf den Finanzierungsbedarf für das Multifunktionshaus in Höhe von 16.000,00 EUR. Die Finanzierung müsse sichergestellt sein, bevor etwaige Baumaßnahmen in Angriff genommen würden. Sie plädiere daher  dafür, den Beschluss entsprechend zu ergänzen. Dieser Vorschlag findet die einmütige Zustimmung des Ausschusses.

 

 

 

Anschließend beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: