Sitzung: 16.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/017/2009
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt hat in ihrem Landschaftsplan auf der Grundlage des
Landschaftsrahmenplanes die Ausweisung des Moorland als
Landschaftsschutzgebiet befürwortet. Der vorliegende Entwurf wird diesem Ziel
nur bedingt gerecht. Der verordnenden Naturschutzbehörde werden die
aufgeführten Mängel (Verkleinerung des Schutzgebietes, nicht nachvollziehbare
Schutzzonenausweisung im Kerngebiet) mitgeteilt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass der Bereich
Südergast bereits durch den Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen
ist. |
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Herr Bleck erläutert anhand von projizierten
Karten die Lage des gemäß Landschaftsrahmenplanes von 1996 vorgesehenen
Landschaftsschutzgebietes Moorland und die jetzt geplante Ausdehnung. Er
erläutert die Bemühungen der beiden Gemeinden im Moorlandprojekt eine
arrondierte Fläche zu erhalten und bedauert, dass auch durch die Flurneuordnung
hier Fortschritt erzielt worden sei. Durch die jetzige Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet
insbesondere in die unterschiedlichen Zonen werde dieser Missstand verfestigt.
Herr Bleck betont, dass der überarbeitete
Landschaftsplan vom Frühjahr dieses Jahres ein Landschaftsschutzgebiet Moorland
gemäß Landschaftsrahmenplan beinhalte und dieser Plan im Zuge der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch vom Rat in diesem Frühjahr
befürwortet worden sei.
Aufgrund der nicht nachvollziehbaren
Zuweisung von einzelnen Flächen in unterschiedliche Schutzzonen halte er diesen
Entwurf für sehr unglücklich. Die Landwirtschaft solle bedenken, dass eine
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet nahezu keine Auflagen bedinge. Es gehe
bei solch einer Ausweisung zuvorderst um das Landschaftsbild und die
Erholungsnutzung. Weder Grünumbruch noch Entwässerung werde verhindert.
Herr Husemann weist darauf hin, dass im
Beschlussvorschlag der Hinweis auf das Baugebiet im Bereich Südergast
missverständlich sei. Die Verwaltung schlägt darauf hin vor, auf den Auschluss
des möglichen Wohngebietes in einem eigenen Satz hinzuweisen.
Die Bürgermeisterin erläutert, dass eine Stellungnahme
eigentlich verwaltungsintern erstellt werde. Man habe in diesem Fall bewusst
die Gremien einbeziehen wollen.
Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.