Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Klein Grashaus“ 5. Änderung – Teilbereich Ehrentrautstraße. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Neuorganisation der überbaubaren Bereiche zur marktgerechten Entwicklung einer Wohnbaufläche.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den noch anzulegenden Wall den jeweiligen anliegenden Grundstücken zuzuschlagen und zu verkaufen.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus und stellt anhand einer Präsentation die Anzahl der möglichen Grundstücke nach dem jetzigen Bebauungsplan (10) und die nach der geplanten Bebauungsplanänderung (15) vor. Herr Rüstmann ergänzt, dass am westlichen Rand des Plangebietes ein 3 m hoher und 7 m breiter Wall angelegt werden soll, um die Flächen durch diesen Sichtschutz zur Mühlenstraße attraktiver zu machen. Dabei wolle die Stadt wegen der Erschließung in Vorleistung treten, um wieder Grundstücke anbieten zu können, nachdem diese in den anderen Baugebieten zur Neige gehen.

 

Herr Udo Albers schlägt vor, von der Anlage des Walles Abstand zu nehmen, da dieser dann von der Öffentlichkeit zu pflegen sei und der Stadt damit zusätzlich Kosten entstünden.

 

Herr Jan Edo Albers spricht sich dafür aus, den Wall den jeweiligen Grundstücken zuzuschlagen, damit die jeweiligen Eigentümer diesen dann selbst pflegen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses. Der Vorsitzende erklärt, dass der Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen ist.

 

Herr Udo Albers vertritt die Ansicht, dass der Wall erst dann angelegt werden solle, wenn das jeweilige Grundstück verkauft worden ist. Diese Idee hält Herr Rüstmann nicht für praktikabel, da das Auge mit kaufe. Er hält an dem Gedanken fest, dass der Wall vorab erstellt wird, um die Attraktivität der Grundstücke zu erhöhen.

 

Frau Rasenack schlägt vor, den Wall nicht zu bepflanzen. Dieses könnten die neuen Eigentümer dann selbst tun.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.