Sitzung: 10.09.2009 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
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Den Planungen zur Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhaus wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für den beabsichtigten Nutzungszweck das Einvernehmen des Jugendherbergswerks einzuholen. Haushaltsmittel stehen für die Gestaltung der Außenanlagen nicht zur
Verfügung. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die zur Realisierung der
Planungen jeweils erforderlichen finanziellen Mittel über Sponsoren,
Stiftungen und Spenden einzuwerben. Mit dem Bau des Multifunktionshauses wird erst begonnen, wenn die
Finanzierung sichergestellt ist. |
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Stadtjugendpfleger Berger trägt zum Sachverhalt vor. Er führt
ergänzend aus, dass auch die
Verantwortlichen der Jugendherberge, dass Ehepaar Zillmer, an einer weiteren
Gestaltung der Außenanlagen im näheren Umfeld des Jugendhauses sehr
interessiert seien, nicht zuletzt um den dortigen Pflegeaufwand zu reduzieren.
Konkret seien drei Projekte geplant und
zwar eine Skulptur am Eingangsbereich des Jugendhauses in Zusammenarbeit mit
der Jugendkunstschule, ein Volleyballfeld in Eigenregie und die Errichtung
eines Multifunktionshauses durch den Stadtjugendring, ebenfalls unter
Beteiligung der Kunstschule.
Herr Waldemar Janssen, Ehrenvorsitzender des
Stadtjugendringes, stellt anschließend die Planungen zur Realisierung des
Multifunktionshauses im Rahmen einer Präsentation kurz vor. Detailansichten
sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Bodenraum des Hauses soll dem
Stadtjugendring als Lagerraum dienen und das Erdgeschoss in erster Linie der
Jugendkunstschule als Bildhauerwerkstatt. Ein entsprechendes Konzept wurde von
der Kunstschule bereits erarbeitet. Eine Umsetzung dieses Konzeptes sei in den
bestehenden Räumlichkeiten im Dachgeschoss des Jugendhauses nicht möglich.
Um die Kosten möglichst gering zu
halten, würden viele Arbeiten in Eigenarbeit durch Mitglieder des
Stadtjugendringes geleistet. Nach den derzeitigen Planungen wäre eine Umsetzung
des Projektes in den nächsten Sommerferien möglich.
Die Vorsitzende erkundigt sich nach dem erforderlichen
Finanzvolumen.
Herr Janssen erklärt, dass sich die Gesamtkosten auf
ca. 16.000,00 EUR belaufen würden. Die bereits vorhandenen Spendengelder und
Eigenmittel des Stadtjugendringes beliefen sich auf derzeit 7.000,00 EUR, so
dass die aktuelle Finanzierungslücke
noch 9.000,00 EUR betrage.
Er führt des Weiteren ausdrücklich aus,
dass die Finanzierung ausschließlich vom Stadtjugendring und der
Jugendkunstschule sicherzustellen sei und beide auch die Gesamtverantwortung
für dieses Projekt tragen würden.
Herr Berger ergänzt, dass zwischenzeitlich mehrere
Zuschussanträge bei verschiedenen Stiftungen gestellt wurden. Es lägen zwar
noch keine schriftlichen Zusagen vor, jedoch habe er bereits „positive Signale“
verschiedener Institutionen erhalten.
Herr Schwanzar trägt vor, dass ggfls. eine kleine
Finanzierungslücke in den nächsten Haushalt mit eingestellt werden sollte.
Frau Lorentzen fragt nach der rechtlichen Situation im
Falle einer Auflösung des Stadtjugendringes.
Herr Janssen erklärt, dass über den Bau des
Multifunktionshauses zwischen der Stadt Jever und dem Stadtjugendring eine
gesonderte Vereinbarung geschlossen werden sollte. Dies sei unproblematisch,
zumal in der Satzung des Stadtjugendringes konkret geregelt sei, dass alle
Vermögenswerte des Stadtjugendringes im Falle einer Auflösung der Stadt Jever
zufließen würden.
Frau de Buhr stellt anschließend auf Bitte der
Vorsitzenden das Skulpturenprojekt im Eingangsbereich des Hauses anhand
eines Modells vor. Erläuternd führt sie aus, dass die Skulptur in Form einer
Sitzgelegenheit aus einer Idee und einer freien Entscheidung der Jugendlichen
heraus entstanden sei. Gerade dies sei für die Jugendlichen wichtig, um sich
mit Ihrer Arbeit stärker identifizieren zu können. Hinzu komme, dass damit die
Verbundenheit zum Jugendhaus gefördert und eine optische Abgrenzung zur
Jugendherberge geschaffen werde.
Es solle zunächst eine kleine Sitzgruppe
geschaffen werden, die jedoch über die Jahre ausbaufähig sei, um auch
zukünftigen Nutzern des Jugendhauses und der Jugendkunstschule die Möglichkeit
einer Mitwirkung an diesem Projekt zu geben.
Herr Berger trägt vor, dass die Finanzierung allein
über Stiftungs- bzw. Spendengelder erfolge.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Zusammenarbeit
des Jugendhauses und der Jugendkunstschule sehr gut sei und man die
Identifikation der Kinder mit beiden Einrichtungen unbedingt fördern sollte.
Zum Geplanten Volleyballfeld an der
Südseite des Hauses führt Herr Berger aus, dass sich die Umsetzung
lediglich in einem Geringen finanziellen Rahmen bewege und daher aus dem Budget
des Jugendhauses bestritten werden könne.
Stadtamtmann Mühlena führt zur Grundstücksfrage aus, dass
der Erbbaurechtsvertrag eine Nutzung des Geländes durch die Stadt Jever
ausdrücklich vorsehe. Dennoch werde man im Vorfeld das Benehmen mit dem
Jugendherbergswerk Bremen/Weser-Ems über die geplanten Vorhaben herstellen.
Anschließend besichtigt der Ausschuss
das Außengelände wobei Herr Berger konkret die örtlichen Begebenheiten
für alle drei Vorhaben erläutert.
Im Anschluss an die Ortsbegehung wird
die Sitzung im Aufenthaltsraum des Jugendhauses fortgesetzt.
Frau Dankwardt fragt an, ob sich das Problem der
unorganisierten Jugendtreffs wieder verschärfen könnte, insbesondere durch die
geplante Sitzgruppe vor dem Jugendhaus.
Herr Berger führt aus, dass dies nicht zu erwarten
sei, da sich die Jugendlichen durch die Nähe zum Haus eher beobachtet fühlten.
Im übrigen sei diese Problematik in der näheren Vergangenheit eher rückläufig.
Vermehrte Kontrollen durch die Mitarbeiter des Hauses und von der Polizei
hätten offensichtlich Wirkung gezeigt. Auch seitens der Jugendherberge habe es
in den vergangenen Monaten keine Beschwerden mehr gegeben.
Frau Dankwardt verweist abschließend nochmals auf den
Finanzierungsbedarf für das Multifunktionshaus in Höhe von 16.000,00 EUR. Die
Finanzierung müsse sichergestellt sein, bevor etwaige Baumaßnahmen in Angriff
genommen würden. Sie plädiere daher
dafür, den Beschluss entsprechend zu ergänzen. Dieser Vorschlag findet
die einmütige Zustimmung des Ausschusses.
Anschließend beschließt der Ausschuss
folgenden Beschlussvorschlag: