Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt hat in ihrem Landschaftsplan  auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplanes die Ausweisung des Moorland als Landschaftsschutzgebiet befürwortet. Der vorliegende Entwurf wird diesem Ziel nur bedingt gerecht.

Der verordnenden Naturschutzbehörde werden die aufgeführten Mängel (Verkleinerung des Schutzgebietes, nicht nachvollziehbare Schutzzonenausweisung im Kerngebiet) mitgeteilt. Zugleich  wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Südergast bereits durch den Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen ist.

 

 


Herr Bleck erläutert anhand von projizierten Karten die Lage des gemäß Landschaftsrahmenplanes von 1996 vorgesehenen Landschaftsschutzgebietes Moorland und die jetzt geplante Ausdehnung. Er erläutert die Bemühungen der beiden Gemeinden im Moorlandprojekt eine arrondierte Fläche zu erhalten und bedauert, dass auch durch die Flurneuordnung hier Fortschritt erzielt worden sei. Durch die jetzige Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet insbesondere in die unterschiedlichen Zonen werde dieser Missstand verfestigt.

Herr Bleck betont, dass der überarbeitete Landschaftsplan vom Frühjahr dieses Jahres ein Landschaftsschutzgebiet Moorland gemäß Landschaftsrahmenplan beinhalte und dieser Plan im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch vom Rat in diesem Frühjahr befürwortet worden sei.

Aufgrund der nicht nachvollziehbaren Zuweisung von einzelnen Flächen in unterschiedliche Schutzzonen halte er diesen Entwurf für sehr unglücklich. Die Landwirtschaft solle bedenken, dass eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet nahezu keine Auflagen bedinge. Es gehe bei solch einer Ausweisung zuvorderst um das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung. Weder Grünumbruch noch Entwässerung werde verhindert.

 

Herr Husemann weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Hinweis auf das Baugebiet im Bereich Südergast missverständlich sei. Die Verwaltung schlägt darauf hin vor, auf den Auschluss des möglichen Wohngebietes in einem eigenen Satz hinzuweisen.

 

Die Bürgermeisterin erläutert, dass eine Stellungnahme eigentlich verwaltungsintern erstellt werde. Man habe in diesem Fall bewusst die Gremien einbeziehen wollen.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.