Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 3

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits-  und  Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein-gegangenen Anregungen und Hinweise.               

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr.  „26.1.2 " „Stadtmitte/Alter Markt“ Teilbereich „Kattrepel/Grüner Garten“ - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stadtamtsrat Röben  trägt zum Sachverhalt vor. Ergänzend führt er aus, dass nach entsprechendem Beschluss des VA vor der Auslegung die Möglichkeit der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt werden sollte. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Es besteht die Möglichkeit dort ein Schild anzubringen, dass den Verkehr in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr unterbinde. Die Anlieger, die im hinteren Bereich ihre Stellplätze haben,  können eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Damit sei gleichzeitig die Frage nach der Installation einer Schrankenanlage bzw. versenkbaren Pollern nicht mehr relevant.

 

Dementsprechend könne der ursprüngliche Beschlussvorschlag (ohne Ziff. 3) nunmehr beschlossen werden.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: