Sitzung: 28.10.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/044/2009
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 61 „Klein Grashaus“ 5. Änderung – Teilbereich Ehrentrautstraße. Ziel
dieses Bebauungsplanes ist die Neuorganisation der überbaubaren Bereiche zur
marktgerechten Entwicklung einer Wohnbaufläche. Im vereinfachten Verfahren wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB
abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den noch
anzulegenden Wall den jeweiligen anliegenden Grundstücken zuzuschlagen und zu
verkaufen. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus und
stellt anhand einer Präsentation die Anzahl der möglichen Grundstücke nach dem
jetzigen Bebauungsplan (10) und die nach der geplanten Bebauungsplanänderung
(15) vor. Herr Rüstmann ergänzt, dass am westlichen Rand des
Plangebietes ein 3 m hoher und 7 m breiter Wall angelegt werden soll, um die
Flächen durch diesen Sichtschutz zur Mühlenstraße attraktiver zu machen. Dabei
wolle die Stadt wegen der Erschließung in Vorleistung treten, um wieder
Grundstücke anbieten zu können, nachdem diese in den anderen Baugebieten zur
Neige gehen.
Herr Udo Albers schlägt vor, von der Anlage des Walles
Abstand zu nehmen, da dieser dann von der Öffentlichkeit zu pflegen sei und der
Stadt damit zusätzlich Kosten entstünden.
Herr Jan Edo Albers spricht sich dafür aus, den Wall den
jeweiligen Grundstücken zuzuschlagen, damit die jeweiligen Eigentümer diesen
dann selbst pflegen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses. Der
Vorsitzende erklärt, dass der Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen
ist.
Herr Udo Albers vertritt die Ansicht, dass der Wall erst
dann angelegt werden solle, wenn das jeweilige Grundstück verkauft worden ist.
Diese Idee hält Herr Rüstmann nicht für praktikabel, da das Auge mit
kaufe. Er hält an dem Gedanken fest, dass der Wall vorab erstellt wird,
um die Attraktivität der Grundstücke zu erhöhen.
Frau Rasenack schlägt vor, den Wall nicht zu
bepflanzen. Dieses könnten die neuen Eigentümer dann selbst tun.
Sodann lässt der Vorsitzende über
den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.